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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2018/235
Grunddaten
- Betreff:
-
Interfraktioneller Antrag "Unterer Schützenrain"
- weiteres Vorgehen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Planungsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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15.11.2018
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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20.11.2018
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Sachverhalt
Zusammenfassung des Sachverhalts
Mit Datum vom 25.09.2018 ist ein interfraktioneller Antrag zur Entwicklung einer Wohnbaufläche im Bereich "Unterer Schützenrain" eingegangen. Laut Hauptsatzung ist über solche Anträge bis spätestens zur übernächsten Sitzungsrunde zu entscheiden.
Zur Schaffung neuen Wohnraums in der Raumschaft Leonberg ist die Entwicklung weiterer Wohnbauflächen erforderlich. Eine wohnbauliche Entwicklung im Bereich „Unterer Schützenrain“ ist im beschleunigten Verfahren auf Grundlage von § 13 a/ b BauGB möglich, wenn die gültigen Fristen der Planaufstellung gewahrt bleiben.
Ziele der Maßnahme
Entwicklung einer Wohnbaufläche (vordringlich bezahlbares Wohnen) im Bereich "Unterer Schützenrain" im beschleunigten Verfahren.
Sachverhalt/Sachstand
Der interfraktionelle Antrag zur Bebauung des Bereichs "Unterer Schützenrain" ging am 25.09.2018 im Rahmen der Gemeinderatssitzung ein. Um der Nachfrage nach weiterem Wohnraum, auch unter der Betrachtung der Schaffung bezahlbaren Wohnraums, gerecht zu werden, soll das o.g. Gebiet im beschleunigten Verfahren entwickelt werden.
Bis zum 31.12.2019 gilt § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) entsprechend für Bebauungspläne mit einer Grundfläche im Sinne des §13 a (1) Satz 2 von weniger als 10.000 qm auch für Flächen, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen. Diese Verfahrensweise ist nur zulässig, wenn bis spätestens 31.12.2019 das Planverfahren förmlich eingeleitet und der Satzungsbeschluss bis spätestens 31.12.2021 gefasst ist. Ansonsten ist alternativ das klassische (2- stufige) Bebauungsplanverfahren im Sinne von § 2 ff. BauGB anzuwenden.
Im gültigen Flächennutzungsplan ist dort eine Teilfläche (Ks-I-07) mit einem Umfang von ca. 0,2 ha ausgewiesen. Dieser Bereich umfasst eine kleinteilige städtebauliche Abrundung unter Einbeziehung mehrerer Teilgrundstücke nördlich des Erschließungsweges „Unterer Schützenrain“.


Auszug Flächennutzungsplan Leonberg, 2006
Mit der jetzt vorgeschlagenen Abgrenzung sind auch ökologisch sensible (Biotop-) Flächen mit zu überplanen. Richtung Osten schliesst sich die noch im Verfahren befindliche Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung „Leonberg“ an (vgl. DS 2014 Nr. P 35). Im Rahmen dieser Änderung werden Eingriffe in bestehende Landschaftsschutzgebietsflächen (z.B. Gewerbegebiet „LeoWest“, „KiTa- Nord“ etc.) im Bereich des Engelberg- Nordhangs funktional ausgeglichen. Dieses Verfahren in der Zuständigkeit der Unteren Naturschutzbehörde (Landratsamt Böblingen) wird in Kürze abgeschlossen.

Quelle: Googlemaps, 2018
Als Entwicklungsfläche im Sinne des interfraktionellen Antrags ist ein Bereich zwischen der Erschließungsstraße „Unterer Schützenrain“ und der Feuerbacher Straße zu empfehlen. Diese Fläche weist ca. 2,3 ha (brutto) aus (vgl. nachfolgenden Abgrenzungsplan. Im Hinblick auf die Fortschreibung des Flächennutzungsplans kann für eine solche Flächendimension ein entsprechender Bedarfsnachweis gegenüber den Genehmigungsbehörden geführt werden. Hinzuweisen ist auf einen vergleichsweise hochwertigen und intensiven Baum- und Böschungssaumbestand. Bei den bestehenden Böschungen handelt es sich um besonders geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG. Insoweit ist neben dem Bauleitplanverfahren auch eine Befreiung im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes zu erwirken. Mit der Einbeziehung dieser Biotope in das Bebauungsplangebiet sind sehr hohe Anforderungen an den Ausgleich der entstehenden Eingriffe in Natur und Landschaft bzw. an die besonders geschützten Biotope zu stellen. Aufgrund des vorhandenen (Streuobst-) Baumbestands ist eine spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung erforderlich, für die eine Mindestdauer von einer Vegetationsperiode anzusetzen ist.
Untersuchungsbereich für Plangebietsabgrenzung
Weiteres Vorgehen
Vorbereitung und Einleitung des Bebauungsplanverfahrens bis spätestens 31.12.2019 sowie Abschluss des Bebauungsplanverfahrens (Satzungsbeschluss) bis spätestens 31.12.2021.
Alternativen zum Beschlussvorschlag
Auf die Erstellung eines Bebauungsplans wird verzichtet oder die weitere wohnbauliche Entwicklung wird an anderer Stelle in Leonberg priorisiert.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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299,6 kB
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