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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2018/228

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat erteilt dem Vertreter der Stadt Leonberg in der Gesellschafterversammlung der Pflegeverbund Strohgäu-Glems gemeinnützige GmbH das Mandat, in der Gesellschafterversammlung wie folgt abzustimmen:

 

Die Gesellschafter beschließen unter Verzicht auf Einhaltung von Formen und Fristen nach Beschlussempfehlung des Aufsichtsrats vom 18. September 2018 nach § 8 (2) lit.g des Gesellschaftsvertrags:

 

Dem Abschluss eines Übertragungsvertrags für das Grundstück Schlegelstraße 19 und das Gebäude Begegnungsstätte Sonnenschein wird zugestimmt.

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Sachverhalt

 

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Gesellschafterversammlung der Pflegeverbund Strohgäu-Glems gemeinnützige GmbH beschließt nach den gesellschaftsvertraglichen Regelungen unter anderem über den Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken, Grundstücksrechten und Verfügungen darüber, einschließlich der entsprechenden Verpflichtungsgeschäfte.

 

Dem Vertreter der Stadt Leonberg in der Gesellschafterversammlung ist vom Gemeinderat ein entsprechendes Mandat zur Abstimmung zu erteilen.

 

Ziele der Maßnahme

Vorbereitung der Gesellschafterversammlung

 

Sachverhalt/Sachstand

Seit Ende 2016 wurden Räumlichkeiten des ehemaligen Sonnenschein-Kindergartens, Schlegelstraße 19, Leonberg, ohne rechtlichen Rahmen von der Pflegeverbund Strohgäu-Glems gemeinnützige GmbH für Demenzangebote genutzt.

 

Mit Beschluss vom 18.07.2017 hat der Gemeinderat der Stadt Leonberg die Begründung eines Eigentümererbbaurechts an dem Grundstück Schlegelstraße 19, die Aufteilung dieses Erbbaurechts in ein Teilerbbaurecht und vier Wohnungserbbaurechte und die unentgeltliche Übertragung des Teilerbbaurechtes an die Pflegeverbund Strohgäu-Glems gemeinnützige GmbH beschlossen.

 

Am 24.07.2018 wurden der Erbbaurechtsvertrag, die Teilungserklärung und der Übertragungsvertrag notariell beurkundet.

 

Gemäß den Regelungen des Gesellschaftervertrags muss die Gesellschafterversammlung nach einer Empfehlung durch den Aufsichtsrat dem Übertragungsvertrag zustimmen. Der Aufsichtsrat hat die entsprechende Empfehlung in seiner Sitzung am 18.09.2018 beschlossen.

 

Der Übertragungsvertrag ist als Anlage beigefügt.

 

Weiteres Vorgehen

Unverzüglich nach der Beschlussfassung durch den Gemeinderat wird der Beschluss der Gesellschafterversammlung eingeholt.

Alternativen zum Beschlussvorschlag

Keine

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Anlagen

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