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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2018/211-003
Grunddaten
- Betreff:
-
Stufenkonzept zur Neustrukturierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Leonberg
- verlässliche S-Bahn-Zubringerverkehre auf den Linien 651 und 631/632
- abendliche Anbindung des Kinos
- Anbindung von Stadthalle und Rathaus, Erschließung von Gewerbegebiet Leo-West und Haldengebiet
- Erhalt der Linie 747
- Neustrukturierung der Linie 631/632Beschlussvorschlag aus dem Ortschaftsrat Höfingen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Referat für innovative Mobilität
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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Erledigt
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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11.10.2018
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Geplant
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Gemeinderat
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Entscheidung
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20.11.2018
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●
Erledigt
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Jugendausschuss
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Vorberatung
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●
Geplant
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Gemeinderat
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Entscheidung
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20.11.2018
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Beschlussvorschlag
1. Der Gemeinderat beauftragt die Stadtwerke Leonberg (SWL), die erste Stufe der Konzeption zur Neustrukturierung des ÖPNV zum Fahrplanwechsel Dezember 2018 umzusetzen.
2. Der Gemeinderat beauftragt die SWL im Rahmen der ersten Umsetzungsstufe bei der Linie 94 die abendliche Standzeit am Bahnhof zu nutzen, um ab 20.47 Uhr mit 4 Fahrtenpaaren (Mo. – Fr., Sa, So.) Höfingen-West als „verlässlicher S-Bahn-Zubringer 651“ an die S-Bahn in Leonberg anzubinden und feinzuerschließen (Anlage1, 2).
3. Der Gemeinderat beauftragt die SWL, bezüglich des verlässlichen S-Bahn-Zubringerverkehrs 651 vom Landkreis Böblingen die Finanzierungszusage für eine vollständige Kostenübernahme einzuholen.
4. Der Gemeinderat beauftragt die SWL, die ebenfalls zur ersten
Umsetzungsstufe zählende Früherlegung der Fahrplanlage des Abendverkehrs der Linie 94 ab 20.17 Uhr um drei Minuten zum Fahrplanwechsel Dezember 2018 zur abendlichen Anbindung des Kinos umzusetzen. (Anlage 3,4).
5. Der Gemeinderat beauftragt die SWL, die zweite Stufe zur Neustrukturierung
des ÖPNV in Leonberg im Laufe des Jahre 2019, jedoch spätestens zum Fahrplanwechsel Dezember 2019 umzusetzen.
14. Nach Klärung der rechtlichen, steuerlichen, finanziellen und umsetzungsrelevanten
Fragen ist über die konkrete Umsetzung der Maßnahmen zur zweiten Umsetzungsstufe möglichst im zweiten Quartal 2019 in den Gremien zu beraten und endgültig Beschluss zu fassen.
