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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2018/202
Grunddaten
- Betreff:
-
14. Änderung des Flächennutzungsplans "Ob der Oberen Burghalde - KiTa Nord" in Leonberg (Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB)
- Ergebnis der Frühzeitigen Beteiligung
- Beschluss des Entwurfs der 14. Flächennutzungsplan-Teiländerung
- Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Planungsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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15.11.2018
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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20.11.2018
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Beschlussvorschlag
- Den Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Frühzeitigen Beteiligung werden entsprechend den Anlagen 4 und 5 zu Sitzungsvorlage 2018/202 zugestimmt.
- Der Entwurf der 14. Flächennutzungsplanänderung „Ob der Oberen Burghalde – KiTa Nord“, in Leonberg, wird entsprechend Anlage 2 zur Sitzungsvorlage 2018/202 zugestimmt.
- Der Entwurf der 14. Flächennutzungsplanänderung sowie die Begründung mit Umweltbericht vom 18.10.2018 (Anlage 3 zu Sitzungsvorlage Nr. 2018/202) und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
- Die Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Sachverhalt
Zusammenfassung des Sachverhalts
Auf Grundlage der Sitzungsvorlage 2017/250 wurde durch den Gemeinderat am 10.10.2017 der Beschluss gefasst, den Bereich südöstlich der Tennisanlage, an der Oberen Burghalde, für den Neubau einer Kindertageseinrichtung (Kita) zu überplanen. Die Stadtverwaltung wurde beauftragt, Planungsrecht für einen Baukörper zu schaffen, in dem eine 4-zügige Kita in Kombination mit einer Wohnnutzung im Obergeschoss untergebracht werden kann. Am 19. Dezember 2017 hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Ob der Oberen Burghalde - KiTa Nord“ sowie den Beschluss für die zugehörige 14. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gefasst. Die frühzeitige Beteiligung für die 14. Flächennutzungsplanänderung wurde im Zeitraum vom 29.01. bis 02.03.2018 durchgeführt. Da sich das Plangebiet im Landschaftsschutzgebiet Leonberg befindet, läuft parallel ein Änderungsverfahren des Landschaftsschutzgebiets.
Ziele der Maßnahme
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Realisierung eines neuen Standorts für eine Kita zur Deckung des vorhandenen und zukünftigen Betreuungsbedarfs in Leonberg-Nord, ergänzende Wohnnutzungen unterzubringen sowie die Parkierungssituation vor Ort neu zu ordnen.
Sachverhalt/Sachstand
- Erfordernis sowie Ziele und Zwecke der Planung
Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans „Ob der Oberen Burghalde – KiTa Nord“ und der Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich 02.09-5, in Leonberg geändert, da die geplanten Festsetzungen nicht aus den bisherigen Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt werden können.
Die Erfordernis der Planerstellung ergibt sich aus:
- dem Bedarf an einem ausreichendem Angebot an Kinderbetreuungseinrichtungen in Leonberg-Nord,
- der Entscheidung für einen neuen Standort für eine Kindertageseinrichtung an der Oberen Burghalde,
- den fehlenden planungsrechtlichen Grundlagen für die Realisierung am vorgesehenen Standort.
Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind im Wesentlichen:
- Bereitstellung eines neuen Grundstücks für eine Kita in Leonberg-Nord,
- Schaffung von neuem Wohnraum (untergeordnet),
- Neuordnung der Stellplatzanlage (Tennisanlage/Kita/Wohnnutzung),
- Behutsame Einbindung der neuen Kita in den bestehenden Grünzug,
- Anpassung der Erschließung an die vorliegende Planung,
- Erhalt der bestehenden Fuß- und Radwege.
-
Frühzeitige Beteiligung
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch Aushang der Planunterlagen mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung im Zeitraum vom 29.01.2018 bis 02.03.2018 sowie in Form einer Informationsveranstaltung am 01.02.2018 durchgeführt. Im Rahmen dieser Beteiligung wurden Stellungnahmen zum Entwurf der Flächennutzugsplanänderung abgegeben und von der Verwaltung geprüft (siehe Anlage 4).
2.2 Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Planung beteiligt. Im Rahmen dieser Beteiligung wurden Stellungnahmen zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung abgegeben und von der Verwaltung geprüft (siehe Anlage 5).
2.3 Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung
Die Stellungnahmen, die der Abwägung als Grundlage dienen sollen, wurden von der Verwaltung geprüft und abgewogen (siehe Anlagen 4, 5). Die Abwägungsergebnisse flossen in die Planung mit ein.
Von Seiten der Behörden gingen Stellungnahmen ein, die zu Ergänzungen führten. Mehrere Stellungnahmen aus der Bevölkerung gingen ein. Hieraus wurden die relevanten Informationen über die von der Planung betroffenen Belange ermittelt und zusammengestellt. Nach Bedarf wurden Sachverhalte tiefergehend ermittelt (u. a. durch Gutachten), so dass die Ergebnisse für die förmliche Auslegung in den Planentwurf eingearbeitet werden konnten.
Es sind keine Stellungnahmen eingegangen, die aus Sicht der Verwaltung die bisherige Konzeption in den Grundzügen der Planung in Frage stellen und eine grundlegende Änderung bedingen würden. Daher empfiehlt die Verwaltung, den Auslegungsbeschluss zu fassen.
- Konkretisierter Inhalt der Planung
Inhaltlich wurde die Planung seit dem Beschluss der frühzeitigen Beteiligung in wesentlichen Punkten konkretisiert und weiterentwickelt sowie gutachterlich begleitet.
- Wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen
Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen für den Bebauungsplanentwurf mit Satzung über örtliche Bauvorschriften sowie der Flächennutzungsplanänderung „Ob der Oberen Burghalde – KiTa Nord“ liegen bereits vor:
- „Umweltbericht“
Abteilung Stadtentwicklung und Umweltplanung
Stadtplanungsamt
Leonberg, September 2018
- „Artenschutzrechtliche Habitatpotentialanalyse“
„Leonberg Obere Burghalde, geplante Kita“,
Gutachten Ökologie Ornithologie Quetz, Stuttgart, September 2017;
„Erfassung der Zauneidechse im Bereich der geplanten Kita Obere Burghalde in Leonberg“,
Gutachten Ökologie Ornithologie Quetz, Stuttgart, September 2018
- „Kampfmittelbelastung“
„Luftbildauswertung auf Kampfmittelbelastung zwischen Obere Burghalde und Stuttgarter Straße, NB Kita Leonberg“, Gutachten R. Hinkelbein, Januar 2018
- „Schalltechnische Stellungnahme“
„Lärmschutz Bebauungsplan Ob der oberen Burghalde – Kita Nord Leonberg“,
Ingenieurbüro für Schallimmissionsschutz ISIS, Riedlingen, März 2018
- „Geotechnische Stellungnahme“
„Geotechnischer Bericht BV „KiTa Nord“ in Leonberg“,
Ingenieurbüro für Geotechnik Pfeiffer, Leonberg, August 2018;
„Ergänzungsnotiz zur Versickerungsfähigkeit zum Gutachten „BV KiTa Nord“ in Leonberg vom 08.08.2018“,
Ingenieurbüro für Geotechnik Pfeiffer, Leonberg, August 2018
Weiteres Vorgehen
Durchführung des Bebauungsplanverfahrens und des Verfahrens zur 14. Flächen-
nutzungsplanänderung in Abhängigkeit der Konkretisierung der Hochbauplanung für die Kindertageseinrichtung „Kita Nord“.
Alternativen zum Beschlussvorschlag
keine
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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15,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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280,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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368,9 kB
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4
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(wie Dokument)
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137,7 kB
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5
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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