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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2018/201

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Der Bebauungsplanentwurf „Ob der Oberen Burghalde – KiTa Nord“ mit dem Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich 02.09-5, in Leonberg wird beschlossen. Maßgebend ist der Bebauungsplanentwurf mit Textteil mit Begründung und Umweltbericht Stand vom 18.10.2018 (Anlagen 2 – 6 zur Sitzungsvorlage 2018/201).
  2. Den Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung entsprechend den Anlagen 7 und 8 zur Sitzungsvorlage 2018/201 wird zugestimmt.
  3. Der Bebauungsplanentwurf und der Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften sowie die Begründung mit Umweltbericht vom 18.10.2018 und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (s. Kapitel 4. dieser Sitzungsvorlage) werden nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
  4. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
  5. Die Planungen zur Parkbucht außerhalb des Plangebiets werden entsprechend Vorschlag 1 weiterverfolgt.

 

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Sachverhalt

 

Zusammenfassung des Sachverhalts

Auf Grundlage der Sitzungsvorlage 2017/250 wurde durch den Gemeinderat am 10.10.2017 der Beschluss gefasst, den Bereich südöstlich der Tennisanlage, an der Oberen Burghalde, für den Neubau einer Kindertageseinrichtung (Kita) zu überplanen. Die Stadtverwaltung wurde beauftragt, Planungsrecht für einen Baukörper zu schaffen, in dem eine 4-zügige Kita in Kombination mit einer Wohnnutzung im Obergeschoss untergebracht werden kann. Am 19. Dezember 2017 hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss gefasst. Durch das Bebauungsplanverfahren ist gewährleistet, dass private und öffentliche Belange gerecht gegeneinander und untereinander abgewogen werden. Für den Neubau der Kita wurde von der Stadt Leonberg eine öffentliche Ausschreibung gemäß VgV durchgeführt. In der Sitzung vom 19.06.2018 hat der Gemeinderat die aus dem Vergabeverfahren hervorgegangene städtebauliche Konzeption als Grundlage für den zu erstellenden Bebauungsplan gebilligt. Die frühzeitige Beteiligung wurde im Zeitraum vom 29.01. bis 02.03.2018 durchgeführt. Zusätzlich wurde eine Bürgerinformationsveranstaltung abgehalten. Auf Grundlage des städtebaulichen Entwurfs, den eingegangenen Anregungen sowie sonstiger städtebaulicher Belange wurde der vorliegende Bebauungsplanentwurf mit textlichen Festsetzungen sowie Örtlichen Bauvorschriften entwickelt. Da sich das Plangebiet im Landschaftsschutzgebiet Leonberg befindet, läuft parallel zum Bebauungsplanverfahren ein Änderungsverfahren des Landschaftsschutzgebiets. Des Weiteren wird im Parallelverfahren der Flächennutzungsplan geändert.

Ziele der Maßnahme

Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Realisierung eines neuen Standorts für eine Kita zur Deckung des vorhandenen und zukünftigen Betreuungsbedarfs in Leonberg-Nord, ergänzende Wohnnutzungen unterzubringen sowie die Parkierungssituation vor Ort neu zu ordnen.

Sachverhalt/Sachstand

  1. Erfordernis sowie Ziele und Zwecke der Planung

Mit Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer 4-gruppigen Kita geschaffen werden, um der Nachfrage an Betreuungsplätzen im nördlichen Stadtgebiet der Leonberger Kernstadt nachzukommen. Die Erfordernis der Planaufstellung ergibt sich aus:

  • dem Bedarf an einem ausreichendem Angebot an Kinderbetreuungseinrichtungen in Leonberg-Nord,
  • der Entscheidung für einen neuen Standort für eine Kindertageseinrichtung an der Oberen Burghalde,
  • den fehlenden planungsrechtlichen Grundlagen für die Realisierung am vorgesehenen Standort.

 

Im Einzelnen sind mit der Aufstellung des Bebauungsplans folgende Ziele verbunden:

  • Bereitstellung eines neuen Grundstücks für eine Kita in Leonberg Nord,
  • Schaffung von neuem Wohnraum (untergeordnet),
  • Neuordnung der Stellplatzanlage (Tennisanlage/Kita/Wohnnutzung),
  • Behutsame Einbindung der neuen Kita in den bestehenden Grünzug,
  • Anpassung der Erschließung an die vorliegende Planung,
  • Erhalt der bestehenden Fuß- und Radwege.

 

 

  1. Frühzeitige Beteiligung
    1.          Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch Aushang der Planunterlagen mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung im Zeitraum vom 29.01.2018 bis 02.03.2018 sowie in Form einer Infor­mationsveranstaltung am 01.02.2018 durchgeführt. Im Rahmen dieser Beteiligung wurden Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf abgegeben und von der Ver­waltung geprüft (siehe Anlage 7).

 

 

 

 

2.2.            Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Planung beteiligt. Im Rahmen dieser Beteiligung wurden Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf abgegeben und von der Verwaltung geprüft (siehe Anlage 8).

 

2.3.            Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung

Die Stellungnahmen, die der Abwägung als Grundlage dienen sollen, wurden von der Verwaltung geprüft und abgewogen. Die Abwägungsergebnisse flossen in die Planung mit ein (siehe Anlagen 7 und 8).

 

Von Seiten der Behörden gingen Stellungnahmen ein, die zu Ergänzungen führten. Mehrere Stellungnahmen aus der Bevölkerung gingen ein. Hieraus wurden die relevanten Informationen über die von der Planung betroffenen Belange ermittelt und zusammengestellt. Nach Bedarf wurden Sachverhalte tiefergehend ermittelt (u. a. durch Gutachten), so dass die Ergebnisse für die förmliche Auslegung in den Planentwurf eingearbeitet werden konnten.

 

Es sind keine Stellungnahmen eingegangen, die aus Sicht der Verwaltung die bisherige Konzeption in den Grundzügen der Planung in Frage stellen und eine grundlegende Änderung bedingen würden. Daher empfiehlt die Verwaltung, den Auslegungsbeschluss zu fassen.

 

  1. Konkretisierter Inhalt der Planung

Inhaltlich wurde die Planung seit dem Beschluss der frühzeitigen Beteiligung in wesentlichen
Punkten konkretisiert und weiterentwickelt sowie gutachterlich begleitet.

 

  1. Wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen

Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen für den Bebauungsplan „Ob der Oberen Burghalde – KiTa Nord“ mit Satzung über örtliche Bauvorschriften liegen bereits vor:

 

  • „Umweltbericht“

Abteilung Stadtentwicklung und Umweltplanung
Stadtplanungsamt
Leonberg, September 2018

  • „Artenschutzrechtliche Habitatpotentialanalyse“

„Leonberg Obere Burghalde, geplante Kita“,

Gutachten Ökologie Ornithologie Quetz, Stuttgart, September 2017;

„Erfassung der Zauneidechse im Bereich der geplanten Kita Obere Burghalde in Leonberg“,

Gutachten Ökologie Ornithologie Quetz, Stuttgart, September 2018

  • „Kampfmittelbelastung“

„Luftbildauswertung auf Kampfmittelbelastung zwischen Obere Burghalde und Stuttgarter Straße, NB Kita Leonberg“, Gutachten R. Hinkelbein, Januar 2018

  • „Schalltechnische Stellungnahme“

„Lärmschutz Bebauungsplan Ob der oberen Burghalde – Kita Nord Leonberg“,

Ingenieurbüro für Schallimmissionsschutz ISIS, Riedlingen, Oktober 2018

  • „Geotechnische Stellungnahme“

„Geotechnischer Bericht BV „KiTa Nord“ in Leonberg“,

Ingenieurbüro für Geotechnik Pfeiffer, Leonberg, August 2018;

„Ergänzungsnotiz zur Versickerungsfähigkeit zum Gutachten „BV KiTa Nord“ in Leonberg vom 08.08.2018“,

Ingenieurbüro für Geotechnik Pfeiffer, Leonberg, August 2018

 

  1. Haltebucht mit Querungshilfe außerhalb des Plangebiets

Vorschlag 1: Parkbucht östlich der Tennisplätze

Die Parkbucht im Bereich der Stuttgarter Straße ist möglichst nah an der fußläufigen Erschließung der Kindertageseinrichtung zu platzieren. Aus Platzgründen bietet sich eine Lage stadtauswärts ca. 15 bis 40 m vor dem Wasserbehälter an. Die Bucht wird für 3-4 PKWs mit einer Länge von ca. 30 m (inkl. Zu- und Abfahrt) als Parallelparkstand geplant. Um ein beidseitiges, konfliktfreies Ein- und Aussteigen aus den parkierenden Fahrzeugen zu ermöglichen, ist idealerweise eine Breite von 4,0- 4,5 m Breite (inkl. beidseitiger seitlicher Sicherheitsabstände und Hangsicherung) erforderlich.

Das Gelände ist im untersuchten Bereich hängig und bedarf zum Anlegen der Parkbucht einer topographischen und gestalterischen Neuordnung. In kleineren Bereichen sind ergänzende Räumarbeiten für Büsche und Bäume erforderlich. Die notwendige Befreiung/ Erlaubnis wurde seitens der Unteren Naturschutzbehörde grundsätzlich in Aussicht gestellt.

Der höherliegende (bestehende) Fußweg ist mit einer Stützmauer zu sichern, um den Höhenunterschied zum Straßenniveau zwischen ca. 1,2 und 1,8 m aufzunehmen. Zwischen Parkstreifen und Mauer/ Geländer soll ein Grünstreifen ausgebildet werden. Die Bucht kann im östlichen Bereich an den bestehenden Fußweg angebunden werden.

 

Vorschlag 2: Parkbucht auf Höhe des Wasserbehälters

Da der bestehende Fußweg auf Höhe des Wasserhochbehälters in Richtung Stuttgarter Straße verschwenkt, reicht die verbleibende Restfläche in diesem Bereich nicht aus, um eine Parkbucht mit ausreichenden seitlichen Sicherheitsabständen zu realisieren. Deshalb wird diese Variante von Seiten des Ordnungsamts und des Planungsamts kritisch gesehen.

 

Querung der Stuttgarter Straße für Fußgänger

Für ein bestmögliches Angebot an kurzen und attraktiven Fußwegen ist eine sichere Querung über die Stuttgarter Straße auf Höhe der Tennisplätze bzw. des geplanten Kinder­gartenstandorts zu empfehlen. Zur Festlegung der Lage findet derzeit eine Abstimmung mit dem Ordnungsamt statt. Die notwendigen Sichtweiten auf einen Zebrastreifen wären in diesem Bereich gegeben.

Da rd. 2,4 m Höhendifferenz zwischen Straße und Gehweg zu überwinden sind, ist eine Treppenanlage erforderlich, die mit einer Schiebehilfe für Kinderwagen zu versehen wäre. Um die Treppenanlage nach geltenden Richtlinien bauen zu können, muss der bestehende Fuß- und Radweg leicht in Richtung des geplanten Kindergartengebäudes verschwenkt werden.

 

Zur Erläuterung der Planideen werden zur Sitzung entsprechende Skizzen vorgelegt.

 

Weiteres Vorgehen

Durchführung des Bebauungsplanverfahrens und des Verfahrens zur 14. Flächen-
nutzungsplanänderung in Abhängigkeit der Konkretisierung der Hochbauplanung für die Kindertageseinrichtung „Kita Nord“.

Alternativen zum Beschlussvorschlag

keine

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Anlagen

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