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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2018/145

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Bei der Realisierung von Wohnbauflächen in Leonberg, einschließlich der Teilorte, wird  unter Berück­sichtigung der „Kommunalen Wohnraumstrategie Leonberg 2030“ 25% der Bruttogrund­fläche für bezahlbaren Wohnraum gesichert. Eine Anrechnung für wohnbauliche Sonder­formen wie z.B. Kindertageseinrichtungen, Pflegeheime, Seniorenwohnungen etc. findet nicht statt.

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Sachverhalt

 

Zusammenfassung des Sachverhalts

 

Aufgrund der positiven Erfahrungen bei der Entwicklung der Wohnbaufläche „Jahnstraße/ TSG- Areal“ kann aus Sicht der Verwaltung festgestellt werden, dass sich die Vorgehens­weise zur Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum in wohnbaulichen Quartiersentwick­lungen durch eine Quotierung bewährt hat. Dieser Grundsatzbeschluss soll dahingehend konkretisiert werden, dass eine Anrechnung von wohnbaulichen Sonderformen wie z.B. Kindergärten, Pflegeheime oder Sonderwohnungen auf diese Quote nicht erfolgt.

Die Vorlage war bereits für die Sitzung des Gemeinderats am 24. Juli 2018 gemeldet wor­den. Es erfolgte eine Absetzung unter der Maßgabe einer entsprechenden Vorberatung in den jeweiligen Ortschaftsratsgremien.

 

Ziele der Maßnahme

Konkretisierung des Grundsatzbeschlusses, wonach  25% der realisierbaren Bruttogrund­fläche für bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen ist (vgl. Er­fahrungen bei der Ent­wicklung der Woh­nbau­fläche „Jahnstraße/  TSG- Areal“).

 

Sachverhalt/Sachstand

Der Gemeinderat hat sich im Jahr 2016 im Rahmen einer Klausurtagung mit der „Kommu­nalen Wohnraumstrategie Leonberg 2030“ beschäftigt und entsprechende Beschlüsse im Rahmen der Sitzung des Gemeinderats am 12.07.2016 gefasst. In diesem Zusammenhang wurde u.a. beschlossen, eine soziale Durchmischung und eine durchschnittliche Quote von 25 Prozent für geförderten Wohnungsbau anzustreben.

Hierzu soll bei wohnbaulichen Quartiersentwicklungen das Segment des bezahlbaren Wohn­raums erschlossen werden, bestehend aus (Sozial)Mietwohnungen und preiswertem Wohn­eigen­tum nach Maßgabe des jeweiligen Wohnbauförderprogramms BW (derzeit „2018/ 2019“) mit  ca. 2/3  Sozialmiet­wohnungen und ca. 1/3 bezahlbares Wohneigentum.

 

Der geplante Mietwohnungsmix orientiert sich an den städtischen Erfahrungen bzw. den An­­fragen von Interessenten mit Wohnberechtigungsschein. Die Mietpreishöhe bei der Miet­preis­bindung liegt mindestens 33 % unter ortsüblicher Vergleichsmiete. Die Sicherung der entsprechen­den Nutzung erfolgt durch grundbuchrechtliche Sicherung der Belegungsrechte für die Stadt auf die Dauer von 30 Jahren sowie beim preiswerten Wohneigentum durch Sicherung auf Eigennutzung auf die Dauer von 15 Jahren.

 

Die bisherigen Erfahrungen in den Verhandlungen mit Wohnbauträgern zeigen, dass die selbst gesetzten Maßstäbe in der Schaffung von sozialen Wohnbauprojekten richtig und praktikabel sind. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung, den Grundsatzbeschluss für weitere Wohngebietsentwicklungen zu bestätigen und etwaige Anrechnungen von wohn­baulichen Sonderformen auszuschliessen.

 

Weiteres Vorgehen

Fortführung des Grundsatzbeschlusses der kommunalen Wohnraumstrategie „Leonberg 2030“ im Rahmen weiterer Wohngebietsentwicklungen. Dies erfordert eine weitere aktive Grundstückspolitik der Stadt.

 

 

Alternativen zum Beschlussvorschlag

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Finanz. Auswirkung

Der Beschlussvorschlag hat -zunächst- keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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