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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2018/164

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Beauftragung von weiteren erforderlichen Fachplanungs- und Beratungsleistungen an im Folgenden aufgeführte Ing.-Büros auf Basis der HOAI wird zugestimmt.

 

Fachplanungsleistungen:

 

  1. Tragwerksplanung
    wagnerplanung GmbH, Ingenieurbüro für Tragwerksplanung, Mönchsbergstraße 62, 70435 Stuttgart
     
  2. Technische Ausrüstung für Heizung-, Sanitär- und Lufttechnische Anlagen
    Bunse GmbH, Beratende Ingenieure, Karlstraße 103, 74076 Heilbronn
     
  3. Technische Ausrüstung für Stark- und Schwachstromanlagen
    IMS Ingenieurgesellschaft Mück & Schaber GmbH, Olgastraße 2, 71088 Holzgerlingen
     
  4. Freianlagenplanung
    ARP Architektenpartnerschaft Stuttgart, Rotebühlstraße 169/1, 70197 Stuttgart
     

Beratungsleistungen:

 

  1. Die Verwaltung wird darüber hinaus ermächtigt, die weiteren ggf. erforderlichen Beratungsleistungen (z.B. Vermessung, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination, Bauphysik, Brandschutz, etc.) in eigener Zuständigkeit zu genehmigen und zu beauftragen.

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung des Sachverhalts

 

In der nördlichen Kernstadt von Leonberg, „Ob der Oberen Burghalde“, wird beabsichtigt, den Neubau einer Kindertageseinrichtung mit 4 Gruppen zu erstellen. Der Neubau bietet in Summe Plätze für ca. 75 Kinder, ca. 65 Plätze für 3-6 Jährige und 10 Plätze für die u3-Betreuung (Kinderbetreuung bis zu 3 Jahren).
Weiterhin ist geplant, im OG den Bedarf von 3-5 Wohneinheiten zu realisieren. Dabei kann eine Wohnung als TapiR-Wohnung ausgebaut und genutzt werden. (TapiR: Tagespflege in anderen geeigneten Räumen).

Mit der Sitzungsvorlage 2017/250 wurde grundsätzlich die Maßnahme und der Standort für den Neubau einer 4-Gruppigen Kindertageseinrichtung dem Gemeinderat vorgestellt und am 28.09.2017 genehmigt.

 

Für den weiteren Planungsverlauf war auf Grund der zu erwartenden Honorarsätze für Planungsleistungen ein VgV-Verfahren für den Bereich der „Objektplanung“ durchzuführen. Den Planungsleistungen wurden mit der Sitzungsvorlage 2018/082 zugestimmt.

 

Um einen weiteren zügigen Planungsfortgang sicherzustellen, ist es nun notwendig, dass die Beauftragung der Fachplanungs- und Beratungsleistungen erfolgen kann.

Die Vergabe der Fachplanungs- und Beratungsleistungen kann nach Zustimmung des Gremiums, im Unterschwellenbereich ohne VgV Verfahren, erfolgen.

 

Ziele der Maßnahme

Ziel der Maßnahme ist, die Deckung der Bedarfslagen für Kinderbetreuung der nördlichen Kernstadt von Leonberg sowie der nördlichen Wohnlagen des Ramtel. Ein weiteres Ziel ist die Beschaffung von Wohnraum.

 

Sachverhalt/Sachstand

Weitere Planungs- und Beratende Leistungen

 

Für die nächsten Planungsphasen sind weitere Fachplanungs- / Beratende Leistungen zu beauftragen, die jedoch nicht den aktuellen Schwellenwert (221.000,-EUR/netto) erreichen, bzw. überschreiten. Diese Leistungen können vielmehr im sog. Unterschwellenvergabe- bereich im Rahmen einer freihändigen Vergabe an geeignete und qualifizierte Büros vergeben werden.

Für alle Planungsbeauftragungen werden die Wertgrenzen nach der geltenden Hauptsatzung der Stadt Leonberg (§ 12 Abs. 2 Nr. 2.2.2 „Vergaben von Planungsaufträgen für Maßnahmen mit voraussichtlichen Baukosten bis 60.000,- Euro“) für die Zuständigkeit der Verwaltung überschritten.

Daher sind die Beauftragungen der Fachplanungsbüros durch GR-Beschluss zu genehmigen.

 

Der Beauftragung gemäß HOAI, der in der Beschlussvorlage vorgenannten Fachplaner- und Beratenden Leistungen wird zugestimmt.

 

Die mit Beschluss des Gemeinderats vom 19.06.2018 verankerten Festlegungen (600.000,-€/ Gruppe und 2.500,-€/m² Wohnfläche) wurden an das Architekturbüro kommuniziert. Die im Haushalt 2018/2019/2020 festgelegten Kosten sind nicht die Projektkosten. Die Projektkosten werden nach Vorlage der Entwurfsplanung zur Genehmigung der Gesamtmaßnahme für den Neubau der Kita Nord dem GR zur Entscheidung vorgelegt.

 

Förderprogramm

 

Aus dem "Kinderbetreuungsfinanzierungsprogramm 2017-2020" wird ein Zuschuss beantragt.

Je Gruppe ist ein Zuschuss in Höhe von 120.000,- EUR möglich. Für einen TapiR (Tagespflege in anderen geeigneten Räumen) ist ein Zuschuss von 14.000 EUR (pro TapiR)  möglich.


Weiteres Vorgehen

                                                                                                                                              Mit den weiteren Fachplanungsleistungen ist unverzüglich nach Genehmigung der Beauftragung durch das Gremium zu beginnen.
 

                                                                                                                                              Die Verwaltung geht davon aus, dass dem Gemeinderat im Dezember 2018 die Entwurfsplanung zur Genehmigung der Gesamtmaßnahme für den Neubau der Kita Nord vorgelegt werden kann.

 

                                                                                                                                              Die Baugenehmigungsplanung wird nach der Beschlussfassung zeitnah eingereicht, so dass mit der Erteilung der Baugenehmigung bis zum 2. Quartal 2019 gerechnet werden kann.
 

Alternativen zum Beschlussvorschlag

Beauftragung anderer Fachingenieurbüros, wodurch aber die bisherigen zeitlichen Terminabläufe gefährdet sind.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kindergarten Nord

7 3650 040 7001

2018

1.300.000,- €

80.000,- €

 

 

2019

1.700.000,- €

1.000.000,-€

Der geänderte

 

2020

700.000,- €

2.620.000,-€

Finanzbedarf wird bei der Haushaltsplanung 2019 mit berücksichtigt.

 

 

 

 

 

Förderung

7 3650 040 3001

2019

-247.000,- €

 

Verteilung auf 2 Jahre je zur Hälfte.

 

2020

-247.000,- €

 

 

 

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