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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2018/158

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der organisatorischen Zuordnung des Bereiches Freiwillige Feuerwehr als Stabsstelle des Oberbürgermeisters wird zugestimmt.

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Sachverhalt

 

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Bereich Feuerwehr ist als eigenständige Organisationseinheit derzeit dem Dezernat B, Ordnungsamt, zugeordnet. Der Bereich Feuerwehr soll als Stabsstelle beim Dezernat A direkt dem Oberbürgermeister zugeordnet werden. Dazu ist das Einvernehmen des Gemeinderates erforderlich.

Ziele der Maßnahme

Stärkung des Bereichs Feuerwehr, durch die direkte Zuordnung zum Oberbürgermeister.

Unmittelbarer Zugriff des Oberbürgermeisters auf den Bereich Feuerwehr, insbesondere bei den anstehenden Veränderungen.

Deutliche Reduzierung der Hierarchiestufen von derzeit fünf auf zukünftig zwei.

Sachverhalt/Sachstand

Die Freiwillige Feuerwehr Leonberg besteht aus sieben Abteilungen, unterhalb der Gesamtfeuerwehr. Gesamtkommandant der Feuerwehr und technischer Leiter der Feuerwache ist Herr Wolfgang Zimmermann. Die Freiwillige Feuerwehr ist als eigenständige Einheit organisatorisch dem Ordnungsamt, Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Abteilungsleiterin Frau Röhling) zugeordnet und gehört damit zum Dezernat B (Erster Bürgermeister Dr. Vonderheid). Die Feuerwache ist hirarchisch ebenfalls dem Ordnungsamt unterstellt.

 

Die zuständige Abteilungsleitung nimmt Leitungsaufgaben, verwaltungstechnische Aufgaben, Aufgaben im Rahmen der Personalführung sowie in der Aufstellung und Abwicklung des Haushaltsplans wahr. Hierzu gehören z.B. folgende Aufgaben für den Bereich Feuerwehr:

-          Verwaltung und Fortschreibung der Feuerwehrsatzung

-          Erstellung von Drucksachen

-          Vorbereitung und Mitwirkung bei Wahlen im Rahmen der Feuerwehrsatzung

-          Mitwirkung bei der Bedarfsfeststellung für Feuerwehrgeräte und feuerwehrtechnischer Ausrüstung, Aufstellung des Haushaltsplanes für den Bereich der Feuerwehr und die Zentralwerkstätten

-          Beantragung von Zuschüssen des Landes zur Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen, -geräten und feuerwehrtechnischer Ausrüstung

-          Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen, -geräten und feuerwehrtechnischer Ausrüstung, Erstellung der Beratungsunterlagen für den Gemeinderat

-          Bearbeitung der Rechtsbehelfe im Widerspruchsverfahren

 

Darüber hinaus ist das Dezernat B bei den Feuerwehrterminen präsent.

 

Für den Bereich Feuerwehr stehen in der nächsten Zeit verschiedene Veränderungen an. Es müssen die Standorte der Feuerwachen in Leonberg und in Warmbronn ertüchtigt bzw. erneuert werden. Weiter sind in diesem Zusammenhang konzeptionelle Überlegungen anzustellen. Diese Maßnahmen möchte Oberbürgermeister Martin G. Kaufmann unmittelbar begleiten und damit auch ein Wahlversprechen einlösen. Gleichzeitig möchte er damit deen Bereich Feuerwehr stärken.

 

Organisatorisch wird das Sachgebiet Feuerwehr künftig aus dem Dezernat B, Ordnungsamt, herausgelöst und als Stabsstelle beim Oberbürgermeister direkt unterstellt. Die organisatorische Maßnahme umfasst die Feuerwache mit Verwaltung und die Freiwillige Feuerwehr.

 

Die heute im Ordnungsamt erledigten Verwaltungsaufgaben – mit Ausnahme der strategischen und feuerwehrpolitisch relevaten Aufgabenstellungen sowie der Personalführung und der Haushaltsabwicklung - können künftig noch als Dienstleistung für die Stabsstelle Feuerwehr erbracht werden. Der Kommandant muss allerdings vermehrt Aufgaben übernehmen, insbesondere im Bereich Beschaffung, Personal  und Haushaltsplanung.

 

Die Untersuchung der Standorte Leonberg und Warmbronn und evtl. Planungen und Maßnahmen werden zusätzliche Aufwände verursachen, die dann vom Ordnungsamt als Dienstleister nicht mehr leistbar sind. Wie damit umgegangen wird muss zu gegebener Zeit geklärt werden.

 

Als Anlage ist die neue organisatorische Struktur dargestellt. Sie soll zum 01.10.2018 umgesetzt werden.

 

Nach § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Leonberg in Verbindung mit § 44 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg bedarf es für diese Neuabgrenzung der Geschäftskreise der Beigeordneten des Einvernehmens des Gemeinderates.

Weiteres Vorgehen

Herstellung des Einvernehmens und Umsetzung der Maßnahme zum 01.10.2018.

Alternativen zum Beschlussvorschlag

Keine Veränderung der organisatorischen Zuordnung.

 

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