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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2018/173
Grunddaten
- Betreff:
-
Schulzentrum - Sanierung des internen Stromnetzes
Vergabe des Gewerks Elektroarbeiten - Mittel- und Niederspannungsanlagen - Trafostation
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Gebäudemanagement
- Beteiligtes Amt:
- Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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20.09.2018
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Sachverhalt
Zusammenfassung des Sachverhalts
Mit der Sitzungsvorlage 2018/72 wurde die Gesamtmaßnahme der Sanierung des internen Stromnetzes für das Schulzentrum und einer neuen Trafostation am 15.05.2018 genehmigt.
Ziele der Maßnahme
Sanierung des Stromverteilnetzes im Schulzentrum zur dauerhaften und sicheren Versorgung der angeschlossenen Gebäude sowie der wirtschaftliche Betrieb der neu installierten BHKW.
Sachverhalt/Sachstand
Das interne Stromverteilnetz des Schulzentrums ist überwiegend bereits ca. 45 Jahre
alt und dringend sanierungsbedürftig. Die Stromzuleitungen zu den Gebäuden sind
teils überlastet, veraltet und entsprechen nicht den heutigen sicherheitstechnischen
Anforderungen.
Nach der Genehmigung der Gesamtmaßnahme zur Sanierung des Stromverteilnetz (vgl. Sitzungsvorlage 2018/072) wurden zwischenzeitlich die Elektroarbeiten für den Trafostation inkl. zugehöriger Schaltschrankanlagen ausgeschrieben.
Vergabevorschlag Elektroarbeiten
Im Rahmen der durchgeführten Öffentlichen Ausschreibung haben 6 Fachfirmen die
Ausschreibungsunterlagen angefordert.
Bis zum Angebotseröffnungstermin (Submission) am 15.08.2018, 10:00 Uhr, lagen 2
Angebote (Bieter) vor.
Durch das Ingenieurbüro GBI Gackstatter Beratende Ingenieure GmbH, Stuttgart, das Gebäudemanagement sowie das Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt wurde daraufhin die Prüfung und Wertung (§§ 16 ff. VOB/A) vorgenommen.
Die Wertungsstufen stellen sich wie folgt dar:
Wertungsstufe I (Formale Prüfung - Ausschlüsse von der Wertung):
Es musste keines der beiden Hauptangebote nach § 16 VOB/A, nach den
Bewerbungsbedingungen oder aus sonstigen Gründen von der Angebotswertung
ausgeschlossen werden.
Wertungsstufe II (Eignung der Bieter):
Es wurde kein Angebot nach § 16b Abs. 1 VOB/A im Rahmen der Eignungsprüfung
(Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit) von der weiteren Angebotswertung
ausgeschlossen.
Wertungsstufe III (Prüfung der Angebotspreise und fachtechnische Prüfung):
Nach § 16c VOB/A musste kein Angebot aufgrund rechnerischer, technischer bzw.
wirtschaftlicher Prüfung von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden.
Wertungsstufe IV (Auswahl des annehmbarsten Angebots):
In der engeren Wahl verbleiben somit alle 2 Hauptangebote.
Nach den Wertungsstufen I bis IV ergibt sich die im mündlichen Sachvortrag näher zu
erläuternde Bieterrangfolge. Eventuelle Rechenfehler, Abgebote, Sondervorschläge,
Nebenangebote und Nachlässe wurden hierbei im jeweiligen Angebotsendpreis
berücksichtigt.
Nach § 16d Abs. 1 Nr. 3 VOB/A stellt das Angebot der Fa. EET Elektro-Energie-Technik GmbH, Burkhardt+Weber-Str. 57, 72760 Reutlingen, unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte das wirtschaftlichste und annehmbarste dar.
Es wird daher als Ergebnis der Prüfung und Wertung der Bieter der engeren Wahl
vorgeschlagen, den Auftrag an die Fa. EET Elektro-Energie-Technik GmbH, Burkhardt+Weber-Str. 57, 72760 Reutlingen, mit einer Angebotssumme i. H. v. 179.752,82 EUR /brutto zu vergeben.
Kostenfortschreibung
Gewerk Kostenberechnung Vergabesumme +Mehr/ -Minderkosten
Elektroarbeiten 177.600 € 179.752,82 € + 2.152,82 €
Weiteres Vorgehen
Im Falle der Genehmigung der Vergabe an die vorgeschlagene Bieterin kann die formelle
Beauftragung der Bauleistung getätigt werden. Nach momentanem Stand wird davon ausgegangen, dass mit den Arbeiten Ende Oktober begonnen werden kann.
Alternativen zum Beschlussvorschlag
Keine
Finanz. Auswirkung
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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Erneuerung Stromverteilung Schulzentrum 721500027001 - 78710000 |
2018 |
150.000 € |
290.000 € |
VE über insgesamt 450.000 € |
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dto. |
2019 |
300.000 € |
300.000 € |
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dto. |
2020 |
150.000 € |
60.000 € |
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Der Mehrbedarf in Höhe von 50.000 € wird im Haushaltsentwurf 2019 angemeldet
