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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2018/182

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Für die Freiwillige Feuerwehr Leonberg, Abteilung Leonberg, wird ein Abrollbehälter „Kran“ (AB-Kran) beschafft. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausschreibung durchzuführen.

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Sachverhalt

 

Zusammenfassung des Sachverhalts

Für die Freiwillige Feuerwehr, Abteilung Leonberg, soll ein Abrollbehälter „Kran“ beschafft werden. Es handelt sich um eine Ersatzbeschaffung für den vorhandenen Abrollbehälter Baujahr 1991, welcher altersbedingt verbraucht ist.

Ziele der Maßnahme

Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr.

Sachverhalt/Sachstand

Nach § 3 Feuerwehrgesetz hat jede Gemeinde auf ihre Kosten eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten.

 

Neben der reinen Brandbekämpfung gehören seit Jahren regelmäßig auch technische Hilfeleistungen zum Einsatzspektrum einer kommunalen Feuerwehr. Um diese speziellen und anspruchsvollen Aufgaben fachgerecht bewältigen zu können, bedarf es der entsprechenden Ausrüstung.

 

Der Abrollbehälter „Kran“ wird regelmäßig für folgende Einsätze benötigt:

  • Laden/Umladen von Sandsäcken bei Hochwassereinsätzen.
  • Laden/Umladen/Bergen von Ladung nach Unfällen insbesondere auf der Autobahn.
  • Zum Löschen von brennenden Akkus bei Elektrofahrzeugen. Diese können nur gelöscht werden, wenn das komplette Fahrzeug in einen Wassercontainer gestellt wird.

 

Der vorhandene AB Kran ist nach 27 Jahren altersbedingt verschlissen. Eine grundlegende Sanierung ist nicht möglich und wirtschaftlich.

 

Containerbeschreibung:

  • Es handelt sich um einen Abrollbehälter nach aktuellem technischem Standard.
  • Länge des Containers: 5,90 m
  • 4 Aluminiumbordwände
  • Ankerschienen an allen Bordwänden
  • Drehflügeltüre am Heck
  • Kran mit 12 m/t Schwenkbereich
  • Hydraulische Stützen klappbar
  • Unterhalb der Bordwände Anfahrschutz über die gesamte Länge
  • Mittelrungen klappbar

 

Finanzielle Rahmenbedingungen:

 

Im Haushaltsplan ist eine Verpflichtungsermächtigung über € 90.000 für die Beschaffung eingestellt.

 

Grundsätzlich ist die Beschaffung nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen (VwV Z-Feu) förderfähig.

 

Der Kreisbrandmeister hat allerdings auf entsprechende Anfrage mitgeteilt, dass auf Grund der anstehenden Vielzahl von beantragten und erwarteten baulichen Maßnahmen und deren mögliche Förderung gemäß Z-Feu im Bereich des Landkreises Böblingen in absehbarer Zeit kein Zuschuss gewährt werden kann.

Weiteres Vorgehen

Die Lieferung wird national öffentlich ausgeschrieben.

Alternativen zum Beschlussvorschlag

Der Abrollbehälter wird nicht beschafft. Der Freiwilligen Feuerwehr fehlt dann in absehbarer Zeit ein wichtiger Ausrüstungsgegenstand.

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Finanz. Auswirkung

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

712600016005

2018

90.000

90.000

 

 

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