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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2018/170
Grunddaten
- Betreff:
-
Vergabe der Beschaffung stationärer Geschwindigkeits-Blitzer mit Kameras
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Beteiligtes Amt:
- Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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20.09.2018
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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25.09.2018
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Sachverhalt
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Gemeinderat hat am 15. Mai 2018 beschlossen acht Blitzersäulen und zwei Kameras auszuschreiben.
Ziele der Maßnahme
Ziel der Maßnahme ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit in Leonberg und den Teilorten. Zum weiteren Sachverhalt wird auf die DS 2018/061 verwiesen.
Sachverhalt/Sachstand
Die Lieferung der acht Blitzersäulen und zwei Kameras wurde wegen Überschreitung der EU-Schwellenwerte auf Grundlage der VOL/A- europaweit vom 11. Juli 2018 bis 13. August 2018, 12 Uhr ausgeschrieben.
Es wurden daraufhin von drei Fachfirmen die Ausschreibungsunterlagen angefordert. Zum Submissionstermin am 13. August 2018, 12 Uhr wurden von zwei Bietern form- und fristgerecht Angebote eingereicht.
Durch das Ordnungsamt und das Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt wurde daraufhin die Prüfung und Wertung der Angebote vorgenommen.
Wertungsstufe I (Formaler Angebotsausschluss)
Im Rahmen der Wertungsstufe I (§ 19 EG Abs. 3 und 4 VOL/A, Abschnitt 2, nach den Bewerbungsbedingungen oder aus sonstigen formalen Gründen) musste keines der eingereichten Angebote von der Angebotswertung ausgeschlossen werden.
Wertungsstufe II (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit)
Es wurde kein Angebot von der Wertung im Rahmen der Wertungsstufe II (§ 19 EG Abs. 5 VOL/A, Abschnitt 2) ausgeschlossen.
Wertungsstufe III (Angemessener Preis)
Nach den Wertungsstufen I und II ergibt sich, dass die eingegangenen und wertbaren Angebot auskömmliche Preise enthalten.
Rechenfehler wurden korrigiert und Nachlässe bzw. Abgebote berücksichtigt.
Gemäß der „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ wurden als Entscheidung über den Zuschlag der Preis (70%) sowie die Technischen Anforderungen (30%) festgelegt.
Das jeweils wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung aller Umstände (§ 19 EG Abs. 6 bis Abs. 9 VOL/A, Abschnitt 2) stellt das o.g. Angebot der Firma Jenoptik mit einem Bruttopreis von 285.796,23€ dar.
Das Ordnungsamt schlägt daher die Auftragsvergabe an die Firma Jenoptik vor.
Weiteres Vorgehen
Bestellung der Blitzersäulen und Kameras bei der Firma Jenoptik.
Alternativen zum Beschlussvorschlag
Keine.
