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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2018/171

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Beauftragung von weiteren erforderlichen Fachplanungs- und Beratenden Ingenieurleis-tungen an im Folgenden aufgeführte Ing.-Büros auf Basis der HOAI wird zugestimmt.

 

Fachplanungsleistungen

 

  1. Tragwerksplanung/Betonsanierung

Boll und Partner Beratende Ingenieure VBI Ingenieurgesellschaft mbH & Co KG,

Etzelstr. 11 in 70180 Stuttgart

 

  1. Technische Ausrüstung – Stark- und Schwachstromanlagen

GBI Gackstatter Beratende Ingenieure GmbH, Schwieberdinger Str. 56 in 70435 Stuttgart

 

  1. Technische Ausrüstung – Sanitär, Heizung und Lüftung

Ingenieurgesellschaft H+H Planungsbüro für Gebäudetechnik, Neue Ramtelstr. 4/2
in 71229 Leonberg

 

Beratungsleistungen

 

  1. Die Verwaltung wird darüber hinaus ermächtigt, die weiteren ggf. erforderlichen Beratungsleistungen (z.B. Vermessung, Sicherheits- und Gesundheitsschutz-koordination, Bauphysik, Brandschutz, etc.) in eigener Zuständigkeit zu genehmigen und zu beauftragen.
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Sachverhalt


Zusammenfassung des Sachverhalts

 

Die gesamten Fassadenflächen der Gerhart-Hauptmann-Realschule sind

sanierungsbedürftig. Die Fenster sind undicht, lassen sich teilweise nicht mehr öffnen bzw.

sind nicht mehr funktionstüchtig und müssen erneuert werden. Die geschlossenen

Wandflächen der Fassade müssen gedämmt werden, um das Gebäude den aktuellen

energetischen Anforderungen anzupassen.

 

Zwischenzeitlich wurde ein Vergabeverfahren (VgV) zur Findung eines Planungsbüros durchgeführt (vgl. Sitzungsvorlage 2018/028).

Als Ergebnis des Vergabeverfahrens geht das Büro Herrmann + Bosch Architekten als geeignetes Büro zur Planung und Umsetzung des Projekts aus dem VgV-Verfahren heraus und der Beauftragung des Büros wird mit der Sitzungsvorlage 2018/077 zugestimmt.

 

Für die kommenden Planungsphasen Entwurfs -, Genehmigungs - , Ausführungs - und Ausschreibungsplanung sind weitere Fachplanungsleistungen erforderlich. Auf Grund der

unverändert geltenden Zuständigkeitsordnung und der zu erwartenden Honorarbeträge für die einzelnen Fachingenieursleistungen werden diese nun dem Gemeinderat zur Genehmigung vorgelegt.

 

Ziele der Maßnahme

Sanierung der Fassade inklusiv der Erneuerung der Fenster und der Verschattungsanlage

sowie das Aufbringen einer Wärmedämmung zur Anpassung an die aktuellen energetischen

Anforderungen.

 

Sachverhalt/Sachstand

Weitere Planungs- und Beratende Leistungen

 

Für die nächsten Planungsphasen sind weitere Fachplanungs- / Beratende Leistungen zu

beauftragen, die jedoch nicht den aktuellen Schwellenwert (221.000,- EUR/netto) erreichen,

bzw. überschreiten. Diese Leistungen können vielmehr im sog. Unterschwellenvergabebereich im Rahmen einer freihändigen Vergabe an geeignete und qualifizierte Büros vergeben werden.

Für alle Planungsbeauftragungen werden die Wertgrenzen nach der geltenden Hauptsatzung der Stadt Leonberg (§ 12 Abs. 2 Nr. 2.2.2 „Vergaben von Planungsaufträgen für Maßnahmen mit voraussichtlichen Baukosten bis 60.000,- EURO“) für die Zuständigkeit der Verwaltung überschritten.

Daher sind die Beauftragungen der Fachplanungsbüros durch GR-Beschluss zu genehmigen.

 

Der Beauftragung gemäß HOAI, der in der Beschlussvorlage vorgenannten Fachplaner- und Beratenden Leistungen wird zugestimmt.

 

 

Förderprogramme

 

  • Klimaschutz Plus des Landes (L-Bank):

 Ein Antrag wird grundsätzlich bei allen energetischen Sanierungsmaßnahmen ge prüft. Die Antragstellung setzt voraus, dass bestimmte CO2-Minderungswerte erreicht               werden. Diese Datengrundlage liegt erst nach Beauftragung und Planung der

 entsprechenden Fachplaner vor.

 

  • Schulbausanierungsförderung des Bundes und des Landes

 Für die Bundesförderung sind die die Voraussetzungen in Leonberg nicht

 gegeben, da Leonberg nicht zu den finanzschwachen Kommunen zählt.

 

 Die Förderung des Landes wird bis 31.12.2018 für das Jahr 2019 beantragt.

 Für den Förderantrag wird, wie beim Programm „Klimaschutz Plus“, eine

 Datengrundlage der Fachplaner benötigt.

 

Weiteres Vorgehen

Mit den Planungsleistungen ist unverzüglich nach Genehmigung der Beauftragungen der Fachplanungsleistungen durch das Gremium zu beginnen.

Die Verwaltung geht davon aus, dass dem Gemeinderat im Dezember 2018 die

Entwurfsplanung inkl. Kostenschätzung zur Genehmigung der Gesamtmaßnahme für die

Fassadensanierung mit Fenstern und Jalousien vorgelegt werden kann.

 

 

Alternativen zum Beschlussvorschlag

 

Beauftragung anderer Fachingenieurbüros, wodurch aber die bisherigen zeitlichen

Terminabläufe gefährdet bzw. nicht mehr einzuhalten sind.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

GHR Vollwärmeschutz,

Fenstererneuerung

 

 

 

 

721100307004

2018

100.000

100.000

 

 

2019

1.950.000

1.950.000

 

 

2020

1.950.000

1.950.000

 

Gesamt

 

4.000.000

4.000.000

 

 

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