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Kenntnisnahme ohne finanzielle Auswirkungen - 2018/161

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Vom Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2016 der Stadt Leonberg wird Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

 

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Rechnungsprüfungsamt hat die Jahresrechnung 2016 nach § 110 GemO geprüft.

 

Aufgrund der Prüfung kann festgestellt werden, dass die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung und die Vermögensverwaltung im Jahr 2016 grundsätzlich der zu beachtenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie den Dienstanweisungen und Verträgen entsprechen.

 

Das Rechnungsprüfungsamt kann dem Gemeinderat empfehlen, die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016 gem. § 95 Abs. 2 GemO festzustellen.

Ziele der Maßnahme

Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung.

Sachverhalt/Sachstand

s. hierzu: Schlussbericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2016 der Stadt Leonberg (Anlage)

Weiteres Vorgehen

Der Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung ist ortsüblich bekanntzumachen. Die Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht ist an 7 Tagen öffentlich auszulegen.

 

 

 

 

 

Alternativen zum Beschlussvorschlag

keine

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Anlagen

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