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Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme - 2018/160
Grunddaten
- Betreff:
-
Luftreinhalteplanung Leonberg: Masterplan "Nachhaltige Mobilität" aus dem Sofortptrogramm "Saubere Luft in der Stadt 2017 -2020" - Kenntnisnahme zur erfolgten Programmaufnahme - Festlegung des weiteren Vorgehens - Vergabe der Planungsleistungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
- Beteiligtes Amt:
- Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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20.09.2018
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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25.09.2018
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Beschlussvorschlag
- Der aktuelle Sachstand, der sich aus dem beschlossenen Masterplan „Luftreinhaltung in Leonberg“ ergibt sowie die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erteilten Förderbescheide, werden zur Kenntnis genommen.
- In einem nächsten Arbeitsschritt werden die Konzepte zur Schaffung von dynamischen Fahrgastinformationen, die Einführung eines dynamischen Parkleitsystems sowie die Anschaffung eines Verkehrsrechners ausgearbeitet. Hierzu wird auf externen Sachverstand von geeigneten Ingenieurbüros zurückgegriffen. Die Verwaltung wird ermächtigt, auf Grundlage der HOAI entsprechende Honorarvereinbarungen mit qualifizierten Büros abzuschließen.
- Zur Finanzierung der einzelnen Maßnahmen sind die erforderlichen städtischen Komplementärmittel im Haushalt darzustellen.
- Die Entwurfsplanung der jeweiligen Projekte wird dem Gemeinderat zur endgültigen Projektentscheidung vorgelegt.
Sachverhalt
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat Ende Juli mehrere Förderbescheide für die Stadt Leonberg aus dem Sofortprogramm „Saubere Luft in der Stadt 2017-2020“ bewilligt. Grundlage war der städtische Masterplan der Stadt Leonberg, den der Gemeinderat in seiner Sitzung am 24. Juli 2018 gebilligt hatte.
Im Vorgriff hierauf wurden bereits im April 2018 entsprechende Förderanträge, u.a. im Bereiche „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ für die
- Erstellung des Masterplans
- Schaffung von dynamischen Fahrgastinformationssystemen
- Einführung eines dynamischen Parkleitsystems
- umweltsensitive Steuerung des städtischen Verkehrsrechners
gestellt. Mit Bescheiden vom 27. Juni 2018 wurden bundesweit 28 Bewilligungen durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erteilt. Diese Bescheide haben ein Gesamtvolumen von rund 18 Millionen Euro, wobei die Stadt Leonberg rd. Euro 920.000,-- erhalten kann. Zur Umsetzung dieser Maßnahmen sind entsprechende planerische Konkretisierungen erforderlich, die durch externe Ingenieurbüros im Auftrag der Stadt erbracht werden sollen.
Ziele der Maßnahme
Umsetzung der im Leonberger Masterplan „Nachhaltige Mobilität“ definierten Maßnahmen im Rahmen der erteilten Bewilligungen unter Zugrundelegung noch auszuarbeitender Planungen.
Sachverhalt/Sachstand
Vorbemerkungen
Leonberg erhält eine finanzielle Unterstützung für Maßnahmen, die in Verbindung mit einer intelligenten Verkehrslenkung stehen. Hiermit verbunden ist das Ziel einer verbesserten Luftqualität durch reduzierte Verkehrsmengen (z.B. weniger Park-Such Verkehr, beschleunigte Verkehrsflüsse, digitale Vernetzung von Verkehrsträgern oder Digitalisierung von Kundeninformationssystemen im Öffentlichen Personennahverkehr).
Die Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ wurde am 31. Januar 2018 veröffentlicht. Sie bot den Kommunen die Möglichkeit, Maßnahmen für eine effiziente und nachhaltige Gestaltung des Verkehrssystems umzusetzen, die für eine Einhaltung der Luftschadstoffgrenzwerte von grundlegender Bedeutung sind.
Die Förderung ist Teil des "Sofortprogramms Saubere Luft 2017-2020". Der Bund hat das Sofortprogramm auf dem zweiten Kommunalgipfel am 28. November 2017 aufgelegt und stellt damit 1 Milliarde Euro für von EU-Grenzwertüberschreitungen betroffene Kommunen bereit. Gegenstand des Sofortprogramms sind neben Maßnahmen für die Digitalisierung von Verkehrssystemen (500 Mio. Euro), auch Maßnahmen für die Elektrifizierung des urbanen Verkehrs und die Errichtung von Ladeinfrastruktur (393 Mio. Euro) sowie zur Nachrüstung von Diesel-Bussen im ÖPNV mit Abgasnachbehandlungssystemen (107 Mio. Euro).
Bezogen auf die Stadt Leonberg wurden folgende Zuwendungen für folgende Bausteine bewilligt:
Baustein „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme (Erstellung Masterplan)“
Die Erstellung des Masterplans war die Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln aus den o.g. Förderprogrammen. Er diente dazu, mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität anzustoßen, damit die gültigen Grenzwerte (insbesondere Stickoxydbelastung) nachhaltig und dauerhaft unterschritten werden können. Den Masterplan hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 24. Juli 2018 beschlossen und die Verwaltung beauftragt, entsprechende Förderanträge (erfolgte bereits im zeitlichen Vorgriff) zu stellen. Der entstandene Aufwand, der in Höhe von 50 % (Euro 37.892,58) zur Bezuschussung angemeldet wurde, ist fristgerecht bereits am 25. Juli 2018 auf der Onlineplattform der VDI/ VDE abgerechnet worden.
Baustein „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme (Einführung eines dynamischen Fahrgastinformationssystems- DFI)“
Zur Attraktivierung des Busverkehrs (Anreize zum Umsteigen auf den ÖPNV) wurde im Masterplan die Einführung einer Ausstattung der fahrgaststarken und zentralen Haltestellen der Kernstadt und den Teilorten mit Anzeigern einer dynamischen Fahrgastinformation vorgeschlagen. Bestandteil des Förderantrags war die Beschaffung und Installation von ca. 17 DFI- Anlagen an 10 Bushaltestellen
- ZOB mit 6 Anzeigern und ein Übersichtsanzeiger
- Belforter Platz (beidseitig)
- Altstadt (beidseitig)
- Neuköllner Platz (beidseitig)
- Rathaus Gebersheim (Richtung Leonberg)
- Rathaus Höfingen (Richtung Leonberg)
- Büsnauer Strasse Warmbronn (beidseitig)
Vor allem umsteigende Fahrgäste von und zur S- Bahn helfen diese Systeme, die die aktuellen Abfahrtszeiten der Verkehrsmittel in Echtzeit anzeigen. Weitere Spielräume ergeben sich bei der Anschlusssicherung im Busbetrieb. Weitere Entwicklungsspielräume erfolgen durch die Nutzung der Mobilitätsdaten bei der Fortführung der Busbevorrechtigung an Lichtsignalanlagen zur Verbesserung der Qualität des ÖV. Durch den Umstieg der Nutzer vom privaten Kfz auf den ÖV sind langfristige und nachhaltige Wirkungen zu erwarten. Bereits im Rahmen der technischen Planung, Installation und Inbetriebnahme der DFI ist eine enge und intensive Abstimmung mit dem VVS erforderlich (Datenbeschickung, -überwachung etc.). Die erste überschlägige Kostenschätzung schließt mit einem Betrag von ca. Euro 405.000,--. Die in Aussicht gestellte Zuwendung umfasst einen Zuwendungsrahmen von Euro 201.973,--.
Baustein „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme (Einführung eines dynamischen Parkleitsystems- PLS)“
Ein weiterer Baustein zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs ist der Aufbau eines dynamischen Parkleitsystems, das Parksuchvorgänge durch frühzeitige Anzeige freier Parkplätze minimiert. Zusammen mit ergänzenden statischen Anzeigern und Parkabfertigungsanlagen zur Erhebung von Stellplatzdaten kann damit ein zweckmäßiges Parkraummanagement entwickelt werden.
Durch Umsetzung eines PLS können ordnende und reduzierende Effekte hinsichtlich des Parksuchverkehrs erwartet werden. Zusammen mit einem neuen Verkehrsrechner kann eine feinfühlige Steuerung entwickelt werden, die Parksuchverkehre minimiert und damit zu einer Verringerung der NOx- Belastungen, insbesondere in der Kernstadt führt.
In einer ersten Abschätzung wurden 10 dynamische und 9 weitere statische Anzeiger/ Schilder für öffentliche und wichtige private Stellplatzanlagen bedarfsweise ermittelt. Die zu erwartenden Kosten für Konzeption, Beschaffung und Installation dieser Anzeiger inkl. Einrichtung und Inbetriebnahme wurde ein erster grober Kostenrahmen von Euro 915.000,-- ermittelt. Die in Aussicht gestellte Zuwendung umfasst einen Zuwendungsrahmen in Höhe von Euro 457.466,--.
Baustein „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme (umweltsensitive Steuerung des städtischen Verkehrs- Anschaffung einer Verkehrsrechners)“
Der bestehende Verkehrsrechner der Stadt Leonberg ist aufgrund seines Alters und der nicht mehr zeitgemäßen technischen Ausstattung dringend erneuerungsbedürftig. Mithilfe eines neuen Verkehrsrechners lassen sich die zentralen Lichtsignalanlagen steuern und die vorhandene Busbevorrechtigung ausbauen. Neben einer allgemeinen Attraktivitätssteigerung beim ÖPNV kann auch der MIV verstetigt und der Schadstoffausstoss reduziert werden. Gleichzeitig ist der Verkehrsrechner auch ein wesentliches technisches Element bei der Steuerung des Parkleitsystems inkl. eine verkehrsdatenbezogenen Bestandsaufnahme. Ohne einen modernen Verkehrsrechner können die Anforderungen an eine zeitgemäße Steuerung der Verkehrsabläufe und einen zuverlässigen und pünktlichen ÖPNV nicht mehr gewährleistet werden.
Darüber hinaus bildet der neue Verkehrsrechner auch die hardwaretechnischen Voraussetzungen zur Mitwirkung bei der regionalen Mobilitätsplattform des Verbands Region Stuttgart (vgl. SV 2018/139). Die Kosten für Konzeption, Anschaffung und Inbetriebnahme eines neuen Verkehrsrechners sind mit ca. Euro 525.000,-- kalkuliert. Die in Aussicht gestellte Zuwendung umfasst einen Zuwendungsrahmen in Höhe von Euro 261.800,--.
Aspekte der weiteren Umsetzung
Zur weiteren planerischen Konkretisierung ist aufgrund der sehr spezialisierten Aufgabenstellungen die Einbeziehung von externem Sachverstand von geeigneten Ingenieur- und Planungsbüros erforderlich.
Da nach einer aktuellen Abschätzung die zu erwartenden Honorare den aktuellen Schwellenwert (netto Euro 221.000,--) zur Anwendung der Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) für öffentliche Auftraggeber nicht erreichen bzw. gar nicht überschreiten werden, bedarf es keinem VgV- Verfahren (§ 74 ff. VgV). Die
Beauftragungen können vielmehr im sog. Unterschwellenvergabebereich im Rahmen einer freihändigen Vergabe auf Grundlage der HOAI an geeignete, qualifizierte Büros durch die Verwaltung (vgl. Beschlussantrag) vergeben werden.
Weiteres Vorgehen
Nach Erstellen der jeweiligen Konzeptplanungen wird die Entwurfsplanung in den zuständigen kommunalpolitischen Gremien zur Beschlussfassung als Grundsatzbeschluss aufgerufen.
Alternativen zum Beschlussvorschlag
Es werden andere, im Luftreinhalteplan dargestellten, Maßnahmen zur weiteren planerischen und baulichen Konkretisierung aufgerufen.
Finanz. Auswirkung
Die jeweiligen Förderbescheide umfassen einen Bewilligungszeitraum für die Jahre 2018 – 2020 und damit ein kurzfristiges Arbeitszeitfenster. Die weiteren Mittel für die bauliche Ausführung in den Jahren 2019 und 2020 werden bei der weiteren Haushaltsplanung 2019 ff. berücksichtigt (vgl. Beschlussantrag).
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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7 5110 020 7002 Schaffung von dynamischen Fahrgastinformationssystemen |
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Auszahlungen Einzahlungen |
2018 2018 |
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64.000 32.000 |
1.) 2.) |
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Auszahlungen Einzahlungen |
2019 2019 |
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266.000 133.000 |
2.) |
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Auszahlungen Einzahlungen |
2020 2020 |
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74.000 36.973 |
2.) |
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7 5110 020 7003 Anschaffung eines Verkehrsrechners |
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Auszahlungen Einzahlungen |
2018 2018 |
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88.000 44.000 |
1.)
2.) |
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Auszahlungen Einzahlungen |
2019 2019 |
|
282.000 141.000 |
2.) |
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Auszahlungen Einzahlungen |
2020 2020 |
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154.000 76.800 |
2.) |
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7 5110 020 7004 Einführung eines dynamischen Parkleitsystems |
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Auszahlungen Einzahlungen |
2018 2018 |
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160.000 80.000 |
1.) 2.) |
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Auszahlungen Einzahlungen |
2019 2019 |
|
520.000 260.000 |
2.) |
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Auszahlungen Einzahlungen |
2020 2020 |
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235.000 117.466 |
2.) |
1.) Die außerplanmäßigen Auszahlungen werden aus Investitionsauftrag 7 1133 116 320 (Baugebiet
Hinter den Gärten- Grunderwerb) gedeckt.
2.) Zuwendungsbescheid BMVI vom 27.06.2018
