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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2018/047-001
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergänzung der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Stadt Leonberg, Aktualisierung der Besetzung der Ausschüsse und Satzung über öffentliche Bekanntmachungen und ortsübliche Bekanntgaben der Stadt Leonberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Geschäftsstelle Gemeinderat
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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12.07.2018
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Geplant
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Gemeinderat
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Entscheidung
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24.07.2018
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Beschlussvorschlag
- Die Änderung der bestehenden Geschäftsordnung des Gemeinderats, OR 0002, sowie die Änderung der Satzung über öffentliche Bekanntmachungen und ortsübliche Bekanntgaben der Stadt Leonberg, OR 0201, wird im Wortlaut der Anlage 1 beschlossen.
- Die Besetzung der beschließenden Ausschüsse, der beratenden Ausschüsse, Beiräte, Kuratorien usw., OR 0003, wird im Wortlaut der Anlage 2 beschlossen.
Sachverhalt
Zusammenfassung des Sachverhalts
Zum 25.11.2015 wurde das Ortsrecht 0003 Besetzung der Ausschüsse zuletzt aktualisiert. Da es seitdem eine personelle Änderungen im Gemeinderat gab, ist die Besetzung der Ausschüsse anzupassen. Die Veränderungen, die auch auf Wünschen von Seiten einzelner Ratsmitglieder basieren, wurden in die vorliegende Aufstellung, Anlage 2, eingearbeitet. Bei Ausschüssen, die mit vielen externen, fachkundigen Personen besetzt sind, werden zeitgleich redaktionelle Änderungen vorgenommen.
Beim Schulbeirat, dessen Besetzung sich jährlich ändert, wird künftig auf die Angabe der Namen der Eltern- und Schülervertretung und der externen Mitglieder in der Anlage zum Ortsrecht verzichtet, um den Datenschutz zu wahren.
Bei allen Gremien wird auf die Angabe der Privatadressen der Mitglieder aus Datenschutzgründen verzichtet.
Ebenso wird in die Geschäftsordnung die Möglichkeit zur elektronischen Einladung zu den Sitzungen aufgenommen. Die Satzung über öffentliche Bekanntmachungen und ortsübliche Bekanntgaben der Stadt Leonberg ist um die Möglichkeit der Bekanntgabe der Tagesordnungen im Internet zu erweitern. Die Änderungen erfolgen im Wortlaut der Anlage 1.
Ziele der Maßnahme
Die Besetzung der Ausschüsse wird aktualisiert.
Die Geschäftordnung sowie die Satzung über öffentliche Bekanntmachungen und ortsübliche Bekanntgaben der Stadt Leonberg werden angepasst.
Sachverhalt
Die Einführung der elektronischen Ratsarbeit macht es erforderlich, die Geschäftsordnung um die Möglichkeit der elektronischen Einladung zur Sitzung zu ergänzen. Daher wird § 13 Absatz 2 Satz 1 um das Wort „elektronisch“ ergänzt. Der Wortlaut ist in der Anlage 1, Geschäftsordnung, enthalten.
Des Weiteren ist § 15 der Geschäftsordnung an die Vorgaben des § 41b GemO anzupassen. Hierin ist die Pflicht zur Veröffentlichung von Informationen geregelt.
In die Satzung über öffentliche Bekanntmachungen und ortübliche Bekanntgaben der Stadt Leonberg wird die Möglichkeit, die Tagesordnungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte über die Homepage der Stadt Leonberg vorzunehmen, aufgenommen.
Nach der Kommunalwahl 2014 wurde mit Beschluss des Gemeinderats vom 15.07.2014 die Bildung und Besetzung der beschließenden und beratenden Ausschüsse des Gemeinderates, der Beiräte, Kuratorien usw. für die neue Amtsperiode auf der Grundlage der Drucksache 2014 G3/1 beschlossen. Bei der Besetzung der Ausschüsse und Beiräte wurde Frau Gitte Hutter, DIE LINKE, die damals eine Arbeitsgemeinschaft mit der Fraktion der GRÜNEN einging, bei der Verteilung der Sitze zu den GRÜNEN gezählt und bei der Sitzverteilung entsprechend berücksichtigt. Diese Arbeitsgemeinschaft wurde mittlerweile beendet. Eine Anpassung der Sitzverteilung danach erfolgte nicht.
Seit der letzten Änderung des Ortsrechts 0003, Besetzung der Ausschüsse, zum 25.11.2015, ergabe sich folgende Änderung in der personellen Besetzung des Gemeinderats:
Herr Johannes Frey ist zum 7.11.2017 für Dieter Vestner für die Freien Wähler in den Gemeinderat nachgerückt. Die daraus resultierende Änderung der Ausschussbesetzungen wurde mit der Feststellung des Nachrückens in der Sitzung des Gemeinderats vom 5.12.2017 beschlossen. Eine redaktionelle Anpassung des Ortsrechts unterblieb.
Zudem gab es einzelne Wechsel bei den Stellvertretern der Mitglieder. Daher ist die namentliche Besetzung der Ausschüsse in der Anlage 2, Ortsrecht 0003 anzupassen.
Neben den personellen Veränderungen ergaben sich auch organisatorische Veränderungen:
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 31.01.2017 wurde die Kommission für nachhaltige Mobilität als Ersatz für die bis dahin tätige Radwegekommission eingeführt.
Mit Beschluss des Gemeinderats vom 18.07.2017 wurde die Einführung eines Jugendausschusses beschlossen. Dieser besteht aus jeweils einer jugendpolitischen
Vertretung aus allen im Gemeinderat vertretenen Fraktionen/Gruppierungen sowie aus interessierten Jugendlichen aus dem Jugendforum und Sprechern aus den Projektgruppen, mindestens zehn Jugendlichen. Dem Jugendausschuss gehören ein Vertreter aus der Verwaltungsspitze sowie ein Vertreter des Stadtjugendreferates an. Dieser Ausschuss ist neu aufzunehmen, er konstituiert sich am 2. Juli 2018
Die Vertretungen der Eltern- und Schülerschaft, die dem Schulbeirat angehören, werden jährlich gewählt, daher wird empfohlen, dass diese Mitglieder von den Vorsitzenden der Ausschüsse aktuell eingeladen werden.
Aus Datenschutzgründen wurden die Anschriften aus der in Rede stehenden Anlage, Ortsrecht 0003, entfernt.
Die Veränderungen sind in Anlage 3, OR 0003 Vergleich, dargestellt.
Die Verwaltung empfiehlt, der Besetzung der Ausschüsse zuzustimmen. Für die Besetzung (Sitze pro Gruppierung und personelle Besetzung) der beschließenden Ausschüsse sieht die Gemeindeordnung Einigung, d. h. einstimmigen Beschluss, vor. Kommt keine Einigung (d. h. einstimmiger Beschluss) über die Zusammensetzung zustande, werden die Mitglieder von den Stadträten und Stadträtinnen aufgrund von Wahlvorschlägen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Bindung an die Wahlvorschläge gewählt. Wird nur ein gültiger oder kein Wahlvorschlag eingereicht, findet Mehrheitswahl ohne Bindung an die vorgeschlagenen Bewerber statt. (§ 40 Abs. 2 GemO[i]). In die Einigung sind auch die Stellvertreter und die Art der Stellvertretung mit einzubeziehen.
Alternativen zum Beschlussvorschlag
Aufgrund der gesetzlichen Regelung gibt es keine Alternative zum Beschlussvorschlag.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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205,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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112,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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113,5 kB
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