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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2018/148
Grunddaten
- Betreff:
-
Gestaltungs- und Ideenwettbewerb "Eltinger Straße und Leonberger Straße"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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12.07.2018
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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24.07.2018
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Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Gestaltungs- und Ideenwettbewerb für die Neugestaltung der in der Anlage dargestellten Bereiche der Leonberger Straße und Eltinger Straße, im Wesentlichen von der Brennerstraße bis zur Grabenstraße, vorzubereiten. Hierzu sind Arbeitsgemeinschaften aus Verkehrsplanern/ -ingenieure sowie Freiraumplanern (Landschaftsarchitekten/ Stadtplaner/ Architekten) zu bilden. Im Rahmen des Wettbewerbs soll eine Bürgerbeteiligung durchgeführt werden.
Zur Unterstützung dieser vorbereitenden Leistungen wird auf Dienstleistungen einer Ingenieurgesellschaft mit einschlägigen Qualifikationen zurückgegriffen.
Sachverhalt
Zusammenfassung des Sachverhalts
Mit Rückstufung der Ortsdurchfahrt Leonberg von einer Bundesstraße zur Kreisstraße im Jahr 2019 eröffnen sich neue Gestaltungsspielräume für den Bereich der Eltinger Straße und Leonberger Straße. Es ist vorgesehen, hierzu einen Gestaltungs- und Ideenwettbewerb auszuloben.
Ziele der Maßnahme
Neugestaltung für Teilbereiche der Eltinger Straße / Leonberger Straße.
Sachverhalt/Sachstand
Die Ortsdurchfahrt Leonberg wird im Jahr 2019 von der Qualifizierung als Bundesstraße auf Kreisstraße zurückgestuft. Dies eröffnet Spielräume zur Neugestaltung der Straße im Kernbereich zwischen Brenner Straße und Grabenstraße. Vor diesem Hintergrund kann die städtebauliche Einbindung des Straßenraums in die umgebende Bebauung komplett neu gedacht und damit die Charakteristik des urbanen Raums verändert werden. Neben der Neugestaltung der Straßenrandbereiche bestehen weitere Entwicklungspotentiale im Straßenraum selbst. Hier sind z.B. neue Funktionszuordnungen bei den Gehwegen und Fahrspuren denkbar, die durch bauliche und grüngestalterische Maßnahmen entsprechend akzentuiert werden können.
Die Verwaltung schlägt zur Darstellung dieser Entwicklungspotentiale vor, einen Gestaltungs- und Ideenwettbewerb auszuloben. Der zu untersuchende Bereich gliedert sich im Wesentlichen in drei Abschnitte:
- Bestandsbereich zwischen Brennerstraße und Römergalerie („Neuköllner Platz“)
- Bereich Römergalerie bis Postareal (wobei hier die Ergebnisse des Investorenauswahlverfahrens „Postareal“ ohnehin weiter verkehrlich zu konkretisieren sind)
- Postareal bis Grabenstraße.
Aufgrund der zu erwartenden Schwellenwertüberschreitung (Euro 221.000,-- netto), ist die Stadt verpflichtet, im Falle eines Planungswettbewerbs die VgV (§§ 68 ff.) anzuwenden, also ein VgV- Verfahren durchzuführen. Dieses Vergabeverfahren wird im Allgemeinen als 3- stufiges Verfahren mit Präqualifizierung, Wettbewerb oder Mehrfachbeauftragung und Auftragsqualifikation (Preisgericht) durchgeführt.
Mit der Vorbereitung und Durchführung des Verfahrens soll ein externes Beratungsbüro mit einschlägiger fachlicher Kompetenz betraut werden.
Weiteres Vorgehen
Vorbereitung des wettbewerblichen Verfahrens durch Erstellung der notwendigen verkehrlichen und planerischen Grundlagen. Erstellung des Auslobungstextes. Freigabe durch den Gemeinderat.
Alternativen zum Beschlussvorschlag
Auf die Vorbereitung/ Durchführung eines Gestaltungs-/ Ideenwettbewerbs wird verzichtet.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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672,1 kB
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