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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2018/148

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Gestaltungs- und Ideenwettbewerb für die Neugestal­tung der in der Anlage dargestellten Bereiche der Leonberger Straße und Eltinger Straße, im Wesentlichen von der Brennerstraße bis zur Grabenstraße, vorzubereiten. Hierzu sind Ar­beits­gemeinschaften aus Verkehrsplanern/ -ingenieure sowie Freiraumplanern (Landschafts­archi­tekten/ Stadtplaner/ Architekten) zu bilden. Im Rahmen des Wettbewerbs soll eine Bür­ger­beteiligung durchgeführt werden.

Zur Unterstützung dieser vorbereitenden Leistungen wird auf Dienstleistungen einer Ingen­ieur­gesellschaft mit einschlägigen Qualifikationen zurückgegriffen.

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Sachverhalt

 

Zusammenfassung des Sachverhalts

Mit Rückstufung der Ortsdurchfahrt Leonberg von einer Bundesstraße zur Kreisstraße im Jahr 2019 eröffnen sich neue Gestaltungsspielräume für den Bereich der Eltinger Straße und Leonberger Straße. Es ist vorgesehen, hierzu einen Gestaltungs- und Ideenwettbewerb aus­zuloben.

Ziele der Maßnahme

Neugestaltung für Teilbereiche der Eltinger Straße / Leonberger Straße.

Sachverhalt/Sachstand

Die Ortsdurchfahrt Leonberg wird im Jahr 2019 von der Qualifizierung als Bundesstraße auf Kreisstraße zurückgestuft. Dies eröffnet Spielräume zur Neugestaltung der Straße im Kern­bereich zwischen Brenner Straße und Grabenstraße. Vor diesem Hintergrund kann die städtebauliche Einbindung des Straßenraums in die umgebende Bebauung komplett neu gedacht und damit die Charakteristik des urbanen Raums verändert werden. Neben der Neugestaltung der Straßenrandbereiche bestehen weitere Entwicklungspotentiale im Straßenraum selbst. Hier sind z.B. neue Funktionszuordnungen bei den Gehwegen und Fahrspuren denkbar, die durch bauliche und grüngestalterische Maßnahmen entsprechend akzentuiert werden können.

 

Die Verwaltung schlägt zur Darstellung dieser Entwicklungspotentiale vor, einen Gestal­tungs- und Ideenwettbewerb auszuloben. Der zu untersuchende Bereich gliedert sich im Wesentlichen in drei Abschnitte:


 

-          Bestandsbereich zwischen Brennerstraße und Römergalerie („Neuköllner Platz“)

-          Bereich Römergalerie bis Postareal (wobei hier die Ergebnisse des Investorenaus­wahlverfahrens „Postareal“ ohnehin weiter verkehrlich zu konkretisieren sind)

-          Postareal bis Grabenstraße.

 

Aufgrund der zu erwartenden Schwellenwertüberschreitung (Euro 221.000,-- netto), ist die Stadt verpflichtet, im Falle eines Planungswettbewerbs die VgV (§§ 68 ff.) anzuwenden, also ein VgV- Verfahren durchzuführen. Dieses Vergabeverfahren wird im Allgemeinen als 3- stufiges Verfahren mit Präqualifizierung, Wettbewerb oder Mehrfachbe­auf­tragung und Auftragsqualifikation (Preisgericht) durchgeführt.

 

Mit der Vorbereitung und Durchführung des Verfahrens soll ein externes Beratungsbüro mit einschlägiger fachlicher Kompetenz betraut werden.

 

Weiteres Vorgehen

Vorbereitung des wettbewerblichen Verfahrens durch Erstellung der notwendigen verkehr­lichen und planerischen Grundlagen. Erstellung des Auslobungstextes. Freigabe durch den Gemeinderat.

 

Alternativen zum Beschlussvorschlag

Auf die Vorbereitung/ Durchführung eines Gestaltungs-/ Ideenwettbewerbs wird verzichtet.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

Kosten noch nicht bezifferbar

 

 

 

 

 

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Anlagen

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