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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2018/145
Grunddaten
- Betreff:
-
Allgemeine Wohnbaulandentwicklung in Leonberg - Anforderungen aus der kommunalen Wohnraumstrategie
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Gemeinderat
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Vorberatung
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24.07.2018
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25.09.2018
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Erledigt
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Ortschaftsrat Gebersheim
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Vorberatung
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12.09.2018
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Erledigt
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Ortschaftsrat Höfingen
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Vorberatung
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12.09.2018
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Erledigt
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Ortschaftsrat Warmbronn
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Vorberatung
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10.09.2018
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Gestoppt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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20.09.2018
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15.11.2018
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Gestoppt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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25.09.2018
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Beschlussvorschlag
Bei der Realisierung von Wohnbauflächen in Leonberg, einschließlich der Teilorte, wird unter Berücksichtigung der „Kommunalen Wohnraumstrategie Leonberg 2030“ 25% der Bruttogrundfläche für bezahlbaren Wohnraum gesichert. Eine Anrechnung für wohnbauliche Sonderformen wie z.B. Kindertageseinrichtungen, Pflegeheime, Seniorenwohnungen etc. findet nicht statt.
Sachverhalt
Zusammenfassung des Sachverhalts
Aufgrund der positiven Erfahrungen bei der Entwicklung der Wohnbaufläche „Jahnstraße/ TSG- Areal“ kann aus Sicht der Verwaltung festgestellt werden, dass sich die Vorgehensweise zur Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum in wohnbaulichen Quartiersentwicklungen durch eine Quotierung bewährt hat. Dieser Grundsatzbeschluss soll dahingehend konkretisiert werden, dass eine Anrechnung von wohnbaulichen Sonderformen wie z.B. Kindergärten, Pflegeheime oder Sonderwohnungen auf diese Quote nicht erfolgt.
Die Vorlage war bereits für die Sitzung des Gemeinderats am 24. Juli 2018 gemeldet worden. Es erfolgte eine Absetzung unter der Maßgabe einer entsprechenden Vorberatung in den jeweiligen Ortschaftsratsgremien.
Ziele der Maßnahme
Konkretisierung des Grundsatzbeschlusses, wonach 25% der realisierbaren Bruttogrundfläche für bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen ist (vgl. Erfahrungen bei der Entwicklung der Wohnbaufläche „Jahnstraße/ TSG- Areal“).
Sachverhalt/Sachstand
Der Gemeinderat hat sich im Jahr 2016 im Rahmen einer Klausurtagung mit der „Kommunalen Wohnraumstrategie Leonberg 2030“ beschäftigt und entsprechende Beschlüsse im Rahmen der Sitzung des Gemeinderats am 12.07.2016 gefasst. In diesem Zusammenhang wurde u.a. beschlossen, eine soziale Durchmischung und eine durchschnittliche Quote von 25 Prozent für geförderten Wohnungsbau anzustreben.
Hierzu soll bei wohnbaulichen Quartiersentwicklungen das Segment des bezahlbaren Wohnraums erschlossen werden, bestehend aus (Sozial)Mietwohnungen und preiswertem Wohneigentum nach Maßgabe des jeweiligen Wohnbauförderprogramms BW (derzeit „2018/ 2019“) mit ca. 2/3 Sozialmietwohnungen und ca. 1/3 bezahlbares Wohneigentum.
Der geplante Mietwohnungsmix orientiert sich an den städtischen Erfahrungen bzw. den Anfragen von Interessenten mit Wohnberechtigungsschein. Die Mietpreishöhe bei der Mietpreisbindung liegt mindestens 33 % unter ortsüblicher Vergleichsmiete. Die Sicherung der entsprechenden Nutzung erfolgt durch grundbuchrechtliche Sicherung der Belegungsrechte für die Stadt auf die Dauer von 30 Jahren sowie beim preiswerten Wohneigentum durch Sicherung auf Eigennutzung auf die Dauer von 15 Jahren.
Die bisherigen Erfahrungen in den Verhandlungen mit Wohnbauträgern zeigen, dass die selbst gesetzten Maßstäbe in der Schaffung von sozialen Wohnbauprojekten richtig und praktikabel sind. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung, den Grundsatzbeschluss für weitere Wohngebietsentwicklungen zu bestätigen und etwaige Anrechnungen von wohnbaulichen Sonderformen auszuschliessen.
Weiteres Vorgehen
Fortführung des Grundsatzbeschlusses der kommunalen Wohnraumstrategie „Leonberg 2030“ im Rahmen weiterer Wohngebietsentwicklungen. Dies erfordert eine weitere aktive Grundstückspolitik der Stadt.
Alternativen zum Beschlussvorschlag
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