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Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme - 2018/143

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Vom Entwurf des Masterplans „Green City Leonberg“ für eine nachhaltige und emissionsarme Mobilität in Leonberg wird Kenntnis genommen.

 

  1. Der Masterplan „Green City Leonberg“ wird als Grundlage für Projektanträge aus dem Sofortprogramm der Bundesregierung „Saubere Luft in der Stadt 2017 – 2020“ beschlossen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Maßnahmenvorschläge aus dem Masterplan „Green City“ mit Unterstützung von externen Büros zu konkretisieren und Projektanträge im Rahmen des Bundesförderprogramms „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ oder vergleichbarer Förderprogramme zu stellen.

 

  1. Beim Vorliegen von entsprechenden positiven Förderbescheiden wird die Verwaltung beauftragt, für jede Maßnahme einen Einzelbeschluss des Gemeinderats einzuholen. Die jeweiligen Komplementärmittel (städtischer Eigenanteil) werden in den Entwurf des Haushaltsplans eingestellt.
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Sachverhalt

 

Zusammenfassung des Sachverhalts

In seiner Februar-Sitzung hatte der Leonberger Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, einen Masterplan „Nachhaltige Mobilität“ als Grundlage für Projektanträge aus dem Sofort­programm „Saubere Luft in der Stadt 2017 - 2020“ zu erstellen und dafür Fördermittel zu beantragen.

 

Der Förderbescheid und der Entwurf dieses Masterplans liegen inzwischen vor. Darin sind Maßnahmenvorschläge aus den Themenfeldern ÖPNV, Verflüssigung des Verkehrs, E-Mobilität und Radverkehr enthalten. Der Masterplan muss bis Ende August fertiggestellt sein, damit weitere Förderanträge im Rahmen des Bundesförderprogramms „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ – 3. Förderaufruf gestellt werden können.

 

Für drei Maßnahmenvorschläge des Masterplans „Green City“ hat die Verwaltung bereits im Vorgriff Förderanträge im Rahmen des Bundesförderprogramms „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ (1. Förderaufruf) gestellt: Verkehrsrechner, Parkleitsystem, dynamische Fahrgastinformation. Die Anträge befinden sich derzeit bei den Projekträgern in der Bear­beitungsphase.

 

Folgende weitere Förderanträge sind im Rahmen des 1. und 2. Fördermittelaufrufs gestellt worden und befinden sich ebenfalls in der Bearbeitungsphase bei den jeweiligen Projekt­trägern:

-          Verbundprojekt LINOx (Errichtung privater Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge)

-          Elektromobilität am Post- Zustellstützpunkt Leonberg (Unterstützungsantrag)

-          20 PKW_20 LIS (Anschaffung von Elektrofahrzeugen und Schaffung von E-Ladeinfra­struktur für Sozialstation, Baubetriebshof und Stadtverwaltung)

 

Um die Leonberger Bevölkerung über den Entwurf des Masterplans zu informieren, wurde am 28.06.2018 eine Bürgerinformation in der Stadthalle durchgeführt. Die Anregungen und Ideen der Bürgerschaft sollen in die Konkretisierung und Realisierung der Maßnahmen zur Luftreinhaltung einfließen.

 

Ziele der Maßnahme

Beschluss des Masterplans „Green City Leonberg“ als Grundlage für Projektanträge aus dem Sofortprogramm der Bundesregierung „Saubere Luft in der Stadt 2017 – 2020“.

 

Sachverhalt/Sachstand

Der Leonberger Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 27.02.2018 die Verwaltung beauf­tragt, den Entwurf eines Masterplans „Nachhaltige Mobilität“ als Grundlage für Projektan­träge aus dem Sofortprogramm „Saubere Luft in der Stadt 2017 - 2020“ durch die Ingenieur­gesellschaft Verkehr (IGV) in Arbeitsgemeinschaft mit der RBS Wave GmbH erstellen zu lassen.

 

Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, für die Erstellung des Masterplans entsprech­en­de Fördermittel aus dem Förderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr und digi­tale Infrastruktur: „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ zu beantragen.

 

Diesen Förderbescheid konnte Herr OB Martin G. Kaufmann am 22. Juni 2018 aus den Hän­den des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Herrn Steffen Bilger (MdB), entgegennehmen. Bewilligt wurde die Über­nahme der Kosten in Höhe von 50 % der Planungskosten: 41.174,00 Euro.

 

Auch der Masterplan für eine nachhaltige und emissionsarme Mobilität in Leonberg liegt in­zwischen im Entwurf vor. Er beinhaltet im Wesentlichen Maßnahmenvorschläge zu den vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 27.02.2018 beschlossenen Themenfeldern, die zu einer Reduzierung der NOx-Belastung im Stadtgebiet Leonberg führen sollen:

 

      Radverkehr

      Öffentlicher Personennahverkehr

-          Priorisierung des Busverkehrs in Leonberg

-          Stadtbusverkehr

-          Stadtticket

-          Dynamische Fahrgastinformation

      Verflüssigung des Verkehrs

-          Verkehrsrechner

-          Parkleitsystem

      E-Fahrzeuge und zugehörige Infrastruktur

      Fahrzeugflotte der Stadtverwaltung

 

Im Einzelnen können die Maßnahmenvorschläge und Details dazu den Präsentationen der Bürgerinformation vom 28.06.2018 entnommen werden (siehe Anlagen zur SV 2018/143).

 

Entsprechend den Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infra­struktur muss der Masterplan „Nachhaltige Mobilität“ bis spätestens 31.07.2018 abge­rech­net, am 28.08.2018 fertiggestellt und vom Leonberger Gemeinderat beschlossen worden sein. Weiterhin ist mit der für die Luftreinhaltung zuständigen Behörde – im Fall Leonbergs: dem Regierungspräsidium Stuttgart – das Einvernehmen zum Masterplan herzustellen.

 

Das Vorliegen eines Masterplans „Nachhaltige Mobilität“ wiederum ist zwingende Voraus­setzung, um im Rahmen des 3. Förderaufrufs des Bundesförderprogramms „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ (Fördervolumen: 350 Mio. Euro) weitere Projektanträge stellen zu können. Antragsfrist hierfür ist der 31.08.2018. Es werden Vorhaben mit einer Laufzeit bis längstens 31.12.2020 gefördert.

 

Für folgende, im Entwurf des Masterplans enthaltene drei Maßnahmenvorschläge hat die Verwaltung bereits im Vorgriff einen Förderantrag im Rahmen des Sofortprogramms „Sau­bere Luft in der Stadt 2017 – 2020“ gestellt (1. Förderaufruf):

 

Neuanschaffung eines Verkehrsrechners

Der Einsatz eines neuen Verkehrsrechners führt zu einer Verflüssigung des Verkehrs, Son­der­ereignisse können individueller gesteuert werden. Verkehrsdaten können laufend erho­ben und für alle Arten von Planungen zur Verfügung gestellt werden. Busbevorrech­tigungen können zielgenau umgesetzt werden. Die Neuanschaffung eines Verkehrs­rechners ist be­reits Bestandteil des gültigen Luftreinhalteplans für die Stadt Leonberg (Maßnahme M 15).

 

Installation eines dynamischen Parkleitsystems

Das dynamische Parkleitsystem sorgt für eine Reduktion des Parksuchverkehrs und damit dauerhaft für eine Verringerung der NOx-Belastung auf allen Hauptstraßen der Stadt Leon­berg, insbesondere aber in den hochbelasteten Bereichen der Innenstadt. Die Installation eines (dynamischen) Parkleitsystems ist bereits Bestandteil des Luftreinhalteplans für die Stadt Leonberg (Maßnahme M 16).

 

Einrichtung einer dynamischen Fahrgastinformation

Die Einrichtung einer dynamischen Fahrgastinformation an den maßgeblichen Haltestellen führt zu einem attraktiven ÖPNV und zielt damit auf den langfristigen Umstieg vom privaten Kfz auf den ÖPNV ab.

 

Sollten die Förderanträge vom Fördergeber positiv beschieden werden, sind durch die Ver­waltung zu den einzelnen Maßnahmen jeweils entsprechende Einzelbeschlüsse des Leon­berger Gemeinderats einzuholen.

 

Um innerhalb der durch die Förderrichtlinie bedingten äußerst kurzen Bearbeitungszeit des Masterplans auch die Leonberger Bevölkerung in den Prozess einbinden zu können, wurde bereits am 28. Juni 2018 eine Bürgerinformation zum Entwurf des Masterplans „Nachhaltige Mobilität“ in der Stadthalle Leonberg durchgeführt. Die Leonberger Bürgerinnen und Bürger hatten Gelegenheit, sich über die Maßnahmenvorschläge zu informieren, Fragen zu stellen sowie eigene Anregungen und Ideen einzubringen.

 

Die Veranstaltung war mit rund 100 Perso­nen sehr gut besucht. Neben einem fach­lichen Input durch 2 Fachvorträge (siehe Anlagen 1 und 2 dieser Sitzungsvorlage) bestand die Möglichkeit, in Kleingruppen Einzelfragen zu stellen und eigene Vor­schläge einzubringen. Die Ergebnisse der Bürgerinformation werden dokumentiert und im Rahmen der weiteren Projektbearbeitung entsprechend in die Konkretisierung und Realisierung der Maßnahmen zur Luftrein­haltung einfließen.

Das Protokoll der Veranstaltung wird auf der Leonberger Homepage veröffentlicht.

 

Verschiedene Schwerpunkthemen wurden aus der Mitte der Bürgerschaft aufgegriffen (Aus­wahl aus „Themen­speicher“):

-          Umsetzbarkeit der E- Mobilität (Netzstabilität/ Lastenmanagement, Einspeisung, Rechtsgrundlagen, Anwendung im WEG)

-          Mögliche Pilotprojekte im ÖPNV (Betrieb von E-Bussen)

-          Nutzung von Arbeitgeber- Ladestationen außerhalb der Arbeitszeiten durch die Öffentlichkeit

-          Schaffung weiterer Radverkehrsstreifen („Alibi- Schutzstreifen“)

-          Gleichberechtigung von Rad- und Autofahrer

-          Fehlende Radkultur / Bewusstseinsbildung / „Radmarketing“

-          Fahrplanstabilität ÖPNV, 15- 30 Minuten Takt

-          Liniengestaltung überprüfen (z.B. Richtung Ditzingen/ verlängerte U 13, Kino, Berücksichtigung des demographischen Wandels)

-          Innovation: 3. Dimension Seilbahn/ Schwebebahn

-          Digitalisierung/ Verkehrsrechner

-          Verkehrslenkung im Zusammenspiel Stadt/ Nachbarkommunen/ Region

-          Eigene Busspur/ Kombispur

 

Weiteres Vorgehen

Nach Beschlussfassung und Fertigstellung des Masterplans sind darin enthaltene Maß­nah­men­vorschläge zu konkretisieren und entsprechende Fördermittel im Rahmen des Bundes­förderprogramms „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ zu beantragen. Für jede bewilligte Maßnahme ist dazu ein Einzelbeschluss des Leonberger Gemeinderats ein­zu­holen.

 

Alternativen zum Beschlussvorschlag

Der Masterplan „Nachhaltige Mobilität in Leonberg“ wird nicht beschlossen. Die Stadt Leon­berg verzichtet in der Folge auf Förderanträge für Maßnahmen zur Luftreinhaltung im Rah­men des Bundesförderprogramms „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschlussvorschlag hat -zunächst- keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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