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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2018/136

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat erteilt dem Vertreter der Stadt Leonberg in der Gesellschafterversammlung der LEO Energie GmbH & Co. KG das Mandat, in der Gesellschafterversammlung wie folgt abzustimmen:

 

  1.      Die Gesellschafter der LEO Energie GmbH & Co. KG beschließen, sämtliche Aufgaben zur Bereitstellung eines Masterplans Breitband durch die LEO Energie GmbH & Co. KG zu übernehmen.
     
  2.      Die Geschäftsführung wird beauftragt, qualifizierte Angebote zur Erstellung des Masterplans Breitband einzuholen.

 

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Sachverhalt

 

Zusammenfassung des Sachverhalts

Auf die Sitzungsvorlage 2018/106-001 wird Bezug genommen. Die LEO Energie GmbH & Co. KG ist auf dieser Grundlage durch Gesellschafterbeschluss mit der Erstellung des Masterplans Breitband zu beauftragen.

 

Ziele der Maßnahme

Beauftragung der LEO Energie GmbH & Co. KG mit der Erstellung des Masterplans Breitband und zeitnahe Erstellung des Masterplans Breitband.

 

Sachverhalt/Sachstand

Der Gemeinderat hat am 19.06.2018 beschlossen, den Sperrvermerk im Haushaltsplan 2018 in Höhe von 120.000 EUR aufzuheben. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Voraussetzungen für einen Beschluss zur Betrauung der LEO Energie GmbH & Co. KG zu prüfen und mit dem Mitgesellschafter abzustimmen.

 

Grundlage für den Betrauungsakt ist der Masterplan Breitband. Dieser legt als Machbarkeitsstudie fest, welcher Bedarf konkret besteht und welche Aufgaben der Breitbandversorgung künftig von der LEO Energie GmbH & Co. KG übernommen werden.

 

Damit die Erstellung des Masterplans zeitnah erfolgen kann, ist noch ein Gesellschafterbeschluss herbeizuführen.

 

Weiteres Vorgehen

Es ergeht ein Gesellschafterbeschluss im Umlaufverfahren und die LEO Energie GmbH & Co. KG holt Angebote zur Erstellung der genannten Machbarkeitsstudie im Rahmen des Masterplans Breitband ein.

 

Die Vergabe der Planungsleistungen soll nach der Sommerpause erfolgen.

Alternativen zum Beschlussvorschlag

Ohne Gesellschafterbeschluss kann die Aufgabe von der LEO Energie GmbH & Co. KG nicht ausgeführt werden.

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