Ratsinformationssystem
Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2018/117
Grunddaten
- Betreff:
-
Gerhart-Hauptmann-Realschule - Fassadensanierung mit Fenstern und Jalousien - Vergabe der Planungsleistungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Gebäudemanagement
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Sozial- und Kultusausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
11.07.2018
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Gemeinderat
|
Entscheidung
|
|
|
|
24.07.2018
|
Beschlussvorschlag
1. Der Beauftragung des Architekturbüros Herrmann + Bosch Architekten BDA, Teckstraße 56, 70190 Stuttgart auf Basis der HOAI, für die erforderlichen Planungsleistungen („Gebäude“) für das Projekt wird zugestimmt.
2. Die Planung inkl. Kostenschätzung für das Projekt wird im Winter 2018 zur Genehmigung der Gesamtmaßnahme vorgelegt.
Sachverhalt
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die gesamten Fassadenflächen der Gerhart-Hauptmann-Realschule sind sanierungsbedürftig. Die Fenster sind undicht, lassen sich teilweise nicht mehr öffnen bzw. sind nicht mehr funktionstüchtig und müssen erneuert werden. Die geschlossenen Wandflächen der Fassade müssen gedämmt werden, um das Gebäude den aktuellen energetischen Anforderungen anzupassen.
Mit der Sitzungsvorlage 2018/028 wurde von der Einleitung eines Vergabeverfahrens auf der Grundlage der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) zur Findung eines Planungsbüros Kenntnis genommen und das Büro Thost Projektmanagement GmbH mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
Ziele der Maßnahme
Sanierung der Fassade inklusiv der Erneuerung der Fenster und der Verschattungsanlage sowie das Aufbringen einer Wärmedämmung zur Anpassung an die aktuellen energetischen Anforderungen.
Sachverhalt/Sachstand
VgV-Verfahren
Da der Auftragswert für das anfallende Objektplanungshonorar den nach
Vergabeverordnung festgelegten Schwellenwert (VgV = 221.000,- EUR/netto) überschreitet
und dies dazu führt, dass die Architektenleistung nach den EG-Bestimmungen europaweit
auszuschreiben sind, wurde ein VgV-Verfahren (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge) eingeleitet und durchgeführt.
Die erforderliche Objektplanungsleistung ist im Rahmen eines Verhandlungsverfahren mit
vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb) an die/den
geeignetsten Bewerber zu vergeben (§ 74 i.V.m. §17 VgV).
Um die Angebote und Qualifizierungen entsprechend bewerten zu können, wurden vor der
Ausschreibung, gemeinsam mit dem beauftragten Büro Thost Projektmanagement GmbH, Teilnahmebedingungen erstellt:
Mit Auftragsbekanntmachung vom 06.04.2018 wurde die Objektplanungsleistung europaweit
ausgeschrieben. Zum Ende der Teilnahmefrist am 04.05.2018, 12:00 Uhr sind 2 Teilnahmeanträge eingegangen.
Die Prüfung und Wertung erfolgte gemeinsam mit dem Büro Thost Projektmanagement GmbH auf der Grundlage der bekanntgemachten Teilnahmebedingungen.
Zum Abgabetermin der Erstangebote und der Ideenskizze am 14.06.2018 hat nur ein Büro die angeforderten Unterlagen abgegeben.
Es wurden daraufhin dieses Büro zum Verhandlungsgespräch am 20.06.2018 eingeladen.
Anhand eines vorher festgelegten Kriterienkatalogs (Auftragskriterien) wurde die
Präsentation gemeinsam mit dem Baubürgermeister, dem Gebäudemanagement und dem Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt bewertet.
Nach der Auswertung der Auftragskriterien gemäß § 58 VgV i.V.m §127 GWB (Gesetz
gegen Wettbewerbsbeschränkungen) geht das Büro Herrmann + Bosch Architekten BDA als geeignetes Büro zur Planung und Umsetzung des Projekts aus dem VgV-Verfahren heraus.
Förderprogramme
- Klimaschutz Plus des Landes (L-Bank):
Ein Antrag wird grundsätzlich bei allen energetischen Maßnahmen gestellt.
Die Antragstellung setzt voraus, dass bestimmte CO2-Minderungswerte erreicht
werden. Diese Datengrundlage liegt erst nach Beauftragung und Planung der
entsprechenden Fachplaner vor.
- Schulbausanierungsförderung des Bundes und des Landes
Für die Bundesförderung sind die die Voraussetzungen in Leonberg nicht
gegeben, da Leonberg nicht zu den finanzschwachen Kommunen zählt.
Die Förderung des Landes ist bis 31.12.2018 für das Jahr 2019 zu beantragen.
Für den Förderantrag wird, wie beim Programm „Klimaschutz Plus“, eine
Datengrundlage der Fachplaner benötigt.
Weiteres Vorgehen
- Nach der Genehmigung der Beauftragung des Architekturbüros wird unverzüglich mit
der Planung begonnen.
- Die erforderlichen weiteren Planungsleistungen (Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung, Außenanlagen, Bauphysik, Brandschutz, SiGeKo, usw.) werden dem Gremium zur Zustimmung/Genehmigung vorgelegt. Die Verwaltung geht aktuell davon aus, dass die Honorarsummen für die Fachingenieur- und Beratungsleistungen im Unterschwellenbereich liegen und im Rahmen einer freihändigen Vergabe geeignete und qualifizierte Büros gefunden werden.
- Die Verwaltung geht davon aus, dass dem Gemeinderat im Winter 2018 die
Entwurfsplanung mit der Genehmigung der Gesamtmaßnahme für die Fassadensanierung mit Fenstern und Jalousien vorgelegt werden kann.
Alternativen zum Beschlussvorschlag
Keine, da das VgV-Verfahren ein rechtlich verbindlich vorgegebenes und mithin
anzuwendendes Verfahren ist.
