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Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme - 2018/113

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1.  Die Vergabe des Gewerk Rohbauarbeiten an die Fa. Flachs Bauunternehmung, Ludwigsburger Str. 203, 70435 Stuttgart, auf der Grundlage Ihres Angebots in Höhe von 284.896,10 € (inkl. MwSt.) wird genehmigt.
 

2.  Die Vergabe des Gewerks Elektroarbeiten an die Fa. Elektro- und Lichthaus Knapp GmbH, Dieselstraße 1, 71229 Leonberg, auf der Grundlage Ihres Angebots in Höhe von 159.116,49 € (inkl. MwSt.) wird genehmigt.

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Sachverhalt

 

Zusammenfassung des Sachverhalts

Mit der Sitzungsvorlage 2017/184 wurde die Gesamtmaßnahme der Sanierung der Fassade

mit Fenstern und Jalousien am 18.07.2017 genehmigt.

 

In der Sitzungsvorlage 2018/027 wurde die Verwaltung beauftragt einen „Antrag auf

Gewährung eines Landeszuschusses“ zu stellen. Ferner wurden die Vergaben der Gewerke

Dachabdichtungsarbeiten und Gerüstbauarbeiten, nach Vorlage eines rechtskräftigen

Förderbescheids, genehmigt.

 

Zwischenzeitlich wurden auch die Vergaben der Gewerke Lüftungstechnische Anlagen, Wärmedämmverbundsystem, Faserzementfassade und Fensterelemente, auch nach Vorlage eines rechtskräftigen Förderbescheids, genehmigt (vgl. Sitzungsvorlage 2018/077).

 

Ziele der Maßnahme

Sanierung der Fassade inklusiv der Erneuerung der Fenster und das Aufbringen einer

Wärmedämmung zur Anpassung an die aktuellen energetischen Anforderungen und zur

Reduzierung des Heizenergiebedarfs. Herstellung einer Verschattungsanlage, die den

aktuellen technischen Anforderungen entspricht.

 

 

 

Sachverhalt/Sachstand

1.) Rohbauarbeiten

Im Rahmen der durchgeführten Öffentlichen Ausschreibung haben 4 Fachfirmen die

Ausschreibungsunterlagen angefordert.

Bis zum Angebotseröffnungstermin (Submission) am 05.06.2018, 11:00 Uhr, lagen 2

Angebote (Bieter) vor.

 

Durch das Büro Herrmann+Bosch Architekten GbR, das Gebäudemanagement sowie das

Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt wurde daraufhin die Prüfung und Wertung (§§ 16 ff.

VOB/A) vorgenommen.

 

Die Wertungsstufen stellen sich wie folgt dar:

 - Wertungsstufe I (Formale Prüfung - Ausschlüsse von der Wertung):

 Es musste keines der beiden Hauptangebote nach § 16 VOB/A, nach den

 Bewerbungsbedingungen oder aus sonstigen Gründen von der Angebotswertung

 ausgeschlossen werden.

 

 - Wertungsstufe II (Eignung der Bieter):

 Es wurde kein Angebot nach § 16b Abs. 1 VOB/A im Rahmen der Eignungsprüfung

 (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit) von der weiteren Angebotswertung

 ausgeschlossen.

 

 - Wertungsstufe III (Prüfung der Angebotspreise und fachtechnische Prüfung):

 Nach § 16c VOB/A musste kein Angebot aufgrund rechnerischer, technischer bzw.

 wirtschaftlicher Prüfung von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden.

 

 - Wertungsstufe IV (Auswahl des annehmbarsten Angebots):

 In der engeren Wahl verbleiben somit alle 2 Hauptangebote.

 

Nach den Wertungsstufen I bis IV ergibt sich die im mündlichen Sachvortrag näher zu

erläuternde Bieterrangfolge. Eventuelle Rechenfehler, Abgebote, Sondervorschläge,

Nebenangebote und Nachlässe wurden hierbei im jeweiligen Angebotsendpreis

berücksichtigt.

 

Nach § 16d Abs. 1 Nr. 3 VOB/A stellt das Angebot der Fa. Flachs Bauunternehmung,

Ludwigsburger Straße 203, 70435 Stuttgart, unter Berücksichtigung aller technischen,

wirtschaftlichen, gestalterischen und funktionsbedingten Gesichtspunkte das

wirtschaftlichste und annehmbarste dar.

 

Es wird daher als Ergebnis der Prüfung und Wertung der Bieter der engeren Wahl

vorgeschlagen, den Auftrag an die Fa. Flachs Bauunternehmung,

Ludwigsburger Straße 203, 70435 Stuttgart mit einer Angebotssumme

i. H. v. 284.896,10 EUR /brutto zu vergeben.

 

 

2.) Elektroarbeiten

Im Rahmen der durchgeführten Öffentlichen Ausschreibung haben 2 Fachfirmen die

Ausschreibungsunterlagen angefordert.

Bis zum Angebotseröffnungstermin (Submission) am 05.06.2018, 10:00 Uhr, lagen 2

Angebote (Bieter) vor.

 

Durch das Büro GBI, das Gebäudemanagement sowie das Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt wurde daraufhin die Prüfung und Wertung (§§ 16 ff. VOB/A) vorgenommen.

 

Die Wertungsstufen stellen sich wie folgt dar:

 - Wertungsstufe I (Formale Prüfung - Ausschlüsse von der Wertung):

 Es musste keines der beiden Hauptangebote nach § 16 VOB/A, nach den

 Bewerbungsbedingungen oder aus sonstigen Gründen von der Angebotswertung

 ausgeschlossen werden.

 

 - Wertungsstufe II (Eignung der Bieter):

 Es wurde kein Angebot nach § 16b Abs. 1 VOB/A im Rahmen der Eignungsprüfung

 (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit) von der weiteren Angebotswertung

 ausgeschlossen.

 

 - Wertungsstufe III (Prüfung der Angebotspreise und fachtechnische Prüfung):

 Nach § 16c VOB/A musste kein Angebot aufgrund rechnerischer, technischer bzw.

 wirtschaftlicher Prüfung von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden.

 

 - Wertungsstufe IV (Auswahl des annehmbarsten Angebots):

 In der engeren Wahl verbleiben somit alle 2 Hauptangebote.

 

Nach den Wertungsstufen I bis IV ergibt sich die im mündlichen Sachvortrag näher zu

erläuternde Bieterrangfolge. Eventuelle Rechenfehler, Abgebote, Sondervorschläge,

Nebenangebote und Nachlässe wurden hierbei im jeweiligen Angebotsendpreis

berücksichtigt.

 

Nach § 16d Abs. 1 Nr. 3 VOB/A stellt das Angebot der Fa. Elektro- und Lichthaus Knapp GmbH, Dieselstraße 1, 71229 Leonberg, unter Berücksichtigung aller technischen,

wirtschaftlichen, gestalterischen und funktionsbedingten Gesichtspunkte das

wirtschaftlichste und annehmbarste dar.

 

Es wird daher als Ergebnis der Prüfung und Wertung der Bieter der engeren Wahl

vorgeschlagen, den Auftrag an die Fa. Elektro- und Lichthaus Knapp GmbH, Dieselstraße 1, 71229 Leonberg mit einer Angebotssumme i. H. v. 159.116,49 EUR /brutto zu vergeben.

 

 

 

Kostenfortschreibung

 

Gewerk  Kostenberechnung   Vergabesumme  +Mehr/ -Minderkosten

 

Rohbauarbeiten           357.197 €        284.897 €    - 72.300 €

Elektroarbeiten           154.462 €      159.117 €      + 4.655 €

 

 

 

Förderprogramm

 

Kommunaler Sanierungsfonds Schulgebäude vom 01.02.2018

Es wurde ein „Antrag auf Gewährung eines Landeszuschusses nach der

Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums und des Finanzministeriums zur Umsetzung

des Kommunalen Sanierungsfonds für die Sanierung von Schulgebäuden“ vom 01.02.2018

gestellt.

 

Vor der Bewilligung des Antrags dürfen für die beantragten Gewerke keine Aufträge erteilt werden (förderschädlich).

 

Gemäß Pressemitteilung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg vom 4. Juni 2018 in der sämtliche geförderte Sanierungsmaßnahmen für das Förderjahr 2018 aus dem kommunalen Sanierungsfonds des Landes aufgelistet sind, wird die Stadt Leonberg für diese Sanierungsmaßnahme eine Zuwendung in Höhe von 2.247.000 € erhalten.

Laut Rundschreiben des Städtetags Baden-Württemberg vom 4.Juni 2018 sollen „die Förderbescheide in den nächsten Tagen versandt werden und müssten den Empfängern daher…spätestens Mitte des Monats zugehen“.

 

Weiteres Vorgehen

Im Falle der Genehmigung der Vergabe an die vorgeschlagenen Bieter kann die formelle

Beauftragung der Bauleistungen nach Zugang des Förderbescheids förderunschädlich getätigt und mit den Arbeiten gemäß dem aktualisierten Terminplan begonnen werden.

 

Nach momentanem Stand wird davon ausgegangen, dass mit den Arbeiten zu Beginn der

Sommerferien Ende Juli 2018 begonnen werden kann.

 

Alternativen zum Beschlussvorschlag

Keine

 

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Finanz. Auswirkung

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Albert-Schweitzer-

Gymnasium

 

 

 

 

Fassadensanierung mit

Fenstern und Jalousien

 

 

 

 

2 I 2300 0001 940350

2016

10.878,00

10.877,14

 

721100407002

2017

2.389.122,00

186.857,18

 

Neuveranschlagung von

Restmitteln aus 2017 in 2018

2018

2.204.974,00

2.502.265,68

 

VE 2019

2018

3.699.123,00

 

 

 

2019

3.700.000,00

3.700.000,00

 

Gesamtkosten

 

6.400.000,00

6.400.000,00

 

 

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