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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2018/099
Grunddaten
- Betreff:
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Interimslösung Kita Nord - Vergabe des Mobilen Mietgebäudes (Interimscontainer)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Gebäudemanagement
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozial- und Kultusausschuss
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Vorberatung
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11.07.2018
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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24.07.2018
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Sachverhalt
Zusammenfassung des Sachverhalts
Mit der Sitzungsvorlage DS 2018 Nr.58 wurde die Gesamtmaßnahme der Interimslösung (Modulbau, Aufbau und Anmietung) einer 3-gruppigen-Kita auf einem stadteigenen Grundstück am Standort August-Lämmle-Weg am 24.04.2018 genehmigt.
Ziele der Maßnahme
Interimsweise Deckung des Platzbedarfs für die Betreuung von 2- bis 6-Jährigen bis zur Inbetriebnahme der neuen Kita Nord.
Sachverhalt/Sachstand
Im Anschluss an die nach § 17 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A aufgehobene Öffentliche Ausschreibung wurden im Rahmen einer nach § 3a Abs. 2 Nr. 2 VOB/A erfolgten Beschränkten Ausschreibung 4 Fachfirmen die Ausschreibungsunterlagen zugeschickt.
Zum Eröffnungstermin am 03.07.2018, 10:00 Uhr, lagen 2 Angebote vor.
Durch das Büro Nixdorf Consult GmbH, das Gebäudemanagement sowie das Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt wurde daraufhin die Prüfung und Wertung (§§ 16 ff. VOB/A) vorgenommen.
Die Wertungsstufen stellen sich wie folgt dar:
Wertungsstufe I (Formale Prüfung - Ausschlüsse von der Wertung):
Es musste keines der 2 Hauptangebote nach § 16 VOB/A, nach den Bewerbungsbedingungen oder aus sonstigen Gründen von der Angebotswertung ausgeschlossen werden.
Wertungsstufe II (Eignung der Bieter):
Es wurde kein Angebot nach § 16b Abs. 1 VOB/A im Rahmen der Eignungsprüfung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit) von der weiteren Angebotswertung
ausgeschlossen.
Wertungsstufe III (Prüfung der Angebotspreise und fachtechnische Prüfung):
Nach § 16c VOB/A musste kein Angebot aufgrund rechnerischer, technischer bzw. wirtschaftlicher Prüfung von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden.
Wertungsstufe IV (Auswahl des annehmbarsten Angebots):
In der engeren Wahl verbleiben somit alle 2 Hauptangebote.
Nach den Wertungsstufen I bis IV ergibt sich die im mündlichen Sachvortrag näher zu erläuternde Bieterrangfolge. Eventuelle Rechenfehler, Abgebote, Sondervorschläge, Nebenangebote und Nachlässe wurden hierbei im jeweiligen Angebotsendpreis berücksichtigt.
Nach § 16d Abs. 1 Nr. 3 VOB/A stellt das Angebot der Fa. Kleusberg GmbH & Co. KG, Neckaraue 18, 71686 Remseck unter Berücksichtigung aller technischen, wirtschaftlichen, gestalterischen und funktionsbedingten Gesichtspunkten das wirtschaftlichste und annehmbarste dar.
Es wird daher als Ergebnis der Prüfung und Wertung der Bieter der engeren Wahl vorgeschlagen, den Auftrag an die Fa. Kleusberg GmbH & Co. KG, Neckaraue 18, 71686 Remseck mit einer Angebotssumme i. H. v. 338.884,63 EUR/brutto zu vergeben.
Die Angebotssumme für das Gewerk ‚Mobiles Mietgebäude‘ überschreitet den Rahmen der
Kostenberechnung und führt dadurch zu einer Erhöhung des Projektbudgets. Diese Überschreitung ist maßgeblich bedingt durch die konjunkturelle Entwicklung in den letzten Monaten im Modulbau bzw. bei den mobilen Mietgebäuden.
Gewerk Kostenberechnung Angebotssumme +Mehr/-Minderkosten
Mobiles Mietgebäude 310.000,00 € 338.884,63 € 28.884,63 €
Weiteres Vorgehen
Nach Genehmigung der Vergabe an den vorgeschlagenen Bieter kann die formelle Beauftragung der Bauleistung getätigt werden.
Somit kann Ende September mit der Aufstellung des Mobilen Mietgebäudes begonnen werden.
Alternativen zum Beschlussvorschlag
Keine
Finanz. Auswirkung
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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Miete Sachkonto: 42310000 Kostenstelle: 11243139 |
2018 |
150.000 € -5 % -7.500 € 142.500 € |
30.000 € |
Die Kosten für 2019 werden bei der Haushaltsplanung berücksichtigt. |
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Gebäudeunterhalt Sachkonto: 42110000 Budget Gebäudemanagement |
2018 |
3.827.000 € -5% -191.350 € 3.635.650 € |
105.000 € |
Die Kosten für 2019 werden bei der Haushaltsplanung berücksichtigt. |
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