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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2018/144
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewässerschutz / Öffentliche Gewässer
Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit der Glems am Wehr und im Bereich der Clausenmühle
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Abteilung Stadtentwässerung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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12.07.2018
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Sachverhalt
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Stadt Leonberg und das Landratsamt Böblingen sind bereits seit Längerem im Austausch, wie die ökologische Situation der Glems im Stadtgebiet aufgewertet werden kann. Die Verpflichtung der Städte und Gemeinden zur Erreichung einer befriedigenden Situation ihrer Gewässer resultiert aus der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Ein wichtiger Baustein ist dabei die Herstellung der Durchgängigkeit an den verschiedenen Wanderungshindernissen in der Glems, darunter mehrere Wehranlagen und Ausleitungsstrecken.
Eines dieser Hindernisse stellen die Einrichtungen der Clausenmühle dar.
Die Stadt Leonberg möchte daher im Rahmen einer Machbarkeitsstudie klären lassen, wie die Durchgängigkeit des durch die Clausenmühle beeinflussten Gewässerabschnitts der Glems hergestellt werden kann.
Aufrechterhaltung und Effizienzsteigerung der vorhandenen Wasserkraftanlage ist ebenfalls Bestandteil der Machbarkeitsstudie.
Das Büro Fichtner verfügt über reichlich Fachkompetenz und Erfahrung bei der Leistungserbringung für vergleichbare Projekte, was durch verschiedene Referenzen
nachgewiesen ist. Das Büro bietet die Planungsleistungen als Pauschalhonorar an. Bezgl des Leistungsbilds „Freianlagen - Machbarkeitsstudie“ ist die Höhe des Honorars angemessen.
Deshalb schlägt das TBA die Beauftragung des Büros Fichtner vor.
Ziele der Maßnahme
Herstellung der Durchgängikeit der Glems im Bereich Clausenmühle und Erarbeitung von Vorschlägen zur Effizienzsteigerung der Wasserkraftanlage.
Sachverhalt/Sachstand
In den letzten zwanzig Jahren wurden bereits mehrere Wehhranlagen an der Glems auf Markung Leonberg renaturiert. Bei der Fleischmühle, bei der Lahrensmühle und bei der Felsensägmühle sind Fischtreppen (rauhe Rampen) entstanden die den Fischaufstieg ermöglichen und damit die Durchgängigkeit an der Glems vollumfänglich wiederhergestellt haben.
Die Clausenmühle ist die letzte Wehranlage an der Glems auf Leonberger Markung, die einer Renaturierung zu zuführen ist, um sie auf ihrem gesamten Fließweg durchgängig zu gestalten.
Für diese Machbarkeitsstudie ist vorgesehen die verschiedenen notwendigen Informationen
in Etappen von den unterschiedlichen Beteiligten zusammenzutragen.
Anschließend werden die möglichen Varianten zur Herstellung der Durchgängigkeit näher betrachtet und bewertet. Die als sinnvoll und umsetzbar geltenden Varianten werden in
einem weiteren Schritt planerisch vertieft und schematisch in Plänen dargestellt. Dabei wird auch eine überschlägige hydraulische Auslegung der Wanderkorridore sowie eine Dimensionierung der Maßnahme entsprechend des DWA-Merkblatts M 509 „Fischaufstiegsanlagen und fischpassierbare Bauwerke – Gestaltung, Bemessung, Qualitätssicherung“ erfolgen.
Ergänzend werden Vorschläge für effizienzsteigernde Maßnahmen an der Wasserkraftanlage erarbeitet, um diese Anlage technisch zu optimieren und dadurch den
Erzeugungsverlust durch die Wasserabgabe für die ökologischen Maßnahmen soweit möglich zu kompensieren. Hierzu wird ein weiterer Vor-Ort-Termin mit einem Spezialisten des Büros erfolgen.
Für alle Maßnahmen sowohl zur Herstellung der Durchgängigkeit als auch der Effizienzsteigerung an der Wasserkraftanlage wird schließlich eine erste Kostenschätzung auf Basis von Erfahrungswerten aus vergleichbaren Vorhaben vorgenommen werden.
Abschließend werden die Ergebnisse in einer Machbarkeitsstudie zusammengefasst.
Vergabevorschlag
Das Büro Fichtner Water & Transportation GmbH, Saweyerstraße 3, 70191 Stuttgart bietet die o. g. Planungsleistungen als Pauschalhonorar in Höhe von 17.552,50 EUR (brutto) an.
Da der aktuelle Schwellenwert (221.000,00 EUR/netto) zur Anwendung der Bestimmungen der Vergabeordnung -VgV- i. V. m. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- für öffentliche Auftraggeber nicht erreicht oder gar überschritten wird (§ 1 Abs. 1 VgV), bedarf es keines VgV-Verfahrens (§ 74 ff VgV). Die Planungsleistungen für die Machbarkeitsstudie können vielmehr im sog. Unterschwellenvergabebereich im Rahmen einer freihändigen Vergabe an ein geeignetes, qualifiziertes Ingenieurbüro vergeben
werden.
Es wird daher vorgeschlagen, das Büro Fichtner Water & Transportation GmbH, Saweyerstraße 3, 70191 Stuttgart mit den angebotenen Planungsleistungen zu beauftragen.
Weiteres Vorgehen
Über die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie wird dem Planungsausschuß berichtet und diesem eine entsprechende Realisierung der geeigneten Maßnahmen empfohlen.
Derartige Vorhaben eignen sich als ökologische Ausgleichsmaßnahmen beispielsweise für Bebauungsplanverfahren oder als Ökokontomaßnahme zum Ausgleich für zukünftige Eingriffsvorhaben aus der Bauleitplanung. Die Finanzierung des Vorhabens wird damit
dargestellt.
Alternativen zum Beschlussvorschlag
Keine Beauftragung
