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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2018/123
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschaffung von zwei Kehrmaschinen für den Baubetriebshof
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Abteilung Baubetriebshof
- Beteiligtes Amt:
- Bauverwaltung; Tiefbauamt; Kämmereiamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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12.07.2018
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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24.07.2018
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Beschlussvorschlag
- Den Auftrag zur Lieferung der Kehrsaugmaschine mit einem Kehrgutbehälter von 2 m³, Typ Dulevo 2000 Sky, erhält die Firma Unkauf GmbH, aus Abstatt-Happenbach, zum Angebotspreis von brutto 123.596,97 EUR. (Los 1 der Ausschreibung)
- Den Auftrag zur Lieferung der Kompaktkehrmaschine mit Kehrbehälter 3 m³ mit einem nach dem Elevatorprinzip - mechanisch aufnehmenden Kehrsystem, Typ Dulevo 3000 Revolution, erhält die Firma Unkauf, aus Abstatt-Happenbach, zum Angebotspreis von brutto 148.667,89 EUR. (Los 2 der Ausschreibung)
Sachverhalt
Zusammenfassung des Sachverhalts
In der Gemeinderatssitzung im Oktober 2017 wurde das Fuhrparkkonzept für die kommenden Jahre vorgestellt (DS 2017/230). Hier wurde der Ersatz der vorhandenen Kehrmaschine (Baujahr 2006, 9.500 Betriebsstunden) in 2018 dargestellt und die Beschaffung einer zusätzlichen Kompaktkehrmaschine empfohlen. Dies wurde bei einer Sondersitzung im Baubetriebshof am 09.11.2017 vor dem Verwaltungsausschuss in Gänze klar dargestellt. Daraufhin erfolgte die Aufnahme der Beschaffung einer zweiten Kehrmaschine im Haushaltsjahr 2018.
Ziele der Maßnahme
- Steigerung der Sauberkeit der Straßen
- Kürzere Kehrintervalle auf den Strecken, dadurch weniger Unkrautbewuchs an den Straßen- und Gehwegkanten
- Verringerung von Schäden am Straßenkörper
- Zufriedenheit und Wohlgefühl der Bürger soll verbessert werden.
- Dem Baubetriebshof wird durch eine moderne Ausstattung eine bessere Dienstleistung in diesem Bereich ermöglicht.
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Sachverhalt/Sachstand
Resultierend aus dem Praxistest mit den Vorführmodellen verschiedener Hersteller haben wir uns für ein Leistungspaket aus einer kleineren 2 m³- Maschine und einer größeren 3 m³-Maschine entschieden.
Die kleinere Maschine ist flexibel einsetzbar, passt auf Gehwege (Gewicht max. 5 t, Spurbreite 1,30 m), verfügt dennoch über die größte Arbeitsbreite aller Modelle, ist sehr wendig und kann aufgrund ihrer kompakten Höhe (unter 2 m) auch in Parkhäusern kehren.
Die größere Maschine (Gewicht max. 7 t, Spurbreite 1,65 m) verfügt neben einem größeren Behälter über ein anderes Kehrsystem, welches sonst in Großkehrmaschinen verbaut wird. Damit kann sie bis zu dreimal schneller fegen als die Kleine, auch bei tiefen Minusgraden, weil bei diesem System kaum Wasser beim Kehren benötigt wird. Der Kehricht wird kaum mit Wasser versetzt, kann mittels Hochentleerung direkt in Container geladen und entsorgt werden.
Beide Maschinen verfügen über einen dritten Frontbesen, der mit einem speziellen Unkrautbesen bestückt werden kann. Ebenso können sie mit einem Pkw-Führerschein (alte Klasse 3) gefahren werden.
Vergabevorschlag
Im Rahmen einer „Öffentlichen Ausschreibung“ wurden von 5 Firmen (Bewerber) die Ausschreibungsunterlagen angefordert.
Dabei wurden die Leistungsunterlagen in zwei separate Lose gegliedert. Die Bieter können auf einzelne Lose sowie auf alle Lose bieten.
Los 1: „Kehrsaugmaschine mit einem Kehrgutbehälter von 2 m³“
Los 2: „Kompaktkehrmaschine mit Kehrbehälter 3 m³ mit einem nach dem Elevatorprinzip - mechanisch aufnehmenden Kehrsystem“
Zum Eröffnungstermin am 12.06.2018, 10.00 Uhr, lag 1 Angebot vor.
Durch den Baubetriebshof und das Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt wurde daraufhin die Prüfung und Wertung (§ 16 VOL/A) der Angebote vorgenommen.
Wertungsstufe I (Formaler Angebotsausschluss)
Im Rahmen der Wertungsstufe I (§ 16 Abs. 3 und 4 VOL/A, nach den Bewerbungsbedingungen oder aus sonstigen formalen Gründen) musste keines der eingereichten Angebote von der Angebotswertung ausgeschlossen werden.
Wertungsstufe II (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit)
Es wurde kein Angebot von der Wertung im Rahmen der Wertungsstufe II (§ 16 Abs. 5 VOL/A) ausgeschlossen.
Wertungsstufe III (Angemessener Preis)
Nach den Wertungsstufen I und II ergibt sich, dass das eingegangene und wertbare Angebot auskömmliche Preise enthält. Rechenfehler wurden korrigiert und Nachlässe bzw. Abgebote berücksichtigt.
Gemäß der „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ wurde als Entscheidung über den Zuschlag ausschließlich der Preis festgelegt.
Das jeweils wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung aller Umstände (§ 16 Abs. 6 bis Abs. 8 VOL/A) stellt dabei für
Los 1:
das Angebot der Firma Unkauf GmbH aus Abstatt-Happenbach, zum Angebotspreis von brutto 123.596,97 EUR dar.
Los 2:
das Angebot der Firma Unkauf GmbH aus Abstatt-Happenbach, zum Angebotspreis von brutto 148.667,89 EUR dar.
Weiteres Vorgehen
Es wird vorgeschlagen, dem Angebot der Firma Unkauf GmbH aus Abstatt-Happenbach den Zuschlag für Los 1 und Los 2 zu erteilen.
Alternativen zum Beschlussvorschlag
- Verzicht auf die Beschaffung
- Beschaffung eines anderen Produktes
Finanz. Auswirkung
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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Beschaffung von zwei Kompaktkehrmaschinen |
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711250046005 BBH-Service-Fahrzeuge |
2018 |
320.000,00 |
272.264,86 |
Summe zum Erwerb beider Kehrmaschinen |
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711250041002 BBH-Service Veräußerung Fahrzeuge |
2018 |
10.000,00 |
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Verkauf Kehrmaschine (BJ 2006) |
