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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2018/125
Grunddaten
- Betreff:
-
Investorenauswahlverfahren TSG-Areal Jahnstraße Leonberg - Beschluss der überarbeiteten Planung - Beschluss der konkretisierten Eckpunkte zum Kauf-/ Städtebaulichen Vertrag
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
- Beteiligtes Amt:
- Abteilung Steuern, Grundstücksverkehr und Forst
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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12.07.2018
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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24.07.2018
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Beschlussvorschlag
- Die aktuell überarbeitete Planung (Stand: 26.06.2018- vgl. vorliegende Sitzungsvorlage) wird als Grundlage für das erforderliche Bebauungsplanverfahren zugrunde gelegt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, das Bebauungsplanverfahren vorzubereiten sowie auf Grundlage der in dieser Sitzungsvorlage dargestellten Parameter den Kauf-/ Städtebaulichen Vertrag mit dem Investor Pandion abzuschließen.
Sachverhalt
Zusammenfassung des Sachverhalts
Zwischenzeitlich wurde das städtebauliche Konzept auf Grundlage der Beschlussempfehlung des Gemeinderats aus der Mai- Sitzungsrunde von Pandion und dem Büro Hascher Jehle Architektur überarbeitet und die Schlussverhandlungen zum Abschluss des Kauf-/ Städtebaulichen Vertrags mit dem Investor geführt.
Im nächsten Schritt sind die Städtebauliche Konzeption als Grundlage für den zu erstellenden Bebauungsplan sowie die Eckpunkte für die notwendigen Verträge zu billigen, damit die Verwaltung die weitere Projektentwicklung betreiben kann. Die notwendigen Inhalte sind mit Pandion, vorbehaltlich der Freigabe durch den Gemeinderat, abschließend verhandelt.
Ziele der Maßnahme
Abschluss des begonnenen Investorenauswahlverfahrens „Jahnstraße/ TSG- Areal“.
Sachverhalt/Sachstand
Städtebauliche Überarbeitung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.05.2018 die Verwaltung beauftragt, mit dem Bieter „Pandion“ die Schlussverhandlungen zu führen. In diesem Zusammenhang sollte das städtebauliche Konzept im Bereich der Jahnstraße nochmals geringfügig überarbeitet werden.
Die hohe städtebauliche Qualität wurde bereits in den Beratungen des Preisgerichts dokumentiert. Dort angesprochene Überarbeitungspotentiale (z.B. Quartiersplatz und Zugänglichkeit zum Gebiet) wurden bereits ausgearbeitet und vom Gemeinderat gebilligt.
Die zuletzt gewünschte Optimierung des städtebaulichen Übergangs umfasste eine stärkere Gliederung der geplanten Bebauung zur Jahnstraße durch eine städtebauliche Auflösung der Baukörper als harmonisierter Übergang zur Bestandsbebauung.
Neben der deutlichen Gliederung der Fassaden (vgl. Planstand Mai 2018) ist aktuell auch die Körnung der geplanten Gebäude aufgelöst worden. Hierzu wurden die winkelförmigen Gebäudestrukturen unterteilt und an den zur Jahnstraße orientierten Schenkeln durch Reihenhäuser ausformuliert. Dadurch entstehen von der Jahnstrasse aus Blickbeziehungen und Möglichkeiten zur Durchsicht in das Gebiet bis zur geplanten Grünfläche in der Quartiersmitte.
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Die entfallenden Wohnflächen werden durch eine Aufstockung der jeweiligen Punkthäuser im Quartierszentrum an der Grünfläche (bei unveränderter Grundfläche) kompensiert (bisher 4-geschossig, jetzt 5-geschossig, jeweils als Staffelgeschosse ausgebildet). Aus städtebaulicher Sicht stellt diese Optimierung eine vertretbare Nachverdichtung dar. Letztlich liegt die aktuelle Summe der geplanten Wohnflächen entsprechend der ursprünglichen Programmausschreibung des Investorenauswahlverfahrens weiterhin unter 15.000 qm BGF. Nach einer ersten Abschätzung ergibt sich aus der aktuellen Plankonzeption eine Netto-Wohnfläche von ca. 11.310 qm.
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Die Abbildung zeigt eine Gegenüberstellung der Fassaden zum Planstand des Investorenauswahlverfahrens [oben] und den aktuellen Entwurfsstand [unten]. Kenntlich ist die Auflösung der ursprünglichen Gebäudezeile und die aktuelle Körnung durch Gliederung in je eine Reihenhausgruppe und 1 Mehrfamilienhaus (Stirnseite). Die seitens der Stadt gewünschte gestalterische Integration der TG- Zu-/ Abfahrt verbleibt im Gebäude. Die Tiefgaragen selbst sind in 2- 3 selbständige Einheiten aufgeteilt und sorgen für eine verkehrliche Splittung. In dieser Optimierung des Erschliessungskonzeptes wird erreicht, dass nunmehr nicht mehr eine private Unterfahrung der öffentlichen Erschließungsflächen erfolgt. Insoweit sind mögliche Konfliktpotentiale zwischen Stadt und zukünftiger Eigentümergemeinschaft in der Zukunft minimiert. Die Verbindung der TG- Bereiche erfolgt durch eine fahrtechnische Untequerung der zentralen grünen Parkfläche. Im weiteren Verfahren wird geprüft, ob eine weitere Aufteilung der TG- Zu-/ Abfahrten sinnvoll ist.
Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass alle von der Stadt gewünschten Überarbeitungsthemen seitens des Investors berücksichtigt worden sind. Dies gilt insbesondere für die aufgelöste Körnung der geplanten Bebauung an der Jahnstraße, wobei die geringfügige Umverteilung der geplanten Baumassen in die neuen Punkthäuser an der Grünzone quartiersverträglich erfolgt. Die maßgeblichen Entwurfsqualitäten sowie die geplante grüne Mitte im Park mit den Wegeverbindungen und der Quartiersplatz am Gebietsauftakt bleiben von der Überarbeitung unberührt. Geplant ist, diese Freiflächen als Privatflächen zu führen mit entsprechenden Dienstbarkeiten/ Rechten zugunsten der Stadt. Nur die Umfahrt („Bügel“) wird als öffentliche (Erschließungs-)Fläche von der Stadt übernommen.
Konkretisierte Eckpunkte des Kaufvertrages und Städtebaulichen Vertrages
- Kaufvertragsteil:
- Kaufpreis in Höhe von 8.400.000,-- Euro
- Zahlungsfälligkeit innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Vormerkung
- Eigentumsübergang nach vollständiger Kaufpreiszahlung
- Besitzübergang mit Ablauf des 31.12.2018
-
Städtebaulicher Vertragsteil:
- Definition Quantitäten und Qualitäten Architektur und Wohnungsbau: Freiflächen- und Fassadengestaltung, energetische Standards, Dachbegrünung, soziale Durchmischung, Barrierefreiheit, E-Ladeinfrastruktur etc.
- Preisgebundener Wohnungsbau
a) Schaffung von 30 Sozialmietwohnungen (Wohnungsmix zwischen 40 m² und
105 m²) für Mieterhaushalte mit Wohnberechtigungsschein mit grundbuch-
rechtlich gesichertem Belegungsrecht für die Stadt auf die Dauer von 30 Jahren.
Bei der Erstvermietung muss die Netto-Kaltmiete mindestens um 33% unterhalb
der ortsüblichen Vergleichsmiete (OVM) abgesenkt sein.
b) Schaffung von 12 preiswerten Wohnungen (Wohnungsmix zwischen 65 m² und
105 m²) zur Eigennutzung mit grundbuchrechtlich gesichertem Ausschluss von
Nutzungen durch Dritte auf die Dauer von 15 Jahren.
Die Wohneinheiten nach vorstehend a) und b) müssen die jeweils geltenden
Förderrichtlinien der VwV- Wohnungsbau zum Förderprogramm BW (derzeit in der
Fassung vom 26.03.2018, Az.: 5-2711.1-18/19-) erfüllen.
- Definition und Kostenträgerschaft für Erschließungsanlagen: öffentliche Verkehrs- flächen, Wasserversorgung, Kanal mit Abgrenzung der öffentlichen/ privaten Bereiche und Anbindung an Bestand
- Bauverpflichtungen für (Teil)flächen, Festlegung Bau- und Kostenträgerschaft des Erwerbers für Rückbau Sportgelände
- Nahwärmeversorgung (BHKW) ist beabsichtigt und im weiteren Verfahren noch zu konkretisieren (Erstellung, Betreiber etc.)
- Verpflichtung Schaffung Nahversorgung (Erstbesatz Bäcker, Gastronomie, Café)
- Schaffung/ Kostentragung Mobilitätszentrale (RegioRadStuttgart- Fahrrad- und Pedelecverleihstation mit Betrieb bis mindestens 30.04.2026 (Laufzeit Vertrag DB
Connect GmbH)
- Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz (im weiteren Verfahren noch zu ermitteln)
- Allgemeiner Vertragsteil:
- Rücktrittsrecht für beide Vertragsparteien, falls der beabsichtigte Bebauungsplan
nicht fristgerecht in Kraft tritt
- Vertragsstrafen bei Verstößen gegen den Vertrag
- Wiederkaufsrecht für die Stadt bei Nichteinhaltung von Fristen für die Bebauung,
Weiterveräußerung, Insolvenz und Zwangsversteigerung
- Rechtsnachfolgeregelungen
Die vorliegende Entwurfsplanung vom 26. Juni 2018 wird als Anlage Bestandteil des Vertrages.
Weiteres Vorgehen
Abschluss des Kauf-/ Städtebaulichen Vertrags zwischen Pandion und Stadt.
Alternativen zum Beschlussvorschlag
Entsprechend den einschlägigen bisherigen Beschlüssen des Gemeinderats: Keine.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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9 MB
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