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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2018/107
Grunddaten
- Betreff:
-
Fußweg Bahnunterführung Silberberg, Vergabe der Planungsleistung.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Tiefbauamt
- Beteiligtes Amt:
- Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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12.07.2018
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Beschlussvorschlag
- Einer Realisierung der Maßnahme mit einem Gesamtkostenrahmen von 120.000,- € brutto wird zugestimmt.
- Mit den erforderlichen Planungsleistungen nach HOAI wird das Büro IBB Wörn, Ingenieure GmbH, Schulstraße 25, 71139 Ehningen beauftragt, welches die Leistungsphasen 1 – Grundlagenermittlung bis zur Leistungsphase 7 – Mitwirkung bei der Vergabe, erbringt.
Sachverhalt
Zusammenfassung des Sachverhalts
In Silberberg soll entlang der Wasserbachstraße, durch die Bahnunterführung, ein einseitiger Gehweg gebaut werden. Für die hierfür erforderlichen Planungsleistungen wird ein Ingenieurbüro beauftragt.
Ziele der Maßnahme
- Sichere Fußgängerführung entlang der Wasserbachstraße.
- Verkürzung der Fußwegverbindungen im Stadtteil Silberberg.
Sachverhalt/Sachstand
Seitens der Anwohner des Stadtteils Silberberg besteht der Wunsch nach einer Fußwegverbindung von den Gebieten nördlich der Bahnlinie zu den Bereichen südlich der Bahnlinie und der S-Bahn Station Silberberg.
Die bisherige, die beiden Teile verbindende Wasserbachstraße weißt keinen Gehweg und nur im Bereich der Unterführung beidseitig einen schmalen Schrammbord auf, welcher nicht zur Fußgängerführung geeignet ist.
Daher ist vorgesehen, entlang der Wasserbachstraße, durch die Bahnunterführung, einen einseitigen Gehweg zu errichten.
Die Deutsche Bahn, als Eigentümer der Unterführung, hat, unter der Auflage, dass in die Statik der Unterführung nicht eingegriffen wird, gegen den Bau eines Fußwegs in der Unterführung keine Bedenken.
Der Bau des Fußwegs wird die Konstruktion der Unterführung statisch nicht verändern.
Vergabevorschlag:
Für die oben genannte Maßnahme sind entsprechende Fachplanungsleistungen gem. HOAI, Teil 2, Abschnitt 4 (Verkehrsanlagen) erforderlich.
Da der aktuelle Schwellenwert (221.000,00 EUR/netto) zur Anwendung der Bestimmungen der Vergabeverordnung -VgV- i.V.m. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- für öffentliche Auftraggeber nicht erreicht oder gar überschritten wird (§ 1 Abs.1 VgV), bedarf es keines VgV-Verfahrens (§ 74 ff. VgV).
Die Ingenieurleistungen „Verkehrsanlagen“ können vielmehr im sog. Unterschwellen-vergabebereich im Rahmen einer freihändigen Vergabe an ein geeignetes, qualifiziertes Ingenieurbüro vergeben werden.
Es wird daher vorgeschlagen, das Büro IBB Wörn, Ingenieure GmbH, Schulstraße 25, 71139 Ehningen mit den erforderlichen Planungsleistungen zu beauftragen.
Weiteres Vorgehen
Erstellung der für die Baumaßnahme erforderlichen Planung. Freigabe der Planung durch das zuständige Gremium.
Alternativen zum Beschlussvorschlag
Keine Erstellung einer Planung für den Bau des Fußwegs durch die Bahnunterführung in Silberberg. Dadurch der Verzicht auf den Bau des Fußwegs.
