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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2018/141
Grunddaten
- Betreff:
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Kita West Leonberg - Neubau einer 6-gruppigen Kindertageseinrichtung mit Wohnen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Gebäudemanagement
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozial- und Kultusausschuss
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Vorberatung
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11.07.2018
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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24.07.2018
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Beschlussvorschlag
1. Der stufenweisen Beauftragung des Architekturbüros ARP Architektenpartnerschaft Stuttgart, Rotebühlstraße 169/1, 70197 Stuttgart, auf der Basis der HOAI, für die erforderlichen Planungsleistungen („Gebäude“) für das Projekt wird zugestimmt.
2. Die Vorentwurfsplanung inkl. einer belastaberen Kostenschätzung für das Projekt wird im Winter 2018/2019 zur Genehmigung der Gesamtmaßnahme vorgelegt.
Sachverhalt
Zusammenfassung des Sachverhalts
An der westlichen Kernstadt von Leonberg, „Schweizermühle“, wird beabsichtigt, einen Neubau einer Kindertageseinrichtung mit 6 Gruppen zu erstellen. Der Neubau bietet in Summe Plätze für ca. 105 Kinder, ca. 85 Plätze für 3-6 jährige und 20 Plätze für die u3-Betreuung (Kinderbetreuung bis zu 3 Jahren).
Weiterhin ist geplant den Bedarf von 3-5 Wohneinheiten mit dem Neubau abzudecken.
Für die Objektplanungsleistungen dieser Maßnahme musste aufgrund des voraussichtlichen Auftragsvolumens ein Verfahren auf der Grundlage der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV-Verfahren) durchgeführt werden.
Ziele der Maßnahme
Ziel der Maßnahme ist die Deckung der Bedarfslagen für Kinderbetreuung der westlichen Kernstadt von Leonberg. Ein weiteres Ziel ist die Schaffung von Wohnraum.
Sachverhalt/Sachstand
Neubau Kita:
Es ist eine 6-gruppige Ganztagseinrichtung mit insgesamt 105 Plätzen vorgesehen, verteilt auf drei Ganztagsgruppen für jeweils 20 Kinder, eine Regel-/vÖ-Gruppe für 25 Kinder und zwei Kleinkindgruppen (u3-Gruppen) für jeweils 10 Kinder.
Das Raumprogramm umfasst mit allen notwendigen Flächen der Kita rd. 875 qm (ohne Verkehrs- und Konstruktionsflächen). Die Kita West erhält weiterhin eine Außenspielfläche von ca. 950 qm.
Das Raumprogramm wird in der Entwurfsplanung noch detailliert ausgearbeitet.
Neubau Wohnen:
Im obersten Geschoss des Neubaus sind Wohneinheiten, die im mittleren Standard auszuführen sind, vorgesehen. Eine detailliertere Planung erfolgt mit dem Entwurf.
Allgemein:
Das Bebauungsplanverfahren mit einer Flächennutzungsänderung für diesen Bereich wurde im März 2018 angestoßen und ist aktuell am Laufen.
Für die Maßnahme sind Mittel in Höhe von 4.000.000,-EUR/brutto für die Jahre 2019, 2020 und 2021 eingestellt. Die Verwaltung geht von Kosten in Höhe von 600.000,-EUR/brutto je Kindergartengruppe aus. Die Projektkosten werden im Zuge der Vorplanung ermittelt. Eine belastbare Kostenschätzung wird im Rahmen der Genehmigung der Gesamtmaßnahme vorgelegt.
VgV-Verfahren
Da der Auftragswert für das anfallende Objektplanungshonorar den nach Vergabeverordnung festgelegten Schwellenwert (VgV = 221.000,- EUR/netto) überschreitet und dies dazu führt, dass die Architektenleistung nach den EG-Bestimmungen europaweit auszuschreiben sind, wurde beschlossen ein VgV-Verfahren (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge) einzuleiten und durchzuführen.
Die erforderliche Objektplanungsleistung ist im Rahmen von Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb) an die/den geeignetsten Bewerber zu vergeben (§ 74 i.V.m. §17 VgV).
Um die Angebote und Qualifizierungen entsprechend bewerten zu können, wurden vor der Ausschreibung, gemeinsam mit dem beauftragten Büro Thost Projektmanagement GbmH, Teilnahmebedingungen erstellt. Hierzu gehörte u.a. auch die Festlegung der Honorarzone gemäß HOAI.
Mit Auftragsbekanntmachung vom 15.03.2018 wurde die Objektplanungsleistung europaweit ausgeschrieben. Zum Ende der Teilnahmefrist am 16.04.2018, 12:00 Uhr sind 14 Teilnahmeanträge eingegangen.
Die Prüfung und Wertung erfolgte durch die Thost Projektmanagement GmbH auf der Grundlage der bekanntgemachten Teilnahmebedingungen.
Es wurden daraufhin fünf Büros zu Verhandlungsgesprächen am 07.06.2018 eingeladen. Ein Büro hat aufgrund der hohen Arbeitsbelastung seine Teilnahme abgesagt, so dass vier Büros sich am 07.06.2018 präsentierten.
Anhand eines vorher festgelegten Kriterienkatalogs (Auftragskriterien) wurden die Präsentationen gemeinsam mit dem Baubürgermeister, dem Gebäudemanagement, dem Amt für Jugend, Familie und Schule und dem Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt bewertet.
Nach der Auswertung der Auftragskriterien gemäß § 58 VgV i.V.m §127 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) ergibt sich die im Sachvortrag zu erläuternde Rangfolge.
Das Büro ARP Architektenpartnerschaft Stuttgart, Rotebühlstraße 169/1, 70197 Stuttgart geht demnach als das geeignetste Büro zur Planung und Umsetzung des Projektes aus dem VgV-Verfahren heraus.
Förderprogramm
Aus dem "Kinderbetreuungsfinanzierungsprogramm 2017-2020" wird ein Zuschuss beantragt. Je Gruppe ist ein Zuschuss in Höhe von 120.000,- EUR möglich.
Weiteres Vorgehen
Nach der Genehmigung der Beauftragung des Architekturbüros wird unverzüglich mit der Planung begonnen. Die Beauftragung durch die Verwaltung erfolgt immer stufenweise. Erst nach Abschluss der Leistungsphasen 1 bis 4 wird die weitere Beauftragung der Leistungsphasen 5 bis 9 vorgenommen.
Die erforderlichen weiteren Planungsleistungen (Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung, Außenanlagen, Bauphysik, Brandschutz, Sigeko usw.) werden dem Gremium zur Zustimmung/Genehmigung vorgelegt. Wir gehen aktuell davon aus, dass die Honorarsummen für die Fachingenieur- und Beratungsleistungen im Unterschwellenbereich liegen und im Rahmen einer freihändigen Vergabe geeignete und qualifizierte Büros gefunden werden.
Die Verwaltung geht davon aus, dass dem Gemeinderat im Winter 2018/2019 die Vorentwurfsplanung und die Kostenschätzung mit der Genehmigung der Gesamtmaßnahme für den Neubau der Kita West vorgelegt werden kann.
Die Baugenehmigungsplanung soll nach der Genehmigung der Gesamtmaßnahme zeitnah eingereicht werden, so dass mit der Erteilung der Baugenehmigung im
2. Quartal 2019 gerechnet werden kann.
Alternativen zum Beschlussvorschlag
Keine, da das VgV-Verfahren ein rechtlich verbindlich vorgegebenes und mithin anzuwendendes Verfahren ist.
Finanz. Auswirkung
Die Haushaltsplanung beruht auf einer groben Kostenannahme und noch nicht auf einer konkreten Kostenschätzung. Die konkreten Projektkosten und finanziellen Auswirkungen werden auf Grundlage des Vorentwurfs vorgelegt.
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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Kindergarten West 7 3650 060 7001 |
2018 |
200.000,- € |
50.000,- € |
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2019 |
600.000,- € |
850.000,-€ |
Der geänderte Finanzbedarf wird im Rahmen der Haushaltsplanung 2019 berücksichtigt. |
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2020 |
1.600.000,- € |
2.000.000,- € |
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2021 |
1.600.000,- € |
1.100.000,- € |
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Förderung 7 3650 * neuer Investitionsauftrag |
2020 |
-648.000,- € |
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Verteilung auf 2 Jahre : 90% im 1. Jahr, 10% im 2. Jahr. Die Förderung ist noch nicht berücksichtigt, wird bei der Haushaltsplanung 2019 entsprechend veranschlagt. Die Programmaufnahme wird beantragt, sobald die Planungsgrundlagen vorliegen. |
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2021 |
-72.000,- € |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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256,9 kB
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