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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2018/121

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Dem Investitionskostenzuschuss in Höhe von ca. 50.550 EUR an den Verein Lebenshilfe Leonberg e. V. wird zugestimmt.

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Sachverhalt

 

Zusammenfassung des Sachverhalts

Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 75 % der Investitionskosten für die Anschaffung von Ausrüstungsgütern gem. Antrag vom 14.05.2018 mit einem Gesamtumfang von 67.400 EUR. Dies entspricht einer Zuschusshöhe von ca. 50.550 EUR.

Ziele der Maßnahme

Ausstattung der neuen Räume des Vereins Lebenshilfe Leonberg e. V.

Sachverhalt/Sachstand

Der  Verein Lebenshilfe Leonberg e. V. deckt den Bedarf an familienunterstützenden Hilfen für Menschen mit Behinderung durch eine Vielzahl von Angeboten im Bereich der offenen Hilfen ab.

 

An der Karl-Georg-Haldenwang-Schule sichert der Verein das Ganztagesangebot mit der an drei Wochentagen durchgeführten Schülerbetreuung. In den Schulferien wird eine regelmäßige Ferienbetreuung angeboten.

 

Auf Grundlage des neuen Bundesteilhabegesetzes ist beim Verein seit 01.05.2018 auch die Stelle der unabhängigen Teilhabeberatung angesiedelt. Diese sichert ein von Leistungs- und Angebotsträgern unabhängiges Beratungsangebot für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige.

 

Der Verein Lebenshilfe Leonberg e. V. bezieht zum Januar 2019 neue Räume am Standort Ulmer Str. 37 in Leonberg. Mit Schreiben vom 14.05.2018 beantragt der Verein einen Zuschuss zur Anschaffung von Ausrüstungsgütern für die neuen Räumlichkeiten in einem Gesamtumfang von 67.400 EUR.

 

In Analogie zur Investitionsförderung bei Trägern der freien Jugendhilfe (Kindertageseinrichtungen und Jugendarbeit) schlägt die Verwaltung vor, die aufgezeigten Aufwendungen nach Abzug anderer öffentlicher Zuwendungen mit einem Zuschuss in Höhe von 75 % zu unterstützen. Der Zuschuss beträgt ca. 50.550 EUR.

 

Die Deckung der außerplanmäßig erforderlichen Mittel erfolgt aus dem Investitionsauftrag 711330186220 westlich Albert-Schweitzer-Straße Grunderwerb (Teilhaushalt 1, Innere Verwaltung, Teilbudget Kämmereiamt).

Weiteres Vorgehen

Nach der Beschlussfassung durch den Sozial- und Kultusausschuss wird der Zuschuss nach Vorlage der Kaufbelege angewiesen.

Alternativen zum Beschlussvorschlag

Keine Bezuschussung bzw. Bezuschussung in anderer Höhe.

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Finanz. Auswirkung

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

Neuer Investitionsauftrag im Teilhaushalt 5 Soziales, Produktgruppe 3140 Soziale Einrichtungen

2018

0

50.550 EUR

Die Deckung der erforderlichen Mittel erfolgt aus dem Teilbudget des Kämmereiamts, Invest.- auftrag 711330186220, Ansatz für Grundwerwerb westlich Albert-Schweitzer-Straße

 

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