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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2018/090
Grunddaten
- Betreff:
-
Erneuerung des Spielplatzes Tiroler Straße, Vergabe der Planungsleistungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Abteilung Stadtentwicklung, Umweltplanung und Geoinformation
- Beteiligtes Amt:
- Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sozial- und Kultusausschuss
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Entscheidung
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11.07.2018
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Sachverhalt
Zusammenfassung des Sachverhalts
Mit der Fortschreibung der Rahmenkonzeption "Spielflächen in Leonberg" 2018-2020 hat der Gemeinderat in der BV 2017/157 ein Konzept zur Spielplatzerneuerung für die nächsten Jahre beschlossen. In diesem Konzept ist die Erneuerung des Spielplatzes Tiroler Straße im Jahr 2018 vorgesehen. Hierfür sind entsprechende Fachplanungsleistungen gem. HOAI, Teil 2, Abschnitt 2 (Freianlagen) erforderlich und zu beauftragen.
Da hierbei aktuelle Schwellenwert (221.000,00 €/netto) zur Anwendung der Bestimmungen der Vergabeverordnung -VgV- i.V.m. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- für öffentliche Auftraggeber nicht erreicht oder gar überschritten wird (§ 1 Abs.1 VgV), bedarf es keines VgV-Verfahrens (§ 74 ff. VgV).
Die Landschaftsarchitektenleistungen „Freianlagen“ können vielmehr im sog. Unterschwellenvergabebereich im Rahmen einer freihändigen Vergabe an ein geeignetes, qualifiziertes Architekturbüro vergeben werden.
Da für die Planungsbeauftragungen jedoch die Zuständigkeitsgrenzen der Verwaltung entsprechend der geltenden Hauptsatzung der Stadt Leonberg (§ 12 Abs. 2 Nr. 2.2.2) überschritten sind, sind diese zur Genehmigung vorzulegen.
Ziele der Maßnahme
Erneuerung des Spielplatzes Tiroler Straße.
Im Haushalt 2018 sind für diesen Spielplatz 120.000,- Euro enthalten. Aus diesen Mitteln werden Planungsleistungen, Garten- und Landschaftsbauarbeiten, Geräte und Mehrwertsteuer finanziert.
Weiteres Vorgehen
Das Planungsbüro STP wird die Spielplatzplanung gem. HOAI, Teil 2, Absatz 2 unter Berücksichtigung der Kinder- und Jugendbeteiligung bis hin zur Fertigstellung und Abnahme durchführen.
Alternativen zum Beschlussvorschlag
keine
