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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2017/103
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundschule Gebersheim - Sanierung Altbau, Vergabe von Bauleistungen - Gewerke: - Dachdeckerarbeiten / - Putz- und Stuckarbeiten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Gebäudemanagement
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortschaftsrat Gebersheim
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Vorberatung
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22.03.2017
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Erledigt
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Sozial- und Kultusausschuss
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Entscheidung
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29.03.2017
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Beschlussvorschlag
- Die Vergabe des Gewerks Dachdeckerarbeiten an die Firma Casagranda GmbH, Rotweg 12, 71297 Mönsheim, auf der Grundlage ihres Angebots mit einer Angebotssumme in Höhe von 65.150,77 EURO inkl. 19% Mehrwertsteuer, wird genehmigt.
- Die Vergabe des Gewerks Putz- und Stuckarbeiten an die Firma Oberger GmbH, Höfinger Straße 1, 70499 Stuttgart-Weilimdorf, auf der Grundlage ihres Angebots mit einer Angebotssumme in Höhe von 60.266,84 EURO inkl. 19% Mehrwertsteuer, wird genehmigt.
Sachverhalt
Zusammenfassung des Sachverhalts
Mit der DS 2016 S7 ö wurde die Gesamtmaßnahme zur Sanierung des Altbaus der Grundschule Gebersheim genehmigt. Nachdem der erste Bauabschnitt mit der Elektrosanierung 2016 durchgeführt wurde, startet jetzt im Jahr 2017 der zweite Bauabschnitt. In diesem Zusammenhang wurden die Gewerke Dachdeckerarbeiten und Putz- und Stuckarbeiten beschränkt ausgeschrieben.
Ziele der Maßnahme
Durch die Vergabe der Gewerke kann die Zuschlagsfrist am 07.04.2017 eingehalten werden und mit den Arbeiten in den Pfingstferien begonnen werden.
Sachverhalt/Sachstand
Gewerk: Dachdeckerarbeiten
Im Rahmen der durchgeführten Beschränkten Ausschreibung für das Gewerk Dachdeckerarbeiten wurden 9 Firmen (Bewerbern) die Ausschreibungsunterlagen zugesandt. Zum Eröffnungstermin am 02.03.2017 um 11:00 Uhr lagen 4 Angebote (Bieter) vor.
Durch das Büro Nixdorf Consult GmbH, das Gebäudemanagement sowie das Bauverwaltungs- und Bauordungsamt wurde daraufhin die Prüfung und Wertung (§16 VOB/A) vorgenommen.
Wertungsstufe I (Formale Prüfung - Ausschlüsse von Angeboten):
Es musste ein Angebot (Haupt- bzw. Nebenangebote) nach § 16 Abs. 1 VOB/A, von der Angebotswertung vorweg ausgeschlossen werden. Das Angebot ging verspätet ein;
ein Ausnahmetatbestand i.S. §14 Abs.6 VOB/A lag nicht vor.
Wertungsstufe II (Eignung der Bieter – Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit):
Nach § 16 Abs. 2 VOB/A ist keines der 4 rechtzeitig eingegangenen Angebote im Rahmen der Eignungsprüfung von der weiteren Wertung auszuschließen.
Wertungsstufe III (Prüfung der Angebotspreise und fachtechnische Prüfung):
Nach § 16 Abs. 3 bis 5 VOB/A ist keines der 4 rechtzeitig eingegangen Angebote im Rahmen der rechnerischen, technischen und wirtschaftlichen Prüfung von der weiteren Wertung auszuschließen.
Wertungsstufe IV (Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots):
In der engeren Wahl verbleiben somit nach § 16 Abs. 6 Nr. 3 VOB/A alle 4 rechtzeitig eingegangenen Angebote.
Nach den Wertungsstufen I bis IV ergibt sich die im mündlichen Sachvortrag näher zu erläuternde Bieterrangfolge. Eventuelle Rechenfehler, Abgebote, Sondervorschläge, und Nachlässe wurden hierbei im jeweiligen Angebotsendpreis berücksichtigt.
Nebenangebote wurden nicht abgegeben.
Nach § 16 Abs. 6 Nr. 3 VOB/A stellt das Angebot der Firma Casagranda GmbH, Rotweg 12, 71297 Mönsheim, unter Berücksichtigung aller technischen, wirtschaftlichen, gestalterischen und funktionsbedingten Gesichtspunkten das wirtschaftlichste und annehmbarste dar.
Es wird vorgeschlagen, auf das -im Sinne der VOB/A- wirtschaftlichste Angebot der Firma Casagranda GmbH den Zuschlag zu erteilen.
Die Angebotssumme der Firma Casagranda GmbH unterschreitet den Rahmen der Kostenberechnung.
KostengruppeKostenber.Vergabesumme+Mehr/-Minderk.
Dachdecker-
arbeiten100.000,0065.150,77- 34.849,23
Gewerk: Putz- und Stuckarbeiten
Im Rahmen der durchgeführten Beschränkten Ausschreibung für das Gewerk Putz- und Stuckarbeiten wurden 10 Firmen (Bewerbern) die Ausschreibungsunterlagen zugesandt. Zum Eröffnungstermin am 02.03.2017 um 12:00 Uhr lagen 4 Angebote (Bieter) vor.
Durch das Büro Nixdorf Consult GmbH, das Gebäudemanagement sowie das Bauverwaltungs- und Bauordungsamt wurde daraufhin die Prüfung und Wertung (§16 VOB/A) vorgenommen.
Wertungsstufe I (Formale Prüfung - Ausschlüsse von Angeboten):
Es mussten keine Angebote (Haupt- bzw. Nebenangebote) nach § 16 Abs. 1 VOB/A, nach den Bewerbungsbedingungen oder aus sonstigen Gründen von der Angebotswertung vorweg ausgeschlossen werden.
Wertungsstufe II (Eignung der Bieter – Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit):
Nach § 16 Abs. 2 VOB/A ist keines der 4 Angebote im Rahmen der Eignungsprüfung von der weiteren Wertung auszuschließen.
Wertungsstufe III (Prüfung der Angebotspreise und fachtechnische Prüfung):
Nach § 16 Abs. 3 bis 5 VOB/A ist keines der 4 Angebote im Rahmen der rechnerischen, technischen und wirtschaftlichen Prüfung von der weiteren Wertung auszuschließen.
Wertungsstufe IV (Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots):
In der engeren Wahl verbleiben somit nach § 16 Abs. 6 Nr. 3 VOB/A alle 4 Angebote.
Nach den Wertungsstufen I bis IV ergibt sich die im mündlichen Sachvortrag näher zu erläuternde Bieterrangfolge. Eventuelle Rechenfehler, Abgebote, Sondervorschläge, und Nachlässe wurden hierbei im jeweiligen Angebotsendpreis berücksichtigt.
Nebenangebote wurden nicht abgegeben.
Nach § 16 Abs. 6 Nr. 3 VOB/A stellt das Angebot der Firma Oberger GmbH, Höfinger Straße 1, 70499 Stuttgart-Weilimdorf, unter Berücksichtigung aller technischen, wirtschaftlichen, gestalterischen und funktionsbedingten Gesichtspunkten das wirtschaftlichste und annehmbarste dar.
Es wird vorgeschlagen, auf das -im Sinne der VOB/A- wirtschaftlichste Angebot der Firma Oberger GmbH den Zuschlag zu erteilen.
Die Angebotssumme der Firma Oberger GmbH überschreitet den Rahmen der Kostenberechnung.
KostengruppeKostenber.Vergabesumme+Mehr/-Minderk.
Putz- und
Stuckarbeiten56.000,0060.266,84+ 4.266,84
Weiteres Vorgehen
Durch die Vergabe der beiden Gewerke können alle nötigen Vorbereitungen getroffen und die Materialien bestellt werden, sodass die Baumaßnahmen pünktlich zu den Pfingstferien beginnen.
Alternativen zum Beschlussvorschlag
keine
