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Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme - 2017/088

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Vergabe des Gewerks Fenster– und Sonnenschutzarbeiten an die Firma Fink Duo GmbH, Schulstraße 28, 89191 Nellingen, auf der Grundlage ihres Angebots mit einer Angebotssumme in Höhe von 69.663,79 EURO inkl. 19% Mehrwertsteuer, wird genehmigt.

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Sachverhalt

 

Zusammenfassung des Sachverhalts

Mit der DS 2016 S7 ö wurde die Gesamtmaßnahme zur Sanierung des Altbaus der Grundschule Gebersheim genehmigt. Nachdem der erste Bauabschnitt mit der Elektrosanierung 2016 durchgeführt wurde, startet jetzt im Jahr 2017 der zweite Bauabschnitt. In diesem Zusammenhang wurde das Gewerk Fenster- und Sonnenschutzarbeiten öffentlich ausgeschrieben.

 

Ziele der Maßnahme

Durch die Vergabe des Gewerks kann mit den Arbeiten in den Pfingstferien begonnen werden.

 

Sachverhalt/Sachstand

Im Rahmen der durchgeführten Öffentlichen Ausschreibung wurden von 14 Firmen (Bewerbern) die Ausschreibungsunterlagen angefordert bzw. abgeholt. Zum Eröffnungstermin am 02.02.2017 um 10:00 Uhr lagen 7 Angebote (Bieter) vor.

Durch das Büro Nixdorf Consult GmbH, das Gebäudemanagement sowie das Bauverwaltungs- und Bauordungsamt wurde daraufhin die Prüfung und Wertung (§16 VOB/A) vorgenommen.

 

                                                                                                                                                      Wertungsstufe I (Formale Prüfung - Ausschlüsse von Angeboten):

Es mussten keine Angebote (Haupt- bzw. Nebenangebote) nach § 16 Abs. 1 VOB/A, nach den Bewerbungsbedingungen oder aus sonstigen Gründen von der Angebotswertung vorweg ausgeschlossen werden.

 

 

                                                                                                                                                      Wertungsstufe II (Eignung der Bieter – Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit):

 

Nach § 16 Abs. 2 VOB/A ist keines der 7 Angebote im Rahmen der Eignungsprüfung von der weiteren Wertung auszuschließen.

 

 

                                                                                                                                                      Wertungsstufe III (Prüfung der Angebotspreise und fachtechnische Prüfung):

 

Nach § 16 Abs. 3 bis 5 VOB/A ist keines der 7 Angebote im Rahmen der rechnerischen, technischen und wirtschaftlichen Prüfung von der weiteren Wertung auszuschließen.

 

 

                                                                                                                                                      Wertungsstufe IV (Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots):

 

In der engeren Wahl verbleiben somit nach § 16 Abs. 6 Nr. 3 VOB/A alle 7 Angebote.

 

              Nach den Wertungsstufen I bis IV ergibt sich die im mündlichen Sachvortrag näher erläuterte Bieterrangfolge. Eventuelle Rechenfehler, Abgebote, Sondervorschläge, und Nachlässe wurden hierbei im jeweiligen Angebotsendpreis berücksichtigt.

Nebenangebote wurden nicht abgegeben.

 

Nach § 16 Abs. 6 Nr. 3 VOB/A stellt das Angebot der Firma Fink Duo GmbH, Schulstraße 28, 89191 Nellingen, unter Berücksichtigung aller technischen, wirtschaftlichen, gestalterischen und funktionsbedingten Gesichtspunkten das wirtschaftlichste und annehmbarste dar.

 

Es wird vorgeschlagen, auf das -im Sinne der VOB/A- wirtschaftlichste Angebot der Firma Fink Duo GmbH den Zuschlag zu erteilen.

Die Angebotssumme der der Firma Fink Duo GmbH unterschreitet den Rahmen der Kostenberechnung.

KostengruppeKostenber.Vergabesumme+Mehr/-Minderk.

 

Fenster- und

Sonnenschutzarbeiten90.000,0069.663,79-20.336,21

 

 

Weiteres Vorgehen

Durch die Vergabe kann mit der Produktion der Elemente begonnen werden, damit die

Baumaßnahme pünktlich zu den Pfingstferien beginnen kann.

 

Alternativen zum Beschlussvorschlag

keine

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Finanz. Auswirkung

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

721100137101

Sanierung Altbau

2017

669.423

70.000

 

 

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