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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2018/089
Grunddaten
- Betreff:
-
Lärmaktionsplan Stufe 2, Leonberg: kommunales Lärmschutzfensterprogramm
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Abteilung Stadtentwicklung, Umweltplanung und Geoinformation
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortschaftsrat Warmbronn
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Vorberatung
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02.07.2018
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Erledigt
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Ortschaftsrat Gebersheim
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Vorberatung
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04.07.2018
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Erledigt
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Ortschaftsrat Höfingen
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Vorberatung
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04.07.2018
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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12.07.2018
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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24.07.2018
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Sachverhalt
Zusammenfassung des Sachverhalts, Ziele der Maßnahme
Der Gemeinderat der Stadt Leonberg hat am 20.03.2018 den Lärmaktionsplan der Stufe 2 beschlossen. Darin sind geplante Maßnahmen gegen die am stärksten vom Bahnlärm und vom Straßenlärm Betroffenen enthalten:
Bahnlärm: Zur Minderung des Bahnlärms sieht die Stadt Leonberg die Bahn in der Pflicht. Die Bahn hat in 2017 ein Bahnlärm-Sanierungsverfahren eingeleitet. Es ist darin geplant bis ca. ca. 2021 durch die Bahn vier Lärmschutzwände zu bauen und ein Lärmschutzfensterprogramm gegen Bahnlärm durchzuführen. Hierzu fand seitens der DB am 23.04.2018 eine Bürgerinformationsveranstaltung statt.
Verkehrslärm: Zur Minderung des Straßenverkehrslärms sind im Lärmaktionsplan Stufe 2 verschiedene Maßnahmen vorgesehen (Lärmschutzfensterprogramm, Tempo 30, Verwendung von lärmarmem Asphalt, Umgestaltung des Straßenraums u.a.).
Die Maßnahmen dieses Lärmschutzfensterprogramm setzt die im Lärmaktionsplan gesetzten Ziele um und soll dem Schutz der am stärksten vom Verkehrslärm Belasteten dienen.
Sachverhalt/Sachstand
Gemäß der beschlossenen Maßnahmen des Lärmaktionsplans Stufe 2 soll ein kommunales Lärmschutzfensterprogramm angeboten werden für alle vom Verkehrslärm über 55 dB(A) / 65 dB(A) Belasteten.
Lärmschutzfenster von Wohnräumen werden bei Gebäuden oder Fenstern bezuschusst, die vor dem 01.01.1990 errichtet bzw. eingebaut wurden. Es sind nicht sämtliche Räume der im Lärmaktionsplan farbig dargestellten Gebäude zuschussfähig, sondern nur die Wohnräume der im Fachgutachten von SoundPlan (Juni 2018) einzeln dargestellten Stockwerke bzw. Fassaden dieser Gebäude. Fensterunabhängige Lüftungen werden bei Schlaf- und Kinderzimmern bezuschusst.
Die Belastung durch Verkehrslärm wird je nach Stärke der Lärmklasse 1 (stärkste) bis 4 (weniger stark) zugeordnet.
Bei Lärmklasse 1, 2 und 3 wird der Austausch der alten Fenster und der Einbau von schalldämmenden Fenstern mit 75 % der Kosten bezuschusst, jedoch bis maximal 350 €/qm Fensterfläche. Die Schalldämmung von Rollladenkästen wird mit 75 % der Kosten bezuschusst, jedoch bis maximal 350 €/Stck.
Der Einbau einer schallgedämmten Lüftung wird mit 75% der Kosten, höchstens mit 400 € je Raum, in dem diese Lüftung eingebaut wird bezuschusst.
Bei Lärmklasse 4 wird der Austausch der alten Fenster und der Einbau von schalldämmenden Fenstern und die Schalldämmung von Rollladenkästen mit 50 % der Kosten bezuschusst, jedoch bis maximal 230 €/qm Fensterfläche.
Die Schalldämmung von Rollladenkästen wird mit 50 % der Kosten bezuschusst, jedoch bis maximal 230 €/Stck.
Der Einbau einer schallgedämmten Lüftung in Schlafräume wird mit 50% der Kosten, höchstens mit 260 € je Raum, in dem diese Lüftung eingebaut wird bezuschusst.
Zuwendungsfähig sind die notwendigen Aufwendungen für den Einbau von Schallschutzfenstern, die mindestens der Schallschutzklasse III (oder besser) der VDI-Richtlinie Nr. 2719 entsprechen in Wohnräumen.
Die Schalldämmung von Rollladenkästen in Wohnräumen muss mindestens eine Schalldämmung von R`W >40 dB gewährleisten.
Beim Einbau einer Schalldämmlüftung müssen folgende Werte erreicht werden: mind. Schalldämmmaß RW1,9 >42 dB, Eigengeräusch bei max. Luftleistung max. 30 dB(A).
Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sollen in den Jahren 2018 und bis zum Jahresende 2019 vorrangig die Anträge der am stärksten belasteten Lärmklassen 4 und 3 bearbeitet. In Abhängigkeit von der Inanspruchnahme des Programms und den verfügbaren Haushaltsmitteln werden spätestens ab 2020 auch die Lärmklassen 2 und 1 bedient.
Der Finanzbedarf kann zunächst nur abgeschätzt werden, je nach Inanspruchnahme des Programms können schon früher die Gebäude der Lärmklasse 2 und 1 berücksichtigt werden.
Eine rückwirkende Förderung von Schalldämmmaßnahmen ist nicht möglich.
Weiteres Vorgehen
Information der Öffentlichkeit über Amtsblatt, Pressearbeit, durch Veröffentlichung auf der städtischen Homepage und einen Info-Flyer. Abwicklung des Programms.
In 2018 stehen zunächst 100.000,- Euro zur Verfügung, es wird mit einem weiteren Mittelbedarf von ca. 200.000,- Euro gerechnet der in die mittelfristige Finanzplanung einzustellen ist.
Alternativen zum Beschlussvorschlag
Andere Zuschussanteile oder Höchstbeträge, andere Mindestanforderungen an die Dämmeigenschaften, andere Priorisierung bei der Bearbeitung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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38,4 kB
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