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Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme - 2018/069-002
Grunddaten
- Betreff:
-
Geplante Verordnung des Regierungspräsidiums Stuttgart zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) - Anhörung / Stellungnahme der Stadt Leonberg
Beschlussfassung aus dem Planungsausschuss vom 14.06.2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme
- Federführend:
- Geschäftsstelle Gemeinderat
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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19.06.2018
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Beschlussvorschlag
- Vom Verordnungsentwurf des Regierungspräsidiums Stuttgart zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) auf der Gemarkung der Stadt Leonberg wird Kenntnis genommen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, anhand der in der Sitzungsvorlage dargelegten Änderungsvorschläge im Rahmen des Beteiligungsverfahrens bis spätestens 09. Juli 2018 gegenüber dem Regierungspräsidium Stuttgart eine entsprechende Stellungnahme abzugeben.
- Der Ortschaftsrat weist darauf hin, dass tatsächlich die Tuffsteinkalkbank in Höfingen bis auf die gegenüberliegende Gleisseite bis zur Felsengartenstraße weiterginge. Er bittet um Überprüfung und ggf. Berichtigung der Pläne.
- Die Stadt Leonberg macht deutlich, sollte in Folge Starkregens oder sonstige Vorkommnisse / Hochwasser z. B. die Mahdentalsiedlung überschwemmt werden, so muss es möglich sein, einen ausreichenden Hochwasserschutz auch in diesem, dann geschützten FFH-Gebiet, vorzusehen, zu planen oder gegebenenfalls zu realisieren.
- Die parzellenweise Ausweisung der Streuobstwiesen und die Ausklammerung der Ackerflächen im Gebiet Warmbronn Nord als FFH-Gebiete sind vorzusehen.
