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Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme - 2018/082-001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.Der Beauftragung des Architekturbüros ARP Architektenpartnerschaft Stuttgart, Rotebühlstraße 169/1, 70197 Stuttgart, auf der Basis der HOAI, für die erforderlichen Planungsleistungen („Gebäude“) für das Projekt wird zugestimmt.

2. Die Planung inkl. Kostenschätzung für das Projekt wird im Dezember 2018 zur Genehmigung der Gesamtmaßnahme vorgelegt.

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Sachverhalt

 

Zusammenfassung des Sachverhalts

 

In der Sitzung des Sozial- und Kultusausschusses am 13.06.2018 wurde die obige Beschlussempfehlung für den Gemeinderat beschlossen.

 

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