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Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme - 2017/105

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Inhalte des Regionalverkehrsplans der Region Stuttgart (Entwurfsstand: 21.12.2016) werden zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die Stellungnahme der Stadt Leonberg im Planverfahren erfolgt auf Grundlage des dargelegten Sachverhalts (vgl. Ziff. 3.6).
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Sachverhalt

  1. Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Regionalversammlung hat am 30.03.2011 die Einleitung eines Planverfahrens zur Fort­schreibung des Regionalverkehrsplans beschlossen. Der fortgeschriebene Regionalver­kehrsplan 2017 ist auf den Prognosehorizont 2025 ausgerichtet und soll den RVP aus dem Jahre 2001 ablösen. Derzeit findet die Beteiligung der Öffentlichkeit (23.01. bis 24.04.2017), am 14.03. fand hierzu eine Informationsveranstaltung, statt. Die Stadt Leonberg ist aufgerufen, eine Stellungnahme zu diesem Planentwurf abzugeben.

 

Ziel des Regionalverkehrsplans als fachlicher Teilplan des Regionalplans ist die Erarbeitung eines Handlungskonzeptes mit entsprechender Priorisierung für alle regional bedeutsamen Verkehrsarten, insbesondere auch des ÖPNV, Schienen- und Straßenverkehrs. Die Maß­nahmenbewertungen des Regionalverkehrsplans sind somit bei einer Fortschreibung des Regionalplans als fundierte Begründung für die verkehrsbezogenen Festlegungen und Aus­sagen nutzbar.

 

Im verkehrlichen Einzugsbereich der Stadt Leonberg sind u.a. folgende Maßnahmen benannt:

-          Nr. 202: Streckenbeeinflußungsanlage AD Leonberg- AS Wendlingen (weitgehend in Betrieb)

-          Nr. 214: Verflechtungsstreifen AK Stuttgart- AS Leonberg-Ost (derzeit im Bau)

-          Nr. 284: Ausbau AD Leonberg- AK Stuttgart

-          Nr. 203: Streckenbeeinflußungsanlage Engelbergtunnel- AS Mundelsheim (bereits in Betrieb)

-          Nr. 334: Neubau AS Ditzingen

-          Nr. 315: Altstadttunnel Leonberg

-          Nr. 234: Lückenschluss B 295/ B 464

-          Nr. 207: LKW- Durchfahrtsverbot Leonberg- Ditzingen (bereits in Betrieb)

 

Der Entwurf des RVP umfasst einen Erläuterungs- sowie einen Anlagenbericht (630 Seiten) zuzügl. strategischer Umweltprüfung SUP.

  1. Ziele der Maßnahme

Beteiligung der Stadt Leonberg an der Aufstellung des Regionalverkehrsplans im Rahmen des Landesplanungsgesetzes (LplG) bis spätestens 24.04.2017.

  1. Sachverhalt/Sachstand

3.1 Vorbemerkungen

Die große Nutzungsdichte in der Region Stuttgart führt zu einer sehr hohen Mobilitäts und Transportnachfrage mit intensiven Verkehrsverflechtungen innerhalb der Region sowie star­ken Austauschbeziehungen mit den Nachbarregionen und anderen Wirtschaftszentren. Da sich die Verkehrsnetze und angebote langsamer als die verkehrsverursachenden Strukturen entwickeln, sind bereichsweise sehr hohe Verkehrsbelastungen und, vornehmlich während der Hauptverkehrszeiten, teilweise auch Überlastungen der Verkehrssysteme festzustellen. Damit verbunden sind Defizite in der Zuverlässigkeit von Verkehrsverbindungen und Plan­barkeit von Fahrten.

 

Im Wettbewerb der Standorte ist es Aufgabe einer zukunftsorientierten Raumplanung, die Mobilitäts und Transportbedürfnisse sowie die Erreichbarkeit funktionaler Schwerpunkte künftig für alle gesellschaftlichen Gruppen bei vertretbaren Kosten besser zu gewährleisten und dabei die negativen Folgen des Verkehrs so weit als möglich zu ver­ringern. Hierzu stellt der Regionalverkehrsplan (RVP) ein zielorientiertes Handlungskonzept für die Verkehrsent­wicklung in der Region Stuttgart auf, das mehr sein will als die Summe lokaler oder sektor­aler Forderungen.

 

Als vorrangige Zielsetzung soll dieses Konzept Maßnahmen zur Gewährleistung einer zu­kunftsfähigen Mobilität aufzeigen. Durch die Maßnahmen soll Mobilität von Personen und Gütern mit angemessenem Zeit und Kostenaufwand, sicher, zuverlässig, pünktlich und somit planbar, komfortabel sowie möglichst ressourcenschonend, emissionsarm, umwelt­freundlich und klimaverträglich bei freier Wahl des Verkehrsmittels ausgeübt werden können und für alle Bevölkerungsgruppen zugänglich sein.

 

Das Maßnahmenspektrum des Regionalverkehrsplans entspricht somit einem „Regionalen Pflichtenheft“, mit dem die Mobilitäts und Transportbedürfnisse der Region Stuttgart künftig besser und verträglicher realisiert werden können. Dieses „Pflichtenheft“ soll als Grundlagen­werk für vielfältige darauf aufbauende Planungsaufgaben und Umsetzungsschritte geeignet sein und den daraus resultierenden Anforderungen genügen. Der RVP stellt analog zum Landschaftsrahmenplan einen Fachplan zum Regionalplan dar, in dem die für den Regionalplan in Betracht kommenden verkehrlichen Maßnahmen vertieft untersucht und bewertet werden.

 

Um diese Zielsetzungen erfüllen zu können, wird der Anspruch an eine integrierte regionale

Verkehrsentwicklungsstrategie in verschiedener Hinsicht erreicht. Er berücksichtigt neben dem Regionalplan (für die Raumentwicklung mit den Belangen Siedlungs, Freiraumund Infrastruktur) und dem Landschaftsrahmenplan (für die Freiraumentwicklung) als dritte Säule der Raumordnung die für die Regionalverkehrsplanung

-          relevanten Wechselbeziehungen zwischen der Siedlungs, Freiraum und Verkehrs­infrastrukturentwicklung

-          behandelt alle Verkehrssysteme im Sinne eines verkehrssystem und aufgabenträger übergreifenden Konzeptes,

-          befasst sich mit Maßnahmen und Vorschlägen in sämtlichen Handlungsfeldern der Verkehrsplanung, wie z. B. Infrastrukturausbau, Angebotsverbesserungen im ÖV, bessere Vernetzung der Verkehrsmittel, innovative Konzepte zur Optimierung der Verkehrsabläufe, Verkehrs und Mobilitätsmanagement sowie organisatorische, preis und ordnungspolitische Maßnahmen etc., und

-          bezieht die Wirkungen der in den Nachbarregionen geplanten Maßnahmen im Straßen und Schienenverkehr in die Wirkungsabschätzungen und Maßnahmenbe­wertungen ein.

3.2Methodik und Verfahren

Der gesamte Planungsprozess gliedert sich in die Bereiche

-          Problemanalyse

-          Maßnahmenuntersuchung

-          Abwägung und Entscheidung.

 

Aufbauend auf eine regionsweite Haushaltsbefragung zum Mobilitätsverhalten 2009/ 2010 und einer informellen Beteiligung der Kommunen und Träger öffentlicher Belange (2011) wurde das Verkehrsgeschehen im Analysezeitraum 2010 bewertet. Diese Ergebnisse zum Mobilitäts- und Verkehrsgeschehen dienten als Ausgangspunkt für planerische Über­legungen zum Zielsystem des Regionalverkehrsplans (Planungshorizont 2025).

 

Die derzeit in Bearbeitung befindliche Phase der Maßnahmenuntersuchung umfasst die Ab­schätzung der Maßnahmenwirkungen und –bewertung auf Grundlage verschiedener Ver­kehrsentwickungsszenarien. Aus der Bewertung der Maßnahmen heraus entstand folgende Priorisierung:

-          Maßnahmen höchster Dringlichkeit (Ziel: Umsetzung innerhalb des Prognosezeit­raums 2025)

-          Maßnahmen hoher Dringlichkeit (Umsetzung so weit als möglich innerhalb des Prognosezeitraums)

-          Maßnahmen zur Trassenfreihaltung (vertiefende Untersuchungen zu einem späteren Zeitpunkt)

-          Wichtige lokale Projekte mit kleinräumig wertvollen Wirkungen (jedoch mit nach­rangiger Bedeutung für den regionalen Verkehr)

-          Maßnahmen, deren Weiterverfolgung nicht empfohlen werden können.

 

Nach der derzeit laufenden Beteiligung der Aufgabenträger, Behörden und der Öffentlichkeit soll dann die Maßnahmenpriorisierung (Abwägung und Entscheidung) abgeschlossen werden. Als Ergebnis steht ein politisch legitimiertes Handlungskonzept für Investitionen und Maßnahmen im Verkehrsbereich der Region Stuttgart bis zum Planungshorizont 2025, dessen Realisierung aus regionaler Sicht für erforderlich gehalten wird.

 

 

3.3Rechtlicher Rahmen

Der Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP, Stand 2016) stellt als wichtigstes Instrument der Verkehrsinfrastrukturplanung des Bundes die verkehrspolitischen Weichen für die kommenden 10 bis 15 Jahre. Er betrachtet dabei sowohl die Bestandsnetze als auch Aus- und Neubauprojekte auf Straße, Schiene und Wasserstraße.

Die im neuen Bundesverkehrswegeplan bewerteten Vorhaben wurden einer Nutzen-Kosten-Analyse unterzogen und zusätzlich umwelt- und naturschutzfachlich, raumordnerisch und städtebaulich beurteilt. Auf dieser Basis wurden sie in verschiedene Dringlichkeitskategorien eingruppiert.

 

Im aktuellen BVWP ist der Ausbau der A 8 zwischen AD Leonberg und AK Stuttgart auf 8 Fahrspuren (vgl. Maßnahme Nr. 284 im RVP) als vordringlicher Bedarf ausgewiesen, weitere Maßnahmen in der direkten Umgebung Leonbergs sind dort nicht verzeichnet.

 

Die Planungen und Regelungen des Bundes innerhalb des Bundesverkehrswegeplan (Stand: 2016, Laufzeit bis 2030) stellen eine wichtige Rahmenvorgabe für den Regionalver­kehrsplan dar, der jedoch keine Bindungswirkung auf Bundesebene entfaltet.

Auf Landesebene ist der Generalverkehrsplan aus dem Jahr 2010 maßgebend (Planungs­horizont: 2025). Er legt die verkehrspolitischen Grundlagen und Ziele dar. Der Generalver­kehrsplan berücksichtigt alle Verkehrsträger und Verkehrsarten. Er definiert dort Schwer­punkte, wo sich in den letzten Jahren die Rahmenbedingungen geändert haben oder neue Entwicklungen eingetreten sind.

 

3.4Zusammenfassung der Maßnahmenbetrachtung

 

Innerhalb des vorliegenden Entwurfs zum Regionalverkehrsplan wurden insgesamt ca. 280 Infrastrukturvorhaben bei Straße und Schiene sowie Angebotsverbesserungen im Schienen­verkehr geprüft. Bei 180 Maßnahmen handelt es sich um Aus- und Neubauprojekte im Straßenverkehr, davon sind ca. 130 Maßnahmen in unterschiedlichsten Maßnahmentypen noch nicht abschließend planerisch untersucht.

 

Folgende Straßenverkehrsmaßnahmen sind im Regionalverkehrsplan mit höchster Dring­lichkeit versehen (Auswahl):

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgende Straßenverkehrsmaßnahmen sind im Regionalverkehrsplan mit hoher Dringlichkeit besetzt (Auswahl):

 

 

 

Innerhalb des Bewertungssystems für Straßenbauprojekte wurden u.a. folgende Kriterien beleuchtet:

-          Verkehrliche Aspekte (Bündelungseffekte, Reise-/ Transportzeitgewinne, Entlas­tungswirkungen etc.)

-          Umwelttechnische Aspekte (Betroffenheiten nach Schutzgütern, Veränderung Schadstoffemissionen, Reduktionen Lärm etc.)

-          Raumordnerische Aspekte (Lagefaktoren, Erreichbarkeiten, Gebietskulissen Naturschutz)

-          Investitionskosten.

 

Bei der schienengebundenen Infrastruktur dienen mehrere Schienenverkehrsprojekte, insbe­sondere Stuttgart 21 und der Bau der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm- Augsburg, der qualitativen Verbesserung. Dadurch kann der ÖPNV seine Marktposition gegenüber dem MIV behaupten und seinen Anteil am Gesamtverkehr bis zum Prognosezeitraum leicht steigern. Innerhalb des Mittelbereichs Leonberg mit regionaler Ausstrahlung ist seit 2010 (Planungsbeginn RVP) die Inbetriebnahme S 60 sowie die Taktverdichtung und Ausdehnung im Nachtverkehr zu nennen. Weitere Schienenverkehrsmaßnahmen höchster oder hoher Dringlichkeit sind im Raum Leonberg nicht vorgesehen.

 

 

3.5Ausgewählte Einzelmaßnahmen im Leonberger Einzugsbereich (Auszüge RVP 2016)

 

Maßnahme Nr. 202: Streckenbeeinflussungsanlage AD Leonberg- AS Wendlingen

weitgehend in Betrieb

 

 

Maßnahme Nr. 214: Verflechtungsstreifen AK Stuttgart- AS Leonberg- Ost

derzeit im Bau

 

 

Maßnahme Nr. 284: Ausbau AD Leonberg- AK Stuttgart (A 4-169)

Der 8-streifige Ausbau der A 8 zwischen dem AD Leonberg und der AS Wendlingen zählt zum vordringlichen Bedarf des aktuellen BVWP. Der Abschnitt AK Stuttgart – AS Wend­lingen ist sogar als vordringlicher Bedarf mit Engpassbeseitigung ausgewiesen. Alle vier bei den Arbeiten zum RVP betrachteten Teilabschnitte zwischen Leonberg und Wendlingen weisen eine hohe bis sehr hohe verkehrliche Wirksamkeit und hohe Beiträge zur Verbesse­rung der Verkehrssicherheit auf. Durch die gesteigerte Bündelungswirkung auf der hoch­leistungsfähigen Achse A 8 kann zudem Lärm innerorts reduziert werden. Der Gesamtaus­bau ermöglicht deutliche Reisezeitgewinne. In den betreffenden Abschnitten dient die A 8 der Verbindung von Metropolregionen. Die Investitionskosten sind mit ca. 98 Mio Euro bezeichnet. Der Gesamtausbau zwischen dem AD Leonberg und der AS Wendlingen wird als Maßnahme der höchsten Dringlichkeit bewertet.

 

 

Maßnahme Nr. 203: Streckenbeeinflussungsmaßnahme Engelbergtunnel- AS Mundelsheim

bereits in Betrieb

 

 

Maßnahme Nr. 334: Neubau AS Ditzingen (A 4-189)

Mit dem Neubau einer Anschlußstelle Ditzingen- Süd (Investitionsvolumen ca. 20 Mio Euro) könnten sowohl die schon heute unzureichenden Verkehrsverhältnisse in der Siemensstraße in Ditzingen verbessert als auch eine attraktive Anbindung des dortigen Gewerbegebietes an die A 81 geschaffen werden. Diese Anschlußstelle ermöglicht umfangreiche Entlastungen auf verschiedene Ortsdurchfahrten. Im Falle einer ungünstigen Netzkonzeption und ohne gegensteuernde Maßnahmen muss aber auch mit deutlichen Mehrbelastungen an anderen Stellen gerechnet werden. Bereits im Zuge des VEP Leonberg 2010 durchgeführte Verkehrs­umlegungen haben gezeigt, dass verkehrliche Mehrbelastungen im Bereich Feuerbacher-/ Graben-/Strohgäustraße zu erwarten wären. Dies hat eine Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 grundsätzlich bestätigt.

 

Hinzu kommt Klärungsbedarf hinsichtlich des Abstands zur nächsten Anschlußstelle der A 81 (Stuttgart- Feuerbach), der mit rd. 1,4 km den bei Autobahnen üblichen Mindestabstand von 2 km unterschreiten würde, sodass eine Ausnahmegenehmigung benötigt wird.

Wegen des hohen Wirkungspotentials der neuen Anschlußstelle bei einer relativ geringen Betroffenheit von Schutzgütern ist eine Klärung der genannten Aspekte sowie die Entwick­lung einer auch den Anforderungen der Nachbargemeinden genügenden Variante mit hoher Dringlichkeit erforderlich.

 

 

Maßnahme Nr. 315: Altstadttunnel Leonberg (B 295)- (A 4-247)

Mit dem Altstadttunnel wurde für Leonberg eine innerstädtische Lösung untersucht. Diese Lösung kann, da mangels neuer Außerortsstrecken nur vergleichsweise wenig Fahrleistung aus der Stadt heraus verlagert werden kann, beim Kriterium Ent- / Mehrbelastung von Orts­durchfahrten rechnerisch nur geringere Wirkungen erzielen als Umfahrungen. Durch die Ver­legung des Verkehrs in den Tunnel wird jedoch die Fahrleistung an bebauten Stadtstraßen, insbesondere Feuerbacher- und Grabenstraße erheblich reduziert und die Belastung durch Feinstaub und Lärm verringert. Maßnahme 334 (Neubau AS Ditzingen) und Altstadttunnel stehen in einem engen verkehrlichen Kontext.

Angesichts der Verkehrsbelastung, der nur mittleren Betroffenheit von Schutzgütern sowie der geringen Flächeninanspruchnahme ist somit ein hoher Bedarf erkennbar.

 

 

Maßnahme Nr. 234: Lückenschluss B 295/ B 464 bei Renningen (A 4-249)

Die Maßnahme B 295/ B 464 Lückenschluss bei Renningen stellt den letzten noch fehlenden Bestandteil einer ansonsten durch den Ausbau der B 295 Leonberg - Renningen und den Neubau der B 464 Renningen - Sindelfingen in den letzten Jahren realisierten, durch­gängigen Verbindung der Mittelzentren Leonberg und Böblingen/ Sindelfingen dar. Derzeit besteht zwischen den beiden Projekten nur eine provisorische Verkehrsführung über zwei Kreisverkehre. Diese genügt angesichts der hohen Verkehrsbelastungen den Anforderungen an eine leistungsfähige und verkehrssichere Verknüpfung nicht.

Durchgangs- und Schleichverkehre in Renningen sind die Folge. Für den Lückenschluss wird gegenwärtig die Vorplanung mit einer Variantenuntersuchung durchgeführt. Diese ist die Grundlage für die Festlegung der Vorzugsvariante, für die ein RE-Entwurf aufgestellt und später ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt wird.

Leider sind die Vorplanungen zum „Lückenschluss“ noch nicht abgeschlossen, sodass eine zeitnahe Realisierung derzeit nicht erkennbar. Insoweit können sich vorhandene Schleich­verkehre verfestigen und zu einer Umverlagerung in das nachrangige Netz führen.

 

Die Realisierung einer angemessenen überregionalen Verbindung der Mittelzentren Leon­berg und Böblingen-Sindelfingen über die B 295 und B 464 zählte schon im letzten RVP zu den höchst dringlichen Maßnahmen. Diese Einstufung gilt angesichts der derzeit unzu­reichenden Verhältnisse weiterhin für den Lückenschluss als leistungsfähige und verkehrs­sichere Verknüpfung. Bei den weiteren Planungen sollte geprüft werden, wie die Eingriffe in den regionalen Grünzug östlich der B 295 / B 464 durch die Wahl einer geeigneten Knoten­punktgeometrie minimiert werden können. Es handelt sich um eine Maßnahme der höch­sten Dringlichkeit.

 

 

Maßnahme Nr. 207: LKW- Durchfahrtsverbot Leonberg- Ditzingen

bereits in Betrieb

 

 

3.6 Stellungnahme der Stadt

Der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur im Bereich der Bundesautobahnen wird seitens der Stadt Leonberg grundsätzlich begrüßt. Allerdings ist in diesem Zusammenhang sicherzu­stellen, dass die Belastungen an Lärm und Schadstoffen innerhalb der Stadt nicht weiter erhöht werden. Insoweit besteht ein Anspruch auf Durchführung entsprechender umwelt-bezogener Untersuchungen im Vorfeld entsprechender straßenbaulicher Planungen.

 

Da die verkehrlichen Wirkungen eines etwaigen BAB- Anschlusses „Ditzingen-Süd“ im Hin­blick auf das umgebende Verkehrsnetz bisher erst grob abgeschätzt sind, fordert die Stadt Leonberg entsprechende Verkehrsuntersuchungen (inkl. Schadstoffbetrachtungen). Soweit in Richtung der Teilorte oder der Kernstadt Mehrverkehre prognostiziert werden, ist seitens der Baulastträger und des Verbands Region Stuttgart darzulegen, wie dieser Verkehr auf das bestehende Verkehrsnetz umgelegt werden kann. In jedem Fall verbindet die Stadt eine mögliche Zustimmung zu einer Anschlußstelle „Ditzingen- Süd“ mit der Forderung einer vor­herigen Realisierung eines Altstadttunnels (vgl. Freihaltetrasse im FNP „Leonberg 2020“). Die Finanzierung ist durch den Straßenbaulastträger sicherzustellen.

 

  1. Alternativen zum Beschlussvorschlag

Auf eine Stellungnahme der Stadt zum RVP wird verzichtet bzw. es werden andere politische Inhalte in dieser Stellungnahme formuliert.

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Finanz. Auswirkung

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

Derzeit keine Auswirkungen

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Anlagen

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