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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2018/106

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Sperrvermerk im Produktbereich 5360 Telekommunikationseinrichtungen in Höhe von 120.000 EUR wird aufgehoben.
  2. Die Budgetverantwortung wird von der Stabstelle Wirtschaftsförderung auf das Dezernat B übertragen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Voraussetzungen für einen Beschluss zur Betrauung der LEO Energie GmbH & Co. KG zu prüfen (Betrauungsakt) und dies mit dem Mitgesellschafter abzustimmen.
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Sachverhalt

 

Zusammenfassung des Sachverhalts

Für die Stadt Leonberg konkretisiert sich beim Thema Breitbandausbau eine Strategie heraus, die mit den Maßnahmen auf Ebene des Landkreises und der Region kompatibel ist, gleichzeitig die Handlungsfähigkeit der erhält. Vor diesem Hintergrund können die aufgrund der damals unklaren Gemengelage gesperrten Haushaltsmittel aus Sicht der Verwaltung frei gegeben werden.

 

Ziele der Maßnahme

  • Aufhebung des Sperrvermerks und Änderung der Budgetverantwortung.
  • Umsetzung einer geeigneten Vorgehensweise zum Ausbau der Breitbandversorgung in Leonberg.

 

Sachverhalt/Sachstand

Zur mittel- und langfristigen Sicherstellung einer Breitbandversorgung in Leonberg benötigt die Stadt Leonberg einen flächendeckenden Masterplan.

 

Im Haushaltsplan 2018 sind für den Masterplan Breitbandausbau unter der Produktgruppe 5360 Telekommunikationseinrichtungen insgesamt 120.000 EUR veranschlagt.

 

Der gesamte Haushaltsansatz ist mit einem Sperrvermerk versehen, der vom Gemeinderat aufzuheben ist.

 

Die Budgetverantwortung liegt bisher bei der Stabstelle Wirtschaftsförderung. Sie soll auf das Dezernat B übertragen werden.

 

Seitens der Verwaltung wird in Abstimmung mit der Agendagruppe Glasfaser vorgeschlagen, einen gemarkungsweiten und flächendeckenden Masterplan zu erstellen, mit der Maßgabe jedes Grundstück mit Glasfaser anschließen zu können. Die Details werden in einer gesonderten Drucksache dargestellt.

 

 

Betrauungsbeschluss und Betrauungsakt

 

Grundsätzlich ist es möglich, dass die Stadt Leonberg die Aufgabe der Breitbandversorgung, was eine Aufgabe im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge darstellt, auf eine von der Stadt beherrschte Tochtergesellschaft zu delegieren. Hierzu ist ein sogenannter Betrauungsakt in Form eines Betrauungsbeschlusses des Gemeinderats erforderlich.

 

Aus Sicht der Verwaltung wäre die LEO Energie GmbH & Co. KG für diese Betrauung geeignet. Die LEO Energie wäre dann flächendeckend in der Gemarkung für das Thema zuständig. Fördermittel und Haushaltsmittel könnten weiter gereicht werden, ohne nach herrschender Meinung mit dem Beihilferecht in Konflikt zu geraten. Die Stadt wurde in der Abwicklung (z.B. Ausschreibungen) erheblich belastet. Antrags- und Zuschussberechtigt wäre nach wie vor ausschließlich die Stadt, hätte aber mit dem betrauten Unternehmen ein geeignetes Instrument zur Hand.

 

Die Kommunalaufsicht beim Regierungspräsidium hält auf konkrete Anfrage dies für ein geeignetes Vorgehen. Der Mitgesellschafter der LEO Energie, die Netze BW GmbH, und der  Aufsichtsrat der Gesellschaft stehen nach einer Vorberatung diesem Thema offen gegenüber.

 

Weiteres Vorgehen

Umsetzung des Gemeinderatsbeschlusses.

 

Alternativen zum Beschlussvorschlag

  1. Keine Mittelfreigabe

 

  1. Aufgabe Breitbandausbau verbleibt komplett bei der Stadtverwaltung

 

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Finanz. Auswirkung

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

Kostenstelle 53600000

Sachkonto   42710000

2018

120.000

120.000

Sperrvermerk über 120.000 EUR

 

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