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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2018/086

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Gremien nehmen vom Stand des barrierefreien Ausbaus von Bushaltestellen in Leonberg und den Teilorten Kenntnis.
  2. Der Gemeinderat beauftragt die Stadtwerke Leonberg mit dem barrierefreien Ausbau aller umbaufähigen Bushaltestellen in Leonberg hinsichtlich Hochbordsteinen und Blindenleitsystem gemäß Prioritätenliste.
  3. Der Gemeinderat beauftragt die Stadtwerke Leonberg ein Blindenleitsystem bei den Haltestellen nachzurüsten, die bereits mit Hochbordsteinen ausgebaut sind.
  4. Die Gemeinderat hebt den Sperrvermerk im Wirtschaftsplan 2018 der Stadtwerke Leonberg in Höhe von 150.000 € für den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen, auf.

 

 

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Sachverhalt

 

 

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das novellierte Personenbeförderungsgesetzt fordert in § 8 (3) „für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 01.01.2022 eine vollständige Barrierefreiheit“. Dieses Vorhaben wurde in den aktuellen Nahverkehrsplan des Landkreises Böblingen aufgenommen. Da der Um- und Ausbau von Haltestellen bis auf wenige Ausnahmen in die kommunale Baulast fällt, haben die Stadtwerke Leonberg, in Abstimmung mit dem Arbeitskreis Inklusion, eine Priorisierung von Bushaltestellen vorgenommen, die in den Jahren 2018 und 2019 zunächst einmal ausgebaut werden sollten.

Ziele der Maßnahme

Die Erleichterung der Nutzung des ÖPNV für Personen mit eingeschränkter Mobilität. 


 

Sachverhalt/Sachstand

Die Stadtwerke Leonberg haben eine Bestandsaufnahme und gleichzeitige Prüfung aller Haltestellen hinsichtlich eines barrierefreien Ausbaus vorgenommen. Hierbei wurden folgende Fakten festgestellt:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Da es in Leonberg einige Haltestellen gibt, die die Anforderungen an einen Hochbusbord erfüllen, jedoch kein Blindenleitsystem aufweisen, schlagen die Stadtwerke vor ein Blindenleitsystem an diesen Haltestellen nachzurüsten.

 

Insgesamt können in Leonberg noch 45 weitere Haltestellen mit vertretbarem Aufwand barrierefrei aus- bzw. umgebaut werden (siehe Anlage Nr. 1). Ein Vorschlag zur Priorisierung für die Jahre 2018 und 2019 wurde seitens der Stadtwerke in Abstimmung mit dem Arbeitskreis Inklusion vorgenommen.

 

Priorisierungsvorschlag

der Stadtwerke Leonberg und dem Arbeitskreis Inklusion

Priorität

2018/2019

Teilort

Haltestelle

Richtung

   Begründung

Phase 1

Leonberg

JKG

Beide Richtungen

   Stark frequentiert

Leonberg

ASG

Bahnhof

   Stark frequentiert

Phase 2

Leonberg

Samariterstift

Beide Richtungen

   Seniorenheim in der   

   Nähe

Leonberg

Schleiermacherstr

Bahnhof

   Seniorenheim in der   

   Nähe

Phase 3

Ramtel

Gerlinger Str.

Bahnhof + Friedhof

   Atrio in der Nähe

Phase 4

Eltingen

Geislinger Str. 51

Beide Richtungen

   Großes Wohngebiet

Phase 5

Gebersheim

Carl-Zeiss-Str.

Beide Richtungen

   Als einzige Haltestelle in

   Gebersheim umbaufähig

Phase 6

Höfingen

Lachentorstr.

Leonberg

   Stark frequentiert

Phase 7

Warmbronn

Ortsmitte

   Leonberg

   Stark frequentiert

 

 

Die Priorisierung der Stadtwerke entspricht den Vorgaben des Nahverkehrsplanes. Im Nahverkehrsplan werden folgende Haltestellen priorisiert:

 

-          Mindestens eine Haltestelle pro Teilort

-          Haltestellen an Einrichtungen, die von Personen mit eingeschränkter Mobilität genutzt werden (z. B. Behindertenwerkstätten, Seniorenheime)

-          Stark frequentierte Haltestellen mit über  1.000 Ein-, Aus- und Umsteigern pro Werktag (z. B. an Schulen oder Einkaufszentren)

Unabhängig dieser Prioritätenliste wird bei einer Straßenbaumaßnahme, die an einer Haltestelle stattfindet, ein barrierefreier Umbau der Bushaltestelle realisiert, um Synergieeffekte zu nutzen.

 

Weiteres Vorgehen

Die Umsetzung des Beschlusses.

Alternativen zum Beschlussvorschlag

Eine alternative Priorisierung der Bushaltestellen.

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Finanz. Auswirkung

In den Wirtschaftsplan 2018 der Stadtwerke Leonberg sind für den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen 200.000 € eingestellt, von denen 150.000 € mit einem Sperrvermerk versehen sind. Der Sperrvermerk muss vom Gemeinderat aufgehoben werden

 

 

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Anlagen

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