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Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme - 2018/082
Grunddaten
- Betreff:
-
Kita Nord Leonberg – Neubau einer 4-Gruppigen Kindertageseinrichtung mit Wohnen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme
- Federführend:
- Gebäudemanagement
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozial- und Kultusausschuss
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Vorberatung
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13.06.2018
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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19.06.2018
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Beschlussvorschlag
1.Der Beauftragung des Architekturbüros ARP Architektenpartnerschaft Stuttgart, Rotebühlstraße 169/1, 70197 Stuttgart, auf der Basis der HOAI, für die erforderlichen Planungsleistungen („Gebäude“) für das Projekt wird zugestimmt.
2. Die Planung inkl. Kostenschätzung für das Projekt wird im Winter 2018 zur Genehmigung der Gesamtmaßnahme vorgelegt.
Sachverhalt
Zusammenfassung des Sachverhalts
An der nördlichen Kernstadt von Leonberg, „Ob der Oberen Burghalde“, wird beabsichtigt einen Neubau einer Kindertageseinrichtung mit 4 Gruppen zu erstellen. Der Neubau bietet in Summe Plätze für ca. 75 Kinder, ca. 65 Plätze für 3-6 Jährige und 10 Plätze für die u3-Betreuung (Kinderbetreuung bis zu 3 Jahren).
Weiterhin ist geplant den Bedarf von 3-5 Wohneinheiten mit dem Neubau abzudecken. Dabei kann eine Wohnung als TapiR-Wohnung ausgebaut und genutzt werden. (TapiR: Tagespflege in anderen geeigneten Räumen).
Für die Objektplanungsleistungen dieser Maßnahme musste aufgrund des voraussichtlichen Auftragsvolumens ein Verfahren auf der Grundlage der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV-Verfahren) durchgeführt werden.
Ziele der Maßnahme
Ziel der Maßnahme ist es, die Deckung der Bedarfslagen für Kinderbetreuung der nördlichen Kernstadt von Leonberg sowie der nördlichen Wohnlagen des Ramtel. Ein weiteres Ziel ist die Beschaffung von Wohnraum.
Sachverhalt/Sachstand
Neubau Kita:
Es ist eine 4-gruppige Kita mit insgesamt 75 Plätzen vorgesehen, 2 Gruppen für jeweils 20 Kinder, 1 Gruppe für 25 Kinder und eine Kleinkindgruppe (u3-Gruppe) für 10 Kinder. Weiterhin ist im Raumprogramm ein Mehrzweckraum, eine Küche für die Ganztagsbetreuung, diverse Sanitär- und Nebenräume, Personalräume, Leitungsbüro, ein Elterngesprächszimmer und Schlafräume vorgesehen.
Das notwendige Raumprogramm wird mit allen notwendigen Flächen der Kita, mit Verkehrs- und Konstruktionsflächen einen Flächenbedarf von brutto rd. 1.100 qm umfassen (Skizze VgV Verfahren). Die Kita Nord erhält weiterhin eine Außenspielfläche von ca. 750 qm.
Das Raumprogramm wird in der Entwurfsplanung noch detailliert ausgearbeitet.
Neubau Wohnen:
Im obersten Geschoss des Neubaus sind 3-5 Wohneinheiten als 2-4 Zimmer-Wohnung vorgesehen, die im mittleren Standard auszuführen sind. Die Wohnungen erhalten jeweils einen Balkon oder eine Dachterrasse. Die Fläche umfasst aktuell (Skizze VgV Verfahren) brutto gesamt von ca. 340 qm. Es besteht die Möglichkeit, eine der Wohnungen als TapiR zu nutzen.
Allgemein:
Das Bebauungsplanverfahren mit einer Flächennutzungsänderung für diesen Bereich wurde im Dez. 2017 angestoßen und ist aktuell am Laufen.
Für die komplette Maßnahme sind Haushaltsmittel in Höhe der voraussichtlichen Gesamtkosten von 3.700.000,-EUR/brutto eingestellt. Hierbei waren die Wohnungen nicht berücksichtigt. Eine Kostenberechnung wird im Rahmen der Genehmigung der Gesamtmaßnahme vorgelegt.
VgV-Verfahren
Da der Auftragswert für das anfallende Objektplanungshonorar den nach Vergabeverordnung festgelegten Schwellenwert (VgV = 221.000,- EUR/netto) überschreitet und dies dazu führt, dass die Architektenleistung nach den EG-Bestimmungen europaweit auszuschreiben sind, wurde beschlossen ein VgV-Verfahren (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge) einzuleiten und durchzuführen.
Die erforderliche Objektplanungsleistung ist im Rahmen von Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb) an die/den geeignetsten Bewerber zu vergeben (§ 74 i.V.m. §17 VgV).
Um die Angebote und Qualifizierungen entsprechend bewerten zu können, wurden vor der Ausschreibung, gemeinsam mit dem beauftragten Büro Klotz und Dressel GmbH, Teilnahmebedingungen erstellt:
Mit Auftragsbekanntmachung vom 13.01.2018 wurde die Objektplanungsleistung europaweit ausgeschrieben. Zum Ende der Teilnahmefrist am 15.02.2018, 10:00 Uhr sind 15 Teilnahmeanträge eingegangen.
Die Prüfung und Wertung erfolgte gemeinsam mit dem Büro Klotz und Dressel GmbH auf der Grundlage der bekanntgemachten Teilnahmebedingungen.
Es wurden daraufhin 5 Büros zu Verhandlungsgesprächen am 20.04.2018 eingeladen.
Anhand eines vorher festgelegten Kriterienkatalogs (Auftragskriterien) wurden die Präsentationen gemeinsam mit dem Baubürgermeister, dem Gebäudemanagement, dem Amt für Jugend, Familie und Schule und dem Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt bewertet.
Nach der Auswertung der Auftragskriterien gemäß § 58 VgV i.V.m §127 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) ergibt sich die im Sachvortrag zu erläuternde Rangfolge.
Das Büro ARP Architektenpartnerschaft Stuttgart, Rotebühlstraße 169/1, 70197 Stuttgart geht demnach als das geeignetste Büro zur Planung und Umsetzung des Projektes aus dem VgV-Verfahren heraus.
Die vorgestellte erste Ideenskizze ist als Anlage beigefügt
Förderprogramm
Aus dem "Kinderbetreuungsfinanzierungsprogramm 2017-2020" wird ein Zuschuss beantragt.
Je Gruppe ist ein Zuschuss in Höhe von 120.000,- EUR möglich. Für einen TapiR (Tagespflege in anderen geeigneten Räumen) ist ein Zuschuss von 14.000 EUR (pro TapiR) möglich.
Weiteres Vorgehen
Nach der Genehmigung der Beauftragung des Architekturbüros wird unverzüglich mit der Planung begonnen.
Die erforderlichen weiteren Planungsleistungen (Technische Ausrüstung,Tragwerksplanung, Außenanlagen, Bauphysik, Brandschutz, Sigeko usw.) werden dem Gremium zur Zustimmung/Genehmigung vorgelegt. Wir gehen aktuell davon aus, dass die Honorarsummen für die Fachingenieur- und Beratungsleistungen im Unterschwellenbereich liegen und im Rahmen einer freihändigen Vergabe geeignete und qualifizierte Büros gefunden werden.
Die Verwaltung geht davon aus, dass dem Gemeinderat im Winter 2018 die Entwurfsplanung mit der Genehmigung der Gesamtmaßnahme für den Neubau der Kita Nord vorgelegt werden kann.
Die Baugenehmigungsplanung wird nach der Beschlussfassung zeitnah eingereicht, so dass mit der Erteilung der Baugenehmigung bis zum 2. Quartal 2019 gerechnet werden kann.
Bei der Vergabe der Bauleistungen im Rahmen der notwendigen öffentlichen/beschränkten Ausschreibungen ist von einer Bauzeit von mind. 18 Monaten auszugehen
Alternativen zum Beschlussvorschlag
Keine, da das VgV-Verfahren ein rechtlich verbindlich vorgegebenes und mithin anzuwendendes Verfahren ist
Finanz. Auswirkung
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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Kindergarten Nord 7 3650 040 7001 |
2018 |
1.300.000,- € |
80.000,- € |
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2019 |
1.700.000,- € |
1.000.000,-€ |
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2020 |
700.000,- € |
2.620.000,-€ |
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Förderung 7 3650 040 3001 |
2019 |
-247.000,- € |
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Verteilung auf 2 Jahre je zur Hälfte |
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2020 |
-247.000,- € |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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517,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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580,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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656,4 kB
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4
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(wie Dokument)
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413,3 kB
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5
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(wie Dokument)
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910,1 kB
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6
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(wie Dokument)
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563 kB
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