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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2018/087
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung von Parkflächen in der Schlegelstraße, Vergabe der Bauleistung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Tiefbauamt
- Beteiligtes Amt:
- Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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14.06.2018
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Sachverhalt
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die zur Vergabe anstehenden Leistungen umfassen die Arbeiten zur Errichtung von 10 öffentlichen Senkrechtparkplätzen und 1 Behindertenparkplatz sowie 2 Baumbeeten in der Schlegelstraße.
Der Planung wurde in der Sitzung des Planungsausschusses am 15.03.2018 zugestimmt.
Ziele der Maßnahme
- Schaffung von Parklätzen.
- Neuordnung des bestehenden Verkehrsfläche.
Sachverhalt/Sachstand
Vergabevorschlag:
Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung wurde die Errichtung von Parkflächen in der Schlegelstraße ausgeschrieben. Die Ausschreibungsunterlagen wurden an insgesamt 5 Firmen (Bewerber) verschickt.
Bis zum Angebotseröffnungstermin (Submission) am 03.05.2018, 11.00 Uhr lagen 3 Angebote (Bieter) vor.
Durch das Tiefbauamt sowie das Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt der Stadt Leonberg
wurde daraufhin die Prüfung und Wertung der Angebote (§16 ff VOB/A) vorgenommen. Die
Wertungsstufen stellen sich wie folgt dar.
Wertungsstufe I (Formale Prüfung - Ausschlüsse von der Wertung):
Es musste keines der 3 Hauptangebote nach § 16 VOB/A, nach den
Bewerbungsbedingungen oder aus sonstigen Gründen von der Angebotswertung
ausgeschlossen werden.
Wertungsstufe II (Eignung der Bieter):
Es wurde kein Angebot nach § 16b Abs. 1 VOB/A im Rahmen der Eignungsprüfung
(Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit) von der weiteren Angebotswertung
ausgeschlossen.
Wertungsstufe III (Prüfung der Angebotspreise und fachtechnische Prüfung):
Nach § 16c VOB/A musste kein Angebot aufgrund rechnerischer, technischer bzw.
wirtschaftlicher Prüfung von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden.
Wertungsstufe IV (Auswahl des annehmbarsten Angebots):
In der engeren Wahl verbleiben somit alle 3 Hauptangebote.
Nach den Wertungsstufen I bis IV ergibt sich die in der vertraulichen Anlage aufgeführte
Bieterrangfolge. Eventuelle Rechenfehler, Abgebote, Sondervorschläge, Nebenangebote
und Nachlässe wurden hierbei im jeweiligen Angebotsendpreis berücksichtigt.
Nach § 16d Abs. 1 Nr. 3 VOB/A stellt das Angebot der Firma W. u. E. Kindler Straßenbau GmbH & Co. KG, Am Wasserturm 9, 71277 Rutesheim unter Berücksichtigung aller technischen, wirtschaftlichen, gestalterischen und funktionsbedingten Gesichtspunkten das wirtschaftlichste und annehmbarste dar.
Es wird vorgeschlagen, auf dieses – im Sinne der VOB/A – wirtschaftlichste Angebot der
Firma W. u. E. Kindler Straßenbau GmbH & Co. KG, Am Wasserturm 9, 71277 Rutesheim vom 03.05.2018 mit einer Angebotssumme von 76.695,26 EUR/brutto den Zuschlag zu erteilen.
Weiteres Vorgehen
Umsetzung der Baumaßnahme.
Alternativen zum Beschlussvorschlag
keine
