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Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme - 2016/064
Grunddaten
- Betreff:
-
Erneuerung der Trinkwasserversorgungsleitung sowie Straßenbauarbeiten in der Greutstraße
Abrechnung der Baumaßnahme
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme
- Federführend:
- Abteilung Tiefbau, Straßenbau und Sonderbauwerke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Ortschaftsrat Gebersheim
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Vorberatung
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22.03.2017
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Erledigt
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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30.03.2017
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Beschlussvorschlag
- Von der Abrechnung der Baukosten in Höhe von 219.840,17 EUR zur Erneuerung der Trinkwasserversorgungsleitung sowie Straßenbauarbeiten in der Greutstraße im Zuge der Maßnahme wird Kenntnis genommen.
- Die Erhöhung der Auftragssumme um 45.561,04 EUR wird nachträglich genehmigt.
- Die im Haushaltsjahr 2017 entstehende überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 7.671,15 EUR auf dem Investitionsauftrag 754100357101 wird genehmigt. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei dem Investitionsauftrag 754100017002 entsprechend der Finanzierungsübersicht.
Sachverhalt
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die von der Firma Karl Kohler GmbH & Co. KG zu erbringenden Leistungen im Rahmen der Straßenbauarbeiten in der Greutstraße sind abgeschlossen und abgenommen.
Zwischenzeitlich liegt die Schlussrechnung vor. Es ergeben sich Mehrkosten im Straßenbau gegenüber der Auftragssumme in Höhe von 58.693,13 EUR.
Diese Mehrkosten liegen zur Genehmigung vor.
Ziele der Maßnahme
Durch das häufige Auftreten von Rohrschäden in den letzten Jahren ist eine Erneuerung der Trinkwasserversorgungsleitungen erforderlich gewesen.
Um Synergieeffekte, wie gemeinsame Baustelleneinrichtung, gemeinsamer Rohrgraben und eine Kostenteilung bei der Fahrbahndecke, zu nutzen wurden die Arbeiten der Stadtwerke Leonberg gemeinsam mit Maßnahmen der Netze BW (im Auftrag der Leo Energie) und dem Tiefbauamt durchgeführt.
Sachverhalt/Sachstand
- Die Schlussrechnung der Firma Karl Kohler GmbH & Co. KG weist folgende Endsumme auf:
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Gewerk |
Auftrag |
Schlussrechnung |
Mehrkosten |
|
Auswechslung VL |
115.301,11 € |
102.169,02 € |
-13.132,09 € |
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Straßenbau |
58.978,02 € |
117.671,15 € |
58.693,13 € |
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Summe |
174.279,13 € |
219.840,17 € |
45.561,04 € |
Es entstanden Mehrkosten im Straßenbau gegenüber der Auftragssumme in Höhe von 58.693,13 EUR.
- Die Untersuchung des Fahrbahnaufbaus durch Kernbohrungen ergab im Vorfeld einen Aufbau der bestehenden Schotterschicht bis in eine Tiefe von 45cm. Daher wurde von einer ausreichenden Tragfähigkeit dieser Schotterschicht ausgegangen.
Nach Ausbau der bestehenden Asphalt und Schotterschicht bis in eine Tiefe von 14cm (geplanter neuer Asphaltaufbau 10cm Aphalttrag- und 4cm Asphaltdeckschicht) stellte sich die verbleibende Schotterschicht als nicht ausreichend tragfähig dar.
Aufgrund der unzureichenden Tragfähigkeit auf Planumshöhe von nur 18,8MN/m² (Soll gemäß Regelwerk 45,0MN/m²) war ein Aushub und Austausch des Bodens sowie eine Untergrundverbesserung mit Schroppen bis in in eine Tiefe von 70cm erforderlich:
Vorgesehener Aushub84 m³
Erfolgter Aushub 615 m³
Mehrmenge:531 m³
Hierdurch entstanden Mehrkosten in Höhe von 58.693,13 EUR.
- Für die Baumaßnahme wurde für 2016 ein Planansatz von 110.000,00 EUR vorgesehen. Die Abrechnungssumme beträgt 117.671,15 EUR
Daher ist eine erforderliche überplanmäßige Ausgaben von 7.671,15 EUR auf dem Investitionsauftrag 754100357101 notwendig, welche sich wie folgt aufgliedert:
|
SR Straßenbau |
117.671,15 € |
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Bereits getätigte Zahlungen in 2016 |
-60.000,00 € |
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Ausgaben in 2017 |
57.671,15 € |
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Frei Mittel in 2017 (Abplanung aus 2016) |
50.000,00 € |
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Überplanmäßige Ausgaben |
7.671,15 € |
Weiteres Vorgehen
Billigung der Abrechnung.
Alternativen zum Beschlussvorschlag
Keine
