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Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme - 2017/101

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.     Von der Abrechnung der Gesamtkosten für den Neubau der Flüchtlings- und Obdachlosenunterkunft in der Hirschlander Straße 57 + 59 wird Kenntnis genommen.

 

2.     Die Gesamtkosten in Höhe von 1.544.171,88 EUR brutto  werden gebilligt.

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Sachverhalt

 

Zusammenfassung des Sachverhalts

Mit der Drucksache DS 2014 Nr. V5/4 wurde die Verwaltung beauftragt eine Unterkunft mit 8 Wohnungen zur Unterbringung von ca. 60 Flüchtlingen und Obdachlosen in Modulbauweise in der Hirschlander Straße bei der Strohgäuhalle zu errichten.

 

Die Gesamtmaßnahme mit Festlegung der Ausstattung wurde mit der Drucksache DS 2014 Nr. V65 genehmigt.

 

Daraufhin wurde die Gesamtleistung zur schlüsselfertigen Errichtung von zwei Gebäuden mit je 4 Wohnungen auf der Grundlage der in o.g. Drucksache festgelegten Standards ausgeschrieben.

 

Die Vergabe der Bauleistung in Massivbauweise erfolgte mit der Drucksache DS 2014 Nr. V92.

 

Mit den Arbeiten wurde Anfang März 2015 begonnen, die Abnahme erfolgte Ende November 2015.

 

Die Gesamtabrechnungssumme für die schlüsselfertie Erstellung der beiden Wohngebäude beläuft sich brutto auf 1.544.171,88 EUR.

 

Diese Summe liegt rund 12,8% unter den genehmigten Haushaltsmitteln. 

 

 

 

 

Ziele der Maßnahme

Durch die Erstellung der Wohngebäude kann die gesetzliche Verpflichtung zur Aufnahme von Flüchtlingen im Wege der Anschlussunterbringung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz und zur Unterbringung nach dem Polizeigesetz von Personen, die in Leonberg ihre Wohnung verlieren, sichergestellt werden. Wobei in den beiden Häusern bislang ausschließlich Flüchtlinge untergebracht sind.

 

Sachverhalt/Sachstand

Aufgrund der Empfehlung der „Standortanalyse zur Schaffung von Einrichtungen zur Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen in Leonberg“, siehe Anlage zu DS 2014 Nr. V 5, wurde die Stadt Leonberg beauftragt eine Unterkunft mit 8 Wohnungen auf dem Grundstück Höfingen, Hirschlander Straße 57 & 59 bei der Strohgäuhalle, wenn möglich in zwei Bauabschnitten, in Modulbauweise zu errichten.

 

Da aufgrund damaliger Flüchtlingszahlen erwartet wurde, dass bis Ende 2014 200.000 Flüchtlinge nach Deutschland kommen werden, wurde bereits im August 2014 die Aufnahmequote für Leonberg von 45 auf 57 Personen erhöht.

 

Es war unbedingt erforderlich, die stadtweit vorhandenen Möglichkeiten zum Bau von Unterkünften weiter zu entwickeln und voll auszuschöpfen, da sonst die Stadt ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Aufgrund des massiven Aufnahmedrucks mussten die beiden geplanten Gebäude in Höfingen in einem Bauabschnitt umgesetzt werden. 

 

Die Kostenfortschreibung für die schlüsselfertige Errichtung der Unterkünfte ist in Anlage 1 dargestellt.

Die zusammengefassten Kostengruppen/Gewerke belaufen sich wie folgt in EUR brutto:

 

Kostengruppe                 Kostenschätzung             Abrechnungssumme                 -Mehr/+Minderk.

 

KG 200 Herrichten &

  Erschließen   36.000,00              15.777,03             +    20.222,97

KG 300 Baukonstruktion       1.530.000,00         1.343.004,47             +  186.995,53

KG 400 Techn. Anlagen        in KG 300 enthalten

KG 500 Außenanlagen            50.000,00                      18.249,51            +   31.750,49

KG 700 Nebenkosten                155.000,00                    167.140,87             -   12.140,87

Gesamtkosten                    1.771.000,00                 1.544.171,88            + 226.828,12

 

Mehrausgaben in der Kostengruppe 700 resultieren u.A. aus Gutachten zur abfallrechlichen Einstufung des Aushubmaterials und zur Baugrunderkundung.

Ferner sind Kosten für einen nächtlichen Sicherheitsdienst in diesen Ausgaben enthalten.

 

 

Weiteres Vorgehen

Der Neubau der Flüchtlings- und Obdachlosenunterkunft ist abgeschlossen.

 

Alternativen zum Beschlussvorschlag

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Finanz. Auswirkung

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

Neubau Unterkunft

 

 

 

 

2 I 88100002 8810 940000

2014

1.320.000,00

81.843,85

 

 

2015

436.167,00

1.318.159,10

 

 

2016

0

144.168,93

 

Gesamt

1.756.167,00

1.544.171,88

 

 

 

 

 

 

Zuweisungen und Zuschüsse Land

2 I 88100002 8810 361000

 

400.000,00

386.838,84

 

 

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Anlagen

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