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Kenntnisnahme ohne finanzielle Auswirkungen - 2017/078

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Von den erfolgten Buchungsvorgängen und der Entwicklung des Anlageportfolios in den Jahren 2015 und 2016 wird Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

 

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Spielplatz Albert-Schweitzer-Straße war das erstes Projekt, das aus dem Erbschaftsver-mögen finanziert wurde. Im Herbst 2016 wurde dort eine Seilbahn gebaut und die Balancier-klötze erneuert. Hierfür fielen Kosten in Höhe von 11.900,87 € an. In den Jahren 2015 und 2016 wurden Erträge in Höhe von 2.289,03 € erzielt und es fielen 959,59 € Kosten an. Zum 31.12.2016 beläuft sich das Erbschaftsvermögen damit noch auf 626.987,42 €.

Ziele der Maßnahme

Dokumentation der Verwendung des Erbes von Erwin Beck.

Sachverhalt/Sachstand

Das Erbschaftsvermögens besteht aktuell aus drei Bestandteilen. Der Hauptteil befindet sich auf den städtischen Konten, darüberhinaus besteht noch ein Depot und das damit korres-pondierende Wertpapierverrechnungskonto.

 

Der Bestand auf den städtischen Konten sowie die Ein- und Auszahlungen werden über die Haushaltsstellen 4.9536.100000 (Einnahmen) und 4.9536.500000 (Ausgaben) abgebildet (siehe Anlage 1). Nach Beendigung der Nachlassverwaltung im Juni 2015 stand hier ein Vermögen in Höhe von 568.178,39 € zur Verfügung. Im Laufe des Jahres wurden hieraus Anwalts- und Bankkosten in Höhe von 810,59 € beglichen. Nachdem im Juli 2016 das Pro-jekt Spielplatz Albert-Schweitzer-Straße mit einem Budget von 12.000,00 € beschlossen worden war (siehe Drucksache 2016 Nr. V 51), erfolgte im Herbst die Umsetzung. Für den Bau der Seilbahn und die Erneuerung der Balancierklötze fielen bis zum Jahresende Kosten von insgesamt 11.900,78 € an. Zum 31.12.2016 beläuft sich das Vermögen damit noch auf 555.467,02 €.

 

Das geerbte Wertpapierdepot wurde mit unverändertem Anlageportfolio weitergeführt. Zum 31.12.2015 hatte dieses einen Kurswert von 64.506,36 €. Zum 31.12.2016 belief sich dieser auf 64.178,40 €.

 

Auf dem Wertpapierverrechnungskonto wurde zum 31.12.2014 ein Guthaben in Höhe von 5.202,25 € ausgewiesen (siehe Anlage 2). Im Jahr 2015 wurden 1.236,84 € Wertpapierer-träge sowie 1,65 € Habenzinsen gutgeschrieben und 41,65 € Depotgebühren belastet. Aufgrund eines geänderten Preismodells des kontoführenden Kreditinstitutes fielen im Jahr 2016 insgesamt 107,63 € Depot- und Kontogebühren an. Diesen standen 1.050,36 € Wert-papiererträge sowie 0,18 € Habenzinsen gegenüber. Zum 31.12.2016 belief sich das Gutha-ben somit auf 7.342,00 €.

 

Zum Stichtag 31.12.2016 standen aus der Erbschaft Beck insgesamt noch 626.987,42 € zur Verfügung.

Weiteres Vorgehen

Folgebericht im Jahr 2018.

Alternativen zum Beschlussvorschlag

 

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Anlagen

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