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22.02.2024 - 2 Freiwillige Feuerweh...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: Einstimmig und geändert beschlossen als Empfehlung an den Gemeinderat.

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

10

0

0

 

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Beschluss

Aufgrund des § 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg in der Fassung vom 02.03.2010, zuletzt geändert durch Artikel 9 das Gesetztes vom 12.06.2018 (GBI. S. 173, 187) und §§ 11 und 15 der aktuellen Satzung der Freiwilligen Feuerwehr wird der Wahl des zweiten Stellvertreters bei der Freiwilligen Feuerwehr, Abteilung Höfingen, zugestimmt.

 

Es wurde gewählt:

 

  • Zweiter Stellvertreter Lennart Bauch