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22.02.2024 - 6 Gewährung einer Arbeitsmarkt-/Fachkräftezulage

Beschluss:
geändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis

Antrag der Fraktion SPD: Bei gleicher Stimmenzahl abgelehnt.

Die Arbeitsmarktzulage wird nur für die Bürgerämter gewährt.

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

5

0

 

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig und geändert beschlossen als Empfehlung an den Gemeinderat

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

0

2

 

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Beschluss

Den folgenden Regeln für die Gewährung einer Fachkräfte-/Arbeitsmarkt­zulage wird zugestimmt:

 

  1. Die Höhe der Fachkräfte-/Arbeitsmarktzulage bemisst sich am Unterschiedsbetrag zur nächsthöheren Entgeltgruppe der individuellen Stufe. Dieser Betrag bleibt für die restliche Laufzeit gleich.

 

  1. Die Zulage ist befristet auf zunächst fünf Jahre (31.12.2028).

 

  1. Sie wird auch den schon vorhandenen Beschäftigten des Bereiches, mit den gleichen beruflichen Anforderungen, gewährt (Gleichbehandlung).

 

  1. Die entsprechenden Sonderregelungen der Bereiche Kindertageseinrichtungen und Aufsichtspersonal der Bäder haben Vorrang.