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07.02.2024 - 4 Freiwillige Feuerweh...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

11

0

0

 

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Beschluss

Aufgrund des § 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg in der Fassung vom 02.03.2010, zuletzt geändert durch Artikel 9 das Gesetztes vom 12.06.2018 (GBI. S. 173, 187) und §§ 11 und 15 der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr vom 21.01.2023 wird der Wahl des zweiten Stellvertreters bei der Freiwilligen Feuerwehr, Abteilung Höfingen, zugestimmt.

 

Es wurde gewählt:

 

  • Zweiter Stellvertreter Lennart Bauch