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19.12.2023 - 16 Straßenrechtliche Teileinziehung von Teilfläche...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: einstimmig und ungeändert beschlossen

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

27

0

0

 

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Beschluss

1. Die in der Anlage 1 dargestellten Flächen der Mühlstraße zwischen der Abzweigung Rutesheimer Straße und der Abzweigung Am Schlossberg werden für den Verkehr teileingezogen (Teilentwidmung).

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Absicht der Teileinziehung öffentlich bekannt zu machen und nach Ablauf der Einwendungsfrist den Feststellungsbeschluss vorzubereiten.

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Anlagen zur Vorlage