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29.11.2023 - 7 Straßenrechtliche Teileinziehung von Teilfläche...

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

12

0

0

 

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Beschluss

1. Die in der Anlage 1 dargestellten Flächen der Mühlstraße zwischen der Abzweigung Rutesheimer Straße und der Abzweigung Am Schlossberg werden für den Verkehr teileingezogen (Teilentwidmung).

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Absicht der Teileinziehung öffentlich bekannt zu machen und nach Ablauf der Einwendungsfrist den Feststellungsbeschluss vorzubereiten.

 

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Anlagen zur Vorlage