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27.09.2022 - 14 Bebauungsplan „Bei der Clausenmühle – 1. Änderung...
Grunddaten
- TOP:
- 14
- Sitzung:
-
Sitzung des Gemeinderates
- Gremium:
- Gemeinderat
- Datum:
- Di., 27.09.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
- Dem Bebauungskonzept „Rutesheimer Straße 47“, andOFFICE Freie Architekten PartGmbB vom 11.08.2022 wird als städtebauliche Grundlage für das Bebauungsplanverfahren zugestimmt (Anlage 3).
- Der Bebauungsplan „Bei der Clausenmühle - 1. Änderung“ und die Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich 01.01 – 1/1 in Leonberg werden gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und § 74 LBO aufgestellt. Die Aufstellung erfolgt gem. § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren. Maßgebend ist der Abgrenzungsplan mit Darstellung des Geltungsbereiches vom 07.09.2022 (Anlage 2).
- Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die Planung per Aushang der Plan- unterlagen und elektronische Beteiligung öffentlich zu unterrichten und ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. (Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit).
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. §13 Abs. 2 Ziff. 3 BauGB zu unterrichten und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern. (Frühzeitige Beteiligung der Behörden).
- Der Flächennutzungsplan ist gem. §13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB auf dem Wege der Berichtigung anzupassen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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111,5 kB
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2
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1,4 MB
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3
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3,2 MB
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4
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(wie Dokument)
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427,5 kB
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