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27.09.2022 - 14 Bebauungsplan „Bei der Clausenmühle – 1. Änderung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: einstimmig und ungeändert beschlossen

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Beschluss

  1. Dem Bebauungskonzept „Rutesheimer Straße 47“, andOFFICE Freie Architekten PartGmbB vom 11.08.2022 wird als städtebauliche Grundlage für das Bebauungsplanverfahren zugestimmt (Anlage 3).

 

  1. Der Bebauungsplan „Bei der Clausenmühle - 1. Änderung“ und die Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich 01.01 – 1/1 in Leonberg werden gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und § 74 LBO aufgestellt. Die Aufstellung erfolgt gem. § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren.  Maßgebend ist der  Abgrenzungsplan mit Darstellung des Geltungsbereiches vom 07.09.2022   (Anlage 2).

 

  1. Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die Planung per Aushang der Plan- unterlagen und elektronische Beteiligung öffentlich zu unterrichten und ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. (Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit).

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. §13 Abs. 2 Ziff. 3 BauGB zu unterrichten und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern. (Frühzeitige Beteiligung der Behörden).

 

  1. Der Flächennutzungsplan ist gem. §13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB auf dem Wege der Berichtigung anzupassen.
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Anlagen zur Vorlage