Header Stadt für Morgen

Ratsinformationssystem

27.09.2022 - 6 Änderung der "Satzung über die Erhebung von Geb...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

0

0

0

 

Reduzieren

Beschluss

1. Die Gebührenkalkulation in den Anlagen 1 – 4 wird zur Kenntnis genommen und es wird beschlossen:

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich und geändert beschlossen

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

18

6

2

 

a) Muslimische Grabstätten werden von der Gebührenhöhe den herkömmlichen Erdbestattungen gleichgesetzt.

 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig und geändert beschlossen

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

26

0

0

 

b) Auf Grundlage der Gebührenkalkulation wird eine Gebührenerhöhung unter Berücksichtigung der aktuellen Gebührenhöhe um insgesamt 10 % beschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig und geändert beschlossen

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

26

0

0

 

2. Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) vom 24.07.2000, §§ 2, 11, 13 und 14 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) vom 17.03.2005, jeweils in der derzeit gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Stadt Leonberg am 27.09.2022 die in der Anlage 9 dargestellte Satzung zur Änderung der „Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen – Bestattungsgebührensatzung – “ laut 1. a) und 1. b) beschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig und geändert beschlossen

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

26

0

0

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, als Grundlage der Gebührenkalkulation für die Jahre 2024 ff eine konzeptionelle Darstellung der Friedhöfe einschließlich der Teilorte vorzulegen.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage